Einladung

zur ordentlichen Mitgliederversammlung der BI "Zukunft für Straßenhaus" e.V.

am    05. April 2025

im     Bürgermeister-Noll-Haus in Straßenhaus-Niederhonnefeld, Kirchstraße.

Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung, Eröffnung der Mitgliederversammlung, Bestellung Protokollführer
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Vereinbarung über die Art der Abstimmung (Handzeichen oder Papierform)
4. Anträge zur Tagesordnung, Genehmigung der Tagesordnung
5. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahlen der Vorstandsmitglieder
7. Verschiedenes
Weitere Tagesordnungspunkte können von der Mitgliederschaft bis einschließlich 28. März 2025 eingehend beim Vorsitzenden Herbert Krobb telefonisch (02634 956237) oder per E-Mail (herbert@krobb.de) eingereicht werden.

Gäste sind willkommen!


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Februar / März 2025

Einladung zur Trassenwanderung mit Erläuterungen zur geplanten Ortsumgehung B256 Straßenhaus
Unsere Bürgerinitiative hat schon früher und auch aktuell wieder zahlreiche Kommunalpolitiker und auch einige Wirtschaftsvertreter zu einer „Trassenwanderung“ entlang der geplanten Strecke der Ortsumgehung von Straßenhaus eingeladen. Zuletzt waren zwei der vier Kandidaten für die Wahl am 6. April 2025 zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach  hier. Sie haben sehr interessiert Eindrücke vor Ort wahrgenommen und Antworten auf ihre Fragen erhalten.
Für all jene, die bisher nicht teilnehmen konnten, haben wir in der folgenden Zusammenstellung die wichtigsten Fakten und Erkenntnisse zu dem umstrittenen Bauvorhaben erfasst.


Warum gibt es die Bürgerinitiative in Straßenhaus?
Unsere Bürgerinitiative lehnt nicht grundsätzlich eine Ortsumgehung ab – im Gegenteil! Wir fordern jedoch eine umweltfreundliche und nachhaltige Lösung: einen Tunnel anstelle der oberirdischen Trasse. Wie Wikipedia treffend beschreibt, entstehen Bürgerinitiativen oft dann, wenn Behörden oder Politiker „Unvernünftiges oder Unzumutbares“ planen oder tun. Genau das ist bei der vorgesehenen Umgehung der Fall. Die aktuellen Pläne sind aus unserer Sicht nicht tragbar. Eine Untertunnelung der bestehenden Ortsdurchfahrt wäre die sinnvollste Lösung für alle Beteiligten.

Ist ein Tunnel nicht deutlich teurer als die oberirdische Trasse?
Das wird der Öffentlichkeit suggeriert – doch die Realität sieht anders aus.
Die geplante Ortsumgehung umfasst sechs Brücken, darunter eine mit 109 Metern Länge. Diese Brücken werden mit billigen Dehnungsfugen gebaut, die für das berüchtigte „Tock-Tock“-Geräusch sorgen. Zudem fehlt in den aktuellen Planungen die Brücke für den Ellinger Schulpfad, der aus rechtlichen Gründen nicht einfach abgeschafft werden darf.
Es ist bekannt, dass Brücken in der Regel nur 50 Jahre halten, während Tunnel eine Lebensdauer von 100 Jahren haben. Das bedeutet, dass alle Brücken in dieser Zeit zweimal erstellt werden müssen, während der Tunnel nur einmal gebaut wird. Eine ehrliche Gesamtkostenberechnung zeigt daher kaum einen Unterschied zwischen beiden Varianten.
Zudem wurde die Tunnelstudie von einem Ingenieurbüro ohne Fachkompetenz im Tunnelbau erstellt – eine Tatsache, die es selbst auf Nachfrage eingeräumt hat. Die Absicht, den Tunnel durch manipulierte Berechnungen als unerschwinglich darzustellen, ist offensichtlich: Zu lange Tunnelstrecke – dadurch mehr teure Fluchtbauwerke erforderlich, zu hohe Überdeckung, überflüssige Anschlussbauwerke.

Ist der Tunnelbau ohne Schäden an den Häusern möglich?
Ja! In der Tunnelstudie wurde sogar mit einer unnötig hohen Überdeckung von 15 Metern kalkuliert, um die Kosten künstlich in die Höhe zu treiben. Tatsächlich wäre eine geringere Tiefe ausreichend. Zudem gibt es keine Notwendigkeit für Sprengungen. Der Untergrund besteht aus bröckeligem Tonschiefer, der sich problemlos mit einer Tunnelbohrmaschine oder per Baggervortrieb – einer bewährten und kostengünstigen Methode – ausheben lässt.

Warum sind die Pläne der Baubehörde laut BI absurd?
Die geplante Trasse hat schwerwiegende ökologische und soziale Folgen:
Flächenverbrauch: 230.000 m², davon 36.000 m² Wald.
Naturzerstörung: Rücksichtslose Abholzung von Waldgebieten, Vernichtung von Naherholungsgebieten und landwirtschaftlichen Flächen.
Lärmbelastung: Fahrgeräusche –  besonders von den Steigungsstrecken – und das Tock-Tock-Geräusch billiger Brückendehnungsfugen soll die Anwohner an den Ortsrändern und auch die Insassen der KiTa treffen, die nur 180 m Abstand zur Trassenführung hat. An der Birkenstraße  soll ein bis zu 9 Meter hoher Schallschutzwall entstehen, der die Anwohner vom Blick in die Natur abschneidet.
Einschränkungen für Fußgänger und Landwirte: Wichtige Wege, darunter der Ellinger Schulpfad, würden ersatzlos entfallen.
Wasserverschmutzung: Geplante Regenrückhaltebecken gefährden geschützte Gewässer und das kürzlich sanierte Naturschwimmbad.

Zusätzlich weist die geplante Trasse erhebliche technische Mängel auf:
Die Steigung beträgt bis zu 6,5 %, obwohl normalerweise maximal 5 % zulässig sind.
Unfälle sind vorprogrammiert, da an Enden der Steilstrecken der Verkehr abrupt von zwei Spuren auf eine Spur verengt wird.
Der Verlauf führt zur Abholzung wertvoller Waldgebiete und zerstört einen wichtigen Wildwechsel.
Der gesetzlich vorgeschriebene Schutz bedrohter Tierarten wie Wildkatzen, Milane und Fledermäuse wurde unzureichend berücksichtigt. Beispiel Bornshof: Dieser wurde von den mit der Untersuchung in Bezug auf schützenswerte Wildtiere beauftragten Personen überhaupt nicht aufgesucht. Dort gibt es viele Rauchschwalben und auch Fledermäuse, deren Existenz in den Berichten fehlt.

Wäre mit einem Tunnel all das vermeidbar?
Ja! Ein Tunnel schont nicht nur die Natur, er bietet noch viele weitere Vorteile.
Die bestehende Ortsdurchfahrt kann ohne Umwege für den lokalen Verkehr erhalten bleiben.
Ein wichtiges Beispiel: Anschlussstellen können durch seitliche Rampen effizienter gestaltet werden. Eine Verödung des Ortskerns – wie in Oberbieber und Rengsdorf geschehen – wird verhindert.
Und: Der Wertverlust von Immobilien in betroffenen Wohngebieten wird vermieden.

Was passiert, wenn die Ortsumgehung genehmigt wird?
In diesem Fall werden wir gemeinsam mit dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) juristisch gegen die Entscheidung vorgehen. Ein Rechtsstreit bedeutet eine weitere Verzögerung des Verkehrsprojekts, das bereits seit 1979 diskutiert wird.
Der Widerstand gegen einen Tunnel basiert auf der Angst der Behörden, einen Präzedenzfall zu schaffen, wonach viele weitere Forderungen nach Tunnellösungen entstehen könnten. Doch eine zukunftsorientierte Infrastruktur erfordert nachhaltige Lösungen.

Wie kann der Widerstand finanziert werden?
Die Spendenbereitschaft für die Klage ist schon hoch. Sollte jeder betroffene Hausbesitzer nur 1 % seines potenziellen Immobilienwertverlustes von 50.000 bis 100.000 Euro beisteuern, könnten bei 80 betroffenen Häusern mehr als 40.000 € zusammenkommen – genug, um Anwalts- und Gerichtskosten für eine Weile zu decken.
Ein renommierter Professor hat bereits geäußert, dass die derzeitige Planung der Ortsumgehung „nicht genehmigungsfähig“ sei. Mit einer strategischen Klage können wir den Tunnel als beste Lösung durchsetzen.

Fazit
Es ist an der Zeit, dass Kommunalpolitiker und Wirtschaftsvertreter sich der Forderung nach einer Tunnelvariante anschließen, anstatt sie zu bekämpfen. Ein Tunnel ist der beste Kompromiss zwischen einer funktionierenden Verkehrslösung und dem Schutz von Mensch und Natur.

Unterstützen Sie uns!
Jede Spende hilft, die gerichtliche Auseinandersetzung zu führen und eine nachhaltige Verkehrslösung für Straßenhaus zu erreichen.
Jetzt ist der geeignete Zeitpunkt, Mitglied zu werden im eingetragenen Verein                                   BI „Bürgerinitiative Straßenhaus“.

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Läge Straßenhaus im Schwellenland China, hätten wir wohl längst den Tunnel als unterirdische Ortsumgehung. Hier ein Bild von Guizhou (China).

Das Foto zeigt ein Beispiel aus Guizhou (China) mit sechs Tunnelportalen und einigen Brücken. 


Beim Bau eines Tunnels entfallen bei uns in Straßenhaus Brücken, die mit 50 Jahren nur halb so lange halten wie Tunnel.


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Wir, die BI "Zukunft für Straßenhaus" e.V., sind 

für die Ortsumgehung von Straßenhaus

Im Interesse von Mensch und Natur setzen wir uns 

mit zutreffenden Argumenten für eine Tunnellösung ein!

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Presseinformation  BUND, 13.6.2023
Neuwied braucht einen besseren Umwelt- und Naturschutz
BUND beleuchtet die Problemfelder im Landkreis und bereitet die Gründung einer eigenen Kreisgruppe vor – BUNDter Thementisch am 21. Juni in Niederhonnefeld
„Viele Menschen sind derzeit unzufrieden mit der Politik. Hiergegen hilft nur eine Besinnung auf die Stärke der demokratischen Zivilgesellschaft. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es, im Zweifel durch eigenes Anpacken,“ so BUND-Regionalbeauftragter Egbert Bialk aus Koblenz. „Das gilt auch für den Kreis Neuwied, wo der BUND verstärkt vor Ort umweltpolitisch aktiv ist und gerade eine eigene Kreisgruppe aufbaut. Energie- und Bebauungspolitik stehen dabei im Mittelpunkt, aber auch Fragen der Gesundheit und Ernährung oder Artenschutzprojekte. Hier sägt ja die Kreispolitik leider oft an den Ästen, worauf wir alle sitzen“, so Bialk: „Neben intensiver Unterstützung von Initiativen gegen umweltschädliche Projekte soll die Zusammenarbeit im Klima- und Naturschutz nun noch wirksamer werden. Örtliche Umweltaktive werden wir beraten und vernetzen.“  Nächste öffentliche BUND-Veranstaltung für Mitglieder und Interessierte ist am Mittwoch, 21. Juni 2023, ab 19 Uhr, im Bgm.-Noll-Haus, Straßenhaus/Ortsteil Niederhonnefeld. Hierzu werden auch Mitglieder des BUND-Landesvorstands anwesend sein. Beginnend bei Verkehr, Klima- und strittigen Bebauungsplänen können alle Fragen des Natur- und Umweltschutzes aus der Region eingebracht werden.
Der BUND stellt zunächst fest: „Der Kreis Neuwied ist einer der schönsten Kreise im rheinland-pfälzischen Norden: In einer vielfältig abwechselnden Landschaft mit Wäldern, kleinteiliger Landnutzung und einem Netz von Bachtälern und der Wied bis hinunter ins urbane, wirtschaftlich prosperierende Neuwieder Becken und Rheintal, dem Trinkwasserreservoir der gesamten Region. Über gut ausgebaute Verkehrswege ist man an benachbarte Großstädte angebunden, die Menschen leben gerne hier und wollen ihre naturnahe Heimat genießen und geschützt sehen. Offensichtlich gilt das bei manchen Politikern als rückständig. Trotz einer guten Infrastruktur und Vollbeschäftigung und trotz der sich verschärfenden Klimakrise, trotz Artenverarmung, man denke nur an die Insekten- und Vogelverluste, und trotz ausufernder Flächenversiegelung zählt bei der herrschenden Politik immer nur „mehr, größer, schneller“! Ein Straßenprojekt jagt das nächste, hunderte Hektar an Gewerbeflächen sollen noch hinzukommen, und über 40 Baugebiete werden beschleunigt durch die Räte gedrückt. Verbindliche Klimaschutzkonzepte werden dabei missachtet.“
Dies werde insbesondere am Beispiel Straßenhaus deutlich: „Die Ortsteile werden zuasphaltiert und eingemauert, als gäbe es kein Morgen. In zahlreiche Schutzgüter bei Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz wird so massiv eingegriffen, dass ein wirksamer Ausgleich nicht möglich ist. Im Ergebnis erhält man immer mehr Verkehr, schwerere Unfälle, schlechtere Luft und Klimagase. Ein Umdenken und Gegensteuern durch Teilhabe der betroffenen Bürger ist dennoch unerwünscht. Kosten und Nutzen dieser Fehlinvestitionen stehen in keinem Verhältnis, ziehen öffentliche Steuergelder aus notwendigen Aufgaben der Daseinsvorsorge und gefährden unsere Lebensgrundlagen, unser Zusammenleben und unsere Demokratie.“ Der BUND zieht ein ziemlich ernüchterndes Fazit und fordert: „Neuwied ist zwar noch ein lebenswerter Kreis, gerade gefährdet und verbaut der aber seine natürlichen Grundlagen. Denn: Die Grenzen des ökonomischen Wachstums sind längst überschritten, in vielen Bereichen, ob Verkehr, Landschaft, Zersiedelung, Energie, Gewässerschutz, Wald, Ernährung und Landwirtschaft oder Artenschutz. Es ist längst an der Zeit, innezuhalten und umzulenken.“
Den Ansatzpunkt hierfür sieht der BUND in der Teilhabe der Zivilgesellschaft: „Es gibt im Kreis ja überall engagierte Bürger*innen, Gemeinschaften und Vereine, die diesem Hamsterrad eines zweifelhaften Fortschritts zugunsten von Gewinninteressen verantwortungsvolle Zukunftskonzepte entgegensetzen, und sei es nur durch ein Klares Stopp bei schädlichen Projekten. Diese kritischen und aktiven Einzelpersonen gilt es zusammenzuführen, die Natur- und Umweltgrüppchen zu vernetzen und deren Rechte und Wirkung zu stärken. Hier kann ein parteiunabhängiger gemeinnütziger Umweltverband ohne Profitinteresse hilfreich sein und ein wichtiges Korrektiv bei allzu karriere- oder lobbygetriebener Politik.“ Bialk ist überzeugt: „Ohne die demokratische Teilhabe ökosozialer Zivilverbände ist keine Gesellschaft in der Lage, seine Lebensgrundlagen und seine Zukunft nachhaltig zu bewahren und weiterzuentwickeln.“
Der BUND blickt im Kreis Neuwied und in der Region auf zahlreiche positive Aktivitäten zurück, die Hoffnung machen und bittet die vielen Mitglieder, nun verstärkt aktiv zu werden und sich an der Organisation der Gruppe zu beteiligen: „In Straßenhaus springt der BUND der Bürgerinitiative gegen die landschaftsverschlingende Umgehungsstraße zur Seite, ebenso im Nachbarkreis Altenkirchen bei der B 8, denn solche sog. Umgehungen sind in Wirklichkeit Bundesfernstraßen und Autobahnzubringer mit erhöhten Gefahren schwerer Unfälle und negativen Klimafolgen.  Bei Dutzenden von Bebauungsplänen, die die Natur versiegeln und Hochwassergefahren heraufbeschwören, hat der BUND bereits Einwendungen eingereicht und Betroffene beraten. Seit seiner Gründung kämpft er gegen die unbeherrschbare Atomtechnologie, half mit das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich zu stoppen.  Er hilft aber auch mit, erneuerbare Energien voranzubringen. Die Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung Erneuerbarer Energie Anhausen-Meinborn ist solch ein Mut machendes Beispiel. Auch die Themen Wald in der Klimakrise, gesunde Ernährung oder sicherer Radverkehr werden von uns verstärkt angegangen. Artenschutzprojekte, z.B. für die Wildkatze oder den Gartenschläfer stehen in der Region seit Jahren im Zentrum der BUND-Arbeit.“
Dies alles soll bei sog. BUNDten Thementischen vertieft besprochen und bei den folgenden BUND-Zusammenkünften angegangen werden, auch mit dem Ziel, eine ortsnähere und kreisweite Organisationsform aufzubauen. Das geht besser mit einer eigenständigen Kreisgruppe, natürlich in Zusammenarbeit mit benachbarten BUND-Gruppen und dem Regionalbüro Koblenz und dem Landesverband Rheinland-Pfalz.
Der stellvertretende Landesvorsitzende Michael Carl wird deshalb in Niederhonnefeld dabei sein, die Anliegen dort zusammen mit dem Regionalsprecher aufnehmen und zu diskutieren. Weitere Veranstaltungen des BUND sind geplant: Schon am Donnerstag, 22. Juni, geht es weiter mit einem Kinofilm zum Kohleausstieg („Die rote Linie“, zusammen mit Antje Groothuis und dem Studienseminar Realschulen im Kino Neuwied). Der nächste BUNDte Thementisch ist dann am Mittwoch, 12. Juli (in Neuwied, Näheres folgt noch), weitere Aktionen und Exkursionen folgen dann ab Sommer an verschiedenen Orten circa monatlich im Kreisgebiet.

Weitere Infos/Kontakt:
BUND-Regionalbüro Koblenz (Egbert Bialk), tel 0261-9734539 oder mob 01578 6257149.

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Immer noch brandaktuell: ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 25.04.2023. Das müssen Sie wirklich gesehen haben! Hier der Link zur Mediathek:
https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-25-april-2023-100.html
Hochinteressant ist es von Minute 17:50 bis 30:40. Sie können bis dorthin vorspulen.
Wenn Sie danach noch an die Zahlen und Aussagen des LBM zur Ortsumgehung B256 Straßenhaus glauben, dann  ... wird Ihnen hoffentlich bald geholfen !


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Veröffentlichung in "Schau ins Land" Ausgabe Januar 2023

 


Pressemitteilung nach dem Erörterungstermin

 


Pressemitteilung zum Erörterungstermin




BUND ist gegen die Ortsumgehung Straßenhaus - Lesen Sie hier den Bericht aus der Rhein Zeitung vom 21.04.2022



Landschaftsverbrauch im Kreis Neuwied muss gestoppt werden -

BUND sprach mit Anwohnern, Landwirten und Initiativen in Straßenhaus und Puderbach



Aktuelle Rechtsgutachten von BUND und Nabu stufen Bundesverkehrswegeplan 2030 als rechtswidrig ein!


Unser aktueller Flyer

Zum Vergrößern bitte anklicken. 














Gute Gründe für die Tunnellösung in Straßenhaus:

  • Minimale Eingriffe in die Natur.
  • Geringer Flächenverbrauch, weniger Waldverlust.
  • Keine Abtrennung der Ortsteile Niederhonnefeld und Ellingen.
  • Keine bloße Verlagerung von Lärm und Schadstoffen auf andere Bürger/innen.
  • Widerstände aus der Bevölkerung entfallen, es gibt keine rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Zeitverluste durch Enteignungsverfahren werden vermieden.
  • Seitliche Rampen an den Tunnelportalen sorgen für einfache Ortsdurchfahrten ohne Umwege, Verlust der Infrastruktur und Ortssterben werden vermieden.
  • Tunnel halten 100 Jahre, Brücken nur 50.
  • Alle Nachteile der bisherigen Planung werden vermieden.
  • Alle Vorteile einer Umgehung werden realisiert.



Im Planfeststellungsverfahren können vor dem Erörterungstermin – mit Unterstützung eines Fachanwaltes – Einwender in Ergänzung zur erfolgten schriftlichen Eingabe jederzeit vertiefend Weiteres vortragen und Beweisanträge stellen. Genau dies wurde  von der BI getan. Der Kostenaufwand -besonders bei Fortgang des Verfahrens- ist hoch. Jeder an einer für Alle nutzbringenden Tunnellösung Interessierte kann mit beliebigen Beträgen zum Gelingen beitragen.

Die KLUG (Kläger-Unterstützungs-Gemeinschaft) ist der intelligente und kostensparende Weg. Besonders für diejenigen, die Eingaben vorgebracht haben. Aber auch für all jene, die sich einfach nur für die gute Sache einsetzen und sich der beharrlich kämpfenden Gemeinschaft anschließen wollen. Auch viele kleine Einzahlungen helfen. Die BI-Mitglieder, die sich bisher schon nach Kräften engagiert haben, freuen sich auf das Mitwirken all derer, die sich bisher vornehm zurückgehalten haben. Gemeinsam erreichen wir das angestrebte Ziel. Aber es geht nicht umsonst.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich an der gemeinsamen Sache auch wirklich zu beteiligen.  

–> Mit der Spendenquittung reduziert sich der finanzielle Aufwand um Ihren privaten Steuersatz!


Im Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung B256 Straßenhaus erfolgten insgesamt 81 Widersprüche – von 78 Privatpersonen und 3 Naturschutzverbänden. Entsprechend hoch ist der Arbeitsaufwand für Planfeststellungsbehörde und LBM, Landesbetrieb Mobilität. Die nächste pflichtgemäß anstehende Aktion, der Erörterungstermin, wird deshalb wohl noch etwas auf sich warten lassen. Je nach Entscheidung der Behörde wird es anschließend Klagen vor dem Verwaltungsgericht geben.

Betroffene sind berechtigt, Klagen einzureichen, wenn sie im Planfeststellungsverfahren Widerspruch eingelegt haben. Anwalts- und Gerichtskosten können in Einzelverfahren 10.000 Euro und mehr betragen. Diese Kosten hätte beim Verlieren des Prozesses jeder einzelne Kläger zu tragen. Bei Obsiegen wären diese Kosten von der beklagten Partei zu übernehmen.

Es gibt die Möglichkeit, eine Klägerunterstützungsgemeinschaft zu bilden. In diesem Fall reduzieren sich die Kosten auf einen relativ geringen Anteil pro Mitglied dieser Gemeinschaft.
Angenommen, die Anwalts und Gerichtskosten würden in einem „Musterprozess“ 15.000 Euro betragen und die Klägerunterstützungsgemeinschaft bestünde aus 40 Personen. Dann wäre der Anteil für jedes Mitglied 375 Euro. Bei Beteiligung aller 78 Einspruchsteilnehmer sinkt der Betrag auf rund 192 Euro. Das Beispiel zeigt, wie sich das Kostenrisiko minimieren lässt. Auch in diesen Fällen würden die Kosten bei Obsiegen erstattet.
Bei zu erwartenden finanziellen Verlusten an den Immobilien in der Nahzone der geplanten Ortsumgehung in Höhe von 30.000 Euro und mehr ist es wohl einleuchtend, dass bei den verhältnismäßig geringen Kosten pro Kläger niemand zögern sollte, seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

Einzelheiten zu dem Verfahren mit einer Klägerunterstützungsgemeinschaft sind noch zu klären, die Bedingungen für eine derartige „Zusammenarbeit“ sind noch auszuarbeiten. Dafür sollte die Zeit bis zum Anhörungstermin genutzt werden. Es wäre erstrebenswert, dass alle die Betroffenen, die noch nicht Mitglied der BI sind, nun unserer Initiative beitreten, damit der vorgezeichnete Weg beschritten werden kann.

Es ist wohl die Entscheidung wert, einen Bruchteil (375 Euro) der zu erwartenden Verlustsumme (von beispielsweise 30.000 Euro) einzusetzen, um einen Rechtsstreit mit durchaus guten Erfolgsaussichten zu führen, statt unter anderem den enormen Wertverlust seiner Immobilie klaglos hinzunehmen – denn dann wären die Einsprüche sinnlos gewesen.

Die Planung und die gesamte Vorgehensweise der zuständigen Behörde weist reichlich Fehler, Versäumnisse, Widersprüche und sogar einen Verstoß gegen das Grundgesetz auf; außerdem sind eine Reihe von Formfehlern – beginnend bei der Ortsgemeindevertretung – vorgekommen, die nicht einfach hingenommen werden können. Die Mitgliederversammlung unserer BI dient auch der Diskussion der Zusammenhänge und der Vorbereitung geeigneter Maßnahmen zur Schadensabwehr für die Betroffenen.
Wichtig ist die Erkenntnis, dass bisher lediglich Diskussionen und Proteste stattgefunden haben. Der eigentliche „Kampf“ für die bessere Lösung beginnt erst, wenn LBM und Planfeststellungsbehörde NICHT zu Gunsten der Vernunftlösung „Tunnel“ einlenken. 

Alle von der geplanten Maßnahme "Ortsumgehung" Betroffenen sollten schon jetzt darüber nachdenken, ob sie an einer Mitwirkung im Rahmen der Klägerunterstützungsgemeinschaft interessiert sind. Falls sich zu wenige Interessenten dazu melden, könnte es sein, dass der Vorgang sozusagen im Sande verläuft. Es bliebe dann nur für Einzelne das Durchstehen eines Prozesses mit entsprechend hohen Kosten – oder der Verzicht auf weitere Gegenwehr und damit das Erdulden aller Nachteile und Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der geplanten Realisierung.


"Zweifle nie daran, dass eine kleine Gruppe engagierter Menschen die Welt verändern kann – tatsächlich ist dies die einzige Art und Weise, in der die Welt jemals verändert wurde."
Margaret Mead, US-amerikanische Anthropologin

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Krobb, Vorsitzender BI "Zukunft für Straßenhaus" e.V.

Telefon 02634 956237       
Mobiltelefon 0172 210 8237       
E-Mail  herbert@krobb.de

PS   
Wer Mitglied werden möchte, findet unter "Mitglied werden" den Vordruck Beitrittserklärung. 

12 € pro Jahr gelten als Beitrag pro Familie.

15.01.2019

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage!

Wir freuen uns über das große Interesse, das von dem Besucherzähler registriert wurde. Seit September / Oktober 2014 sind täglich durchschnittlich 65 Zugriffe auf die hier eingestellten vielfältigen Informationen sowie auf Kommentare und Gästebucheinträge zu verzeichnen. Heute wurde die Zahl von 100.000 überschritten. 

Unterstützen Sie uns weiterhin bei unseren Bemühungen FÜR die Ortsumgehung Straßenhaus, die zum Vorteil Aller und für Niemanden zum Nachteil UNTERIRDISCH verlaufen soll.

Momentan ist über keine aktuellen Ereignisse zu berichten, weil wir alle auf den im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Erörterungstermin warten. Einige Monate werden wir uns noch gedulden müssen. Wenn sich dann die Entscheidung für die Tunnellösung abzeichnet, wird "Friede, Freude, Eierkuchen" sein. Wenn nicht, steht eine lange Zeit rechtlicher Auseinandersetzungen bevor. Es bleibt zu hoffen, dass sich - beginnend bei unserem Gemeinderat - die Verantwortlichen für eine schnell zu realisierende Gestaltung der Verkehrslösung entscheiden.

Als Leser unserer Informationen wissen Sie, dass 1979 der Gemeinderat sich einstimmig gegen den Bau einer Ortsumgehung ausgesprochen hat und 1996 ein gegenteiliger Beschluss folgte – nach einer regelrechten öffentlichen Erpressung durch das Straßenneubauamt Vallendar anlässlich einer Bürgerversammlung im Gasthof Reinhard.

Genau genommen ist der Beschluss aus 1979 die letzte gültige Entscheidung des Gemeinderates zu dem Thema. Danach erfolgten Beratungen und Beschlüsse in mehr als 30 nichtöffentlichen Sitzungen. Die Beschlüsse daraus sind allesamt nichtig, weil Straßenbaumaßnahmen laut Vorschrift grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen zu behandeln sind. Dazu gibt es beispielsweise diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes nebst Kommentar:  

Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung und führt daher zur „Rechtswidrigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses.“ (BGH, Urteil vom 23.04.2015 - III ZR 195/14).

Auf dieser Grundlage wurde von der Grünen-Fraktion des Gemeinderates von Straßenhaus Einspruch eingelegt, den die Gemeindeleitung bisher nicht beantwortet hat.

Bleiben Sie uns gewogen!


Die bei der Veranstaltung am 09.04.2018 in einer Power-Point-Präsentation gezeigten und kommentierten Bilder und Texte können Sie unter Aktuelles einsehen. Für Fragen und weitere Erläuterungen dazu wenden Sie sich bitte an die BI.



Weitere interessanten Informationen:



 Letzte Aktualisierung: 
19. September 2024

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