Aktuelles



Brandaktuell: ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 25.04.2023. Das müssen Sie sich wirklich ansehen! Hier der Link zur Mediathek:
https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-25-april-2023-100.html
Hochinteressant wird es ab Minute 17:50 bis 30:40. Bei Zeitmangel können Sie dorthin vorspulen.
Wenn Sie danach noch an die Zahlen und Aussagen des LBM zur Ortsumgehung B256 Straßenhaus glauben, dann ... wird Ihnen hoffentlich bald geholfen !




Am 11. März 2023 um 19:00 Uhr fand

im Bürgermeister-Noll-Haus in Straßenhaus-Niederhonnefeld, Kirchstraße,

die ordentliche Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen statt.

Als erster Vorsitzender wurde Herbert Krobb, Straßenhaus-Niederhonnefeld, im Amt bestätigt,

als neuer zweiter Vorsitzender wurde Daniel Konrad, Straßenhaus-Ellingen, gewählt.




30.11.2022

Bürgerinitiative kooperiert jetzt mit dem BUND
Lesen Sie hier den aktuellen Bericht aus der Rhein-Zeitung


28.10.2022

Nach dem Erörterungstermin:  BI will Dialog für gerechte Verkehrslösung fortsetzen





20.10.2022

Umgehung Straßenhaus: Kritik an zeitnahem Erörterungstermin
Lesen Sie hier den aktuellen Bericht aus der Rhein-Zeitung







21.04.2022

BUND ist gegen die Ortsumgehung Straßenhaus



04.12.2021

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15.11.2021

Lesen Sie hier den aktuellen Bericht aus der Rhein-Zeitung

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15.09.2021

Hier einige Links zu aktuellen Nachrichten von einem Ort, in dem sich neben einem Aktionsbündnis auch Bürgermeister und Landrat für die richtige, bürgerfreundliche Lösung eingesetzt haben, für einen Tunnel.

remszeitung.de/2021/9/14/boebingen-bekommt-den-bundestrassen-tunnel

swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/b29-tunnel-in-boebingen-kommt

boebinger-tunnel.de

Fragen Sie doch einmal die gewählten Mitglieder von CDU und Liste Haas des Ortsgemeinderates, warum sie hier in Straßenhaus unbedingt eine bürgerfeindliche Lösung durchsetzen wollen!


11.09.2021
Lesen Sie den aktuellen Bericht und den Leserbrief aus der Rhein-Zeitung
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23.08.2021
Auf der Mitgliederversammlung der BI "Zukunft für Straßenhaus, wurde der Vorstand für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt. Hier die Pressemitteilung

2021_08_21_PM.pdf (187.72KB)
2021_08_21_PM.pdf (187.72KB)



12.08.2021
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 21.08.2021 um 19:30 Uhr im Bürgermeister-Noll-Haus in Straßenhaus (Niederhonnefeld)


09.04.2021
Lesen Sie den Leserbrief unseres Vorsitzenden aus der Rhein Zeitung

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07.04.2021
Lesen Sie den Leserbrief eines ehem. Bauingenieurs von Straßen NRW aus der Rhein Zeitung

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25.03.2021
Lesen Sie den aktuellen Leserbrief unseres Vorsitzenden aus der Rhein-Zeitung

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18. + 20.03.2021
Rhein-Zeitung: Leserbriefe "pro Tunnel" häufen sich!
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01.03.2021 - 03.03.2021
Rhein-Zeitung: Leserbrief -Reaktionen auf den Leserbrief von Herrn Rühle (FDP)
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Stellungnahme zum Leserbrief von FDP-Mann Rühle:

Politische Spitze nicht erkannt

Hervorragend! Die FDP-Fraktion steht hinsichtlich der Ortsumgehung Straßenhaus – Zitat- „allen Argumenten dieser sehr komplizierten und facettenreichen Sachentscheidung sachlich offen gegenüber.“ So ist es im Leserbrief von Herrn Rühle, FDP-Fraktion Neuwied, zu lesen. Wir, die Bürgerinitiative -Zukunft für Straßenhaus-, freuen uns auf diesen fachlichen Austausch.

Getrübt wird unsere Freude darüber allerdings vom weiteren Inhalt des Leserbriefs. Statt sich mit den Argumenten der BI Straßenhaus zu beschäftigen, arbeitet sich Verwaltungsmensch Rühle lieber an unserem gut gemeinten Rat ab, sich vordringlich um die Probleme der Stadt Neuwied zu kümmern, als eine Resolution über die „Vorzugslinie“ der Ortsumgehung Straßenhaus -ohne nähere Einblicke- zu verabschieden.

Peinlich wird es, wenn Rühle unsere politische Spitze nicht erkennt, in der wir mit Blick auf die "fachliche Verwerfung" der Tunnellösung schreiben, das in China der Tunnel nach der Mittagspause fertig wäre. Da fabuliert er munter über das totalitäre China, mit all seinen Verwerfungen. Alles wichtige Themen, nur an dieser Stelle völlig fehl am Platz. Diese Argumentation hätte ich eher aus einem anderen politischen Lager erwartet. Übrigens, fünf Minuten Recherche genügen um herauszufinden, dass in China Dutzende Tunnelprojekte mit hervorragender deutscher Technik und deutschen Unternehmen gebaut wurden bzw. werden.

Den von Rühle attestierten Realitätsverlust weiß ich mit Blick auf seine Vita einzuordnen, weise ihn trotzdem höflich, aber bestimmt zurück. 
gez. Stephan Gärtner, Straßenhaus


26.02.2021 
Rhein-Zeitung: Leserbrief - Betroffene sollten Kostenargument nicht gelten lassen

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 22.02.2021
Rhein-Zeitung: Leserbrief zur Neuwieder Stadtratsentscheidung pro Umgehung Straßenhaus
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22.02.2021
Reaktion auf den heutigen (RZ)-Leserbrief  aus der Bevölkerung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat Ihr Leserbrief auch mir wieder die große Gefahr bewusst gemacht, wenn Unwissende über wichtige Sachverhalte entscheiden dürfen/müssen. Es ist erschreckend, dass sie behaupten, Tunnel geht technisch nicht, und das ist mit ein wenig Recherche anders feststellbar.

Bleiben Sie standhaft.

Zu den Tock-Tock-Geräuschen bei Dehnfugen darf ich Ihnen sagen, sie sind entsetzlich. Ich wohne im "Im Schauinsland" in Rengsdorf, bei südlicher Wetterlage hören Sie die Tock-Tock-Geräusche der Ortsumgehung B 256 bis Hardert. Aufgrund massiver Beschwerden hat der LBM irgendwas gemacht, was jedoch nichts, aber auch gar nichts gebracht hat. Als ich das telefonisch beim LBM beklagte, wurde ich frech "abgebügelt"; und das war's dann. Niemanden interessierte das wirklich "folternde" Tock-Tock mehr.

Dazu kommt auch die Nutzung der Umgehungsstraße als (nächtliche) Rennstrecke für Motorräder und aufgemotzte Autos, was störend laut ist.

Daher meine Unterstützung: bleiben Sie hart, denn für Lufthansa und Commerzbank sind Milliarden da, uns Steuerzahlern gegenüber wird jeder Cent gespart. Nur der Tunnel macht Sinn!!!

Kopf hoch, viele Grüße
Ein Bürger aus Rengsdorf 


18.02.2021
Bericht der Rhein-Zeitung: Neuwieder Rat pro Umgehung Straßenhaus

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16.02.2021
Leserbrief in der Rhein-Zeitung zur kleinen Anfrage 

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04.02.2021

Was für ein Drama!
Abstimmung wird nach Zustimmung zur Absetzung des TOP 15 wiederholt.

Aber der Reihe nach.
Dem Stadtrat lag unter dem Tagesordnungspunkt 15 folgender Antrag vor:

Nachdem die BI von der Vorlage Kenntnis genommen hatte, leider erst sehr spät vor der Sitzung des Stadtrates, wurde den Stadtratsmitgliedern folgende E-Mail, mit Anhang, übermittelt.





Die Sitzung des Stadtrates fand Online statt, interessierte Bürger konnten live, via stream, dabei sein.

Die Fraktion "Die Linke" stellte den Antrag zur Absetzung des TOP 15. Oberbürgermeister Einig stellte darauf hin folgendes zur Abstimmung: "Wer ist für die Absetzung des Punktes?" 
Darauf erfolgten 33 Ja-Stimmen, das war die erforderliche 2/3 Mehrheit!
Dann erfolgte der Einwand von Herrn Blank (CDU), dass die Frage wohl offensichtlich falsch verstanden wurde und es wurde gebeten, die Abstimmung zu wiederholen. Ergebnis: Es erfolge eine 2. Abstimmung mit nur noch 23 Ja-Stimmen. Damit war der Antrag abgelehnt. Ein unerhörter Vorgang!

Im Vorfeld zur Abstimmung zum TOP 15 kam es zu unterirdischen Äußerungen von OB Einig und den Herren Badziong (CDU) und Lefkowitz (SPD).

Zitat Einig: "Für die Stadt Neuwied ist dies ein wichtiger Schritt um eine deutlich bessere Anbindung an die A3 zu erhalten." 
Anmerkung der BI: Viel klüger von der Stadt Neuwied wäre es, sich für einen schnellen Ausbau von Rengsdorf bis zur A 3 einzusetzen, natürlich mit Tunnel in Straßenhaus, der käme schneller. Damit würden Sie, nach Ihrer Logik, eher das gewünschte Ziel erreichen.
Grundsätzlich stellt sich an dieser Stelle noch einmal die Frage: Mit welcher Berechtigung erlaubt sich der Stadtvorstand, eine  solche Beschlussvorlage dem Stadtrat vorzulegen?
Kann es sein, das dies mit dem Besuch des Spitzenkandidaten Baldauf (CDU) in Straßenhaus zusammenhängt, Wahlkampf? Wir wissen es nicht, sondern geben Ihnen einen Rat: Kümmern Sie sich um die Probleme in Ihrer Stadt, die sind groß genug! 

Zitat Lefkowitz: " Das Thema Tunnellösung ist verworfen worden, nicht nur aufgrund der Finanzierung, sondern einfach auch fachlich verworfen worden." 
Anmerkung seitens der BI dazu: Hahahahahaha, in Österreich würde man über die "fachliche Verwerfung" aus dem Lachen nicht mehr rauskommen, in der Schweiz genauso und in China wäre der Tunnel nach der Mittagspause fertig.

Zitat Badziong: "Also es ist jetzt so, dass ich zufällig auch in regelmäßigem Kontakt mit Mandatsträgern vor Ort in Straßenhaus stehe, von daher kann ich Ihnen nur sagen, dass die Mehrheit der Bürger hinter dieser Ortsumgehung stehen ...... es geht nicht um den Egoismus unserer Stadt, sondern es geht auch darum, eine Entlastung der Menschen zu ermöglichen, die auch direkt an der jetzigen Strecke wohnen." 

Auch zu der Äußerung von Herrn Badziong die Anmerkung der BI: Ach so, die Einwohner, die an der jetzigen Strecke wohnen werden entlastet und dafür (in Summe) mehr ein Einwohner neu belastet. Falsch Herr Badziong! Es muss heißen: Die jetzigen Anwohner werden entlastet und keine Anwohner in Straßenhaus werden neu belastet!!! 

Vorher stellte der Fraktionssprecher der Linken, Herr Härtling, fest:

"Diese Entscheidung soll man den BürgerInnen von Straßenhaus überlassen".  Interessant auch seine Frage, wieviel Unternehmen sind denn da (in Neuwied), die sich beschweren, dass es so nicht geht?
Auf diese Frage hätte die BI auch gerne eine Antwort, Herr OB Einig!

Herr Härtling und Frau Dr. Etscheidt (Bürgerliste Ich tu`s) fahren die Strecke regelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten. Eine extreme zeitliche Verzögerung konnten beide nicht feststellen.

Nach der Diskussion kam es, wie es kommen musste.  Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt, leider.

Aber: Immerhin haben wir erreicht, dass  sich die Mitglieder des Stadtrates von Neuwied mit dem Thema näher beschäftigt haben. Einige werden sich auch in Zukunft noch näher damit beschäftigen, davon gehen wir stark aus. Und, fast hätte die Absetzung des TOP geklappt, ein Achtungserfolg für die BI. 

Wir jedenfalls, geben nicht auf!!!


03.02.2021

Mit Verwunderung  nimmt die Bi zur Kenntnis, dass der Stadtrat Neuwied am 04.0.2021 über einen Beschlussvorschlag "für die zügige Fertigstellung der Ortsumgehung in Straßenhaus" entscheiden soll.

hier geht`s zur Beschlussvorlage

https://www.sitzungsdienst-neuwied.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7346

 hierzu erfolgt die Stellungnahme der in Kürze


03.02.2021

BI bietet Tour für Wahlkämpfer - Lesen Sie den Artikel in der Rhein-Zeitung

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01.02.2021

Leserbrief "Nur eine Seite Dargestellt" (Rhein-Zeitung)

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29.01.2021

Leserbrief "Information oder Stimmungsmache?" (Rhein-Zeitung)

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28.01.2021

 Bürgerinitiative kritisiert Äußerungen der Bürgermeisterin

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14.01.2021

Reaktionen zum Treffen der Bi-Straßenhaus mit dem IHK-Regionalbeirat (Rhein-Zeitung)


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06.01.2021

IHK-Regionalbeirat, BI-Straßenhaus und Kommune reden über die Ortsumgehung


19.12.2020

Rhein-Zeitung

BI lädt IHK-Regionalbeirat ein


RZ_20201219.pdf (296.92KB)
RZ_20201219.pdf (296.92KB)


Leserbrief


19.10.2020


15.09.2020

Rhein-Zeitung

Leserbrief des BI-Vorsitzenden: "Stellt sich mitunter als Humbug heraus"

rz_2020_09_15.pdf (113.43KB)
rz_2020_09_15.pdf (113.43KB)

„Stellt sich mitunter als Humbug heraus“



„Stellt sich mitunter als Humbug h11.09.2020 

Rhein-Zeitung 

Ortsumgehung würde Ellinger Schulpfad kappen

rz_2020_09_11.pdf (299.24KB)
rz_2020_09_11.pdf (299.24KB)





29.07.2020:

Pressemitteilung Bürgerinitiative „Zukunft für Straßenhaus“ e.V.,

Keine Mittel für die Ortsumgehung Straßenhaus im Investitionsrahmenplan 2019-2023 des BMVI

Politische Unterstützer haben wichtige Tatsachen verschwiegen

Die vereinigten mobilisierten Politiker (MdB Rüddel, LR Hallerbach, OB Einig, VGBGM Breithausen, BGM Haas, OG Ratsmitglieder) appellieren für die Ortsumgehung Straßenhaus. An wen richten sich die Appelle per Pressemitteilung in den diversen Presseorganen? Die Leser dieser politischen Augenwischerei – man könnte das auch Fake News nennen – können hier nicht helfen. Banner an den Ortseingängen fordern gar das Wunder vom Westerwald: „Umgehung bis 2024“. Eine sinnfreie Aktion, für die auch noch Gelder der Gemeinde ausgegeben wurden. Die vorbeifahrenden Autofahrer sehen das, haben aber keinen Einfluss auf das Geschehen. Die Veröffentlichungen und Aufrufe der Politgrößen wirken so eher hilflos.

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Finanzmittel erst nach 2023 vorgesehen

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Den Akteuren – besonders Herrn Rüddel als MdB, in Berlin an der Quelle der Informationen – muss bekannt gewesen sein, dass im IRP, Investitionsrahmenplan 2019-2023, die Mittel für die OU Straßenhaus nicht enthalten sind. Nachzulesen ist das im Investitionsrahmenplan 2019 - 2023 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (IRP 2019 -2023), Rubrik C, sonstige wichtige Projekte, die erst nach 2023 angegangen werden. Siehe hier (Seite 90, BPI-Nr. 1111): https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publika- tionen/G/investitionsrahmenplan-2019-2023.pdf?   blob=publicationFile

Wieso wird das mit keinem Wort erwähnt? Das ist als wissentliches Vorenthalten wesentlicher Informationen zu werten. Ist so Informationspflicht und Wahrheitsgehalt gewahrt? Ist das der korrekte Umgang mit der Öffentlichkeit ?

Warum vermisst man bei dem offensichtlichen Wahlkampfgetöse in Vorbereitung auf das Super-Wahljahr 2021 die Wahrheit? 81 vorliegende Einsprüche, die es in sich haben, sind im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens abzuarbeiten. Seit über zwei Jahren gab es keine erkennbaren Bewegungen in diesen Dingen.

Die Politiker-Appell-Union fordert ohne Rücksicht auf die von den geplanten Maßnahmen neu betroffenen Bürger eine Ortsumgehung zum Wohle der Wirtschaft, die angeblich unter dem Fehlen der OU leidet. Etwa 400 Meter Ortsdurchfahrt auf der B256 mit gelegentlichen Staus in den Zeiten des Berufsverkehrs beeinflussen laut OB Einig sogar die Gewerbebetriebe im Großraum Neuwied – so will man es der Bevölkerung glauben machen. Die Verkehrsbehinderungen sind jedoch anscheinend so unbedeutend, dass man kaum jemals Radio-Verkehrsmeldungen dazu hört.

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Lösung der Verkehrsprobleme ist notwendig

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Fraglos ist eine Lösung der Verkehrsprobleme sowie eine Verringerung von Belästigungen und Unfallgefahren äußerst wünschenswert. Dass die bestehende Fehlplanung aber dauerhaft die Ortsteile voneinander abtrennt, Lärm und Dreck des Verkehrs einfach nur mitten im Ort woanders hin verlegt werden soll, riesige Flächen von Wald und Flur unnötigem Verbrauch geopfert werden sollen, das wird verschwiegen – oder schlimmer noch – einfach ignoriert. Ist das die Erfüllung von Politiker-Aufgaben, die sich die Wähler wünschen und gewünscht haben bei Ankreuzen ihrer Kandidaten? Wie vereinbart sich das alles mit den abgelegten Amtseiden der Akteure?

Warum wird den Bürger*innen vorgegaukelt, es könne „bald losgehen“, man müsse nur genügend Rabatz machen? Wieso werden die Tatsachen unterdrückt, die wirklich Ursachen für die Verzögerungen sind?

 

1979 war der Gemeinderat einstimmig gegen die Realisierung der Ortsumgehung. Die meisten der damals aufgelisteten Nachteile gelten noch heute. Nur das Prädikat Luftkurort ging für Straßenhaus mittlerweile verloren. 1996 gab es die öffentliche Erpressung durch das Straßenneubauamt (mit der sinngemäßen Aufforderung „Entscheidet euch für die billigste Lösung oder ihr bekommt gar nichts“) – und der Gemeinderat drehte sich und seine Meinung mal eben um 180 Grad.

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Ratsbeschlüsse über Jahrzehnte nichtig wegen Verletzung von Vorschriften

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Über Jahrzehnte hinweg wurden mit wechselnden Bürgermeistern (Töbel, Hilburger, Haas) alle Beschlüsse zur Ortsumgehung in nichtöffentlichen Sitzungen gefasst. Das ist gesetzwidrig, wenn es um Straßenbau geht. Deshalb sind alle diese Beschlüsse nach geltender Rechtsprechung nichtig. Der letzte gültige Beschluss ist derjenige von 1979 mit der kompletten Ablehnung dieser Planung, die man als Menschen und Natur verachtend bezeichnen kann. Ach so, ja: Und der Beschluss zur Anbringung der Banner mit der unerfüllbaren Forderung war – mit einigen Gegenstimmen – auch gültig, wenngleich der Bannertext suggeriert, der gesamte Gemeinderat stünde dahinter.

Nicht-öffentliche Sitzungen dienten in den vorliegenden Fällen dazu, den Bürger*innen die Informationen zu den Plänen und Auswirkungen der geplanten Ortsumgehung vorzuenthalten. Das kann man nur als unaufrichtig und undemokratisch werten!

Ein denkbarer und der gesamten Bevölkerung sowie auch der Wirtschaft dienlicher Neuanfang könnte sein, endlich einzuschwenken auf die Forderung nach einer Tunnellösung. Eine wahrheitsgemäße Darstellung der Kosten für beide Alternativen wäre besser, als die Öffentlichkeit mit „angepassten“ Kalkulationen hinters Licht zu führen. Bis 2024 kann es allerdings auch mit dem Tunnel nichts werden; aber schneller als eine OU, um die ganz sicher jahrelang vor Gericht gestritten wird, geht es allemal.

Warum sollten sich die Bürger*innen von Straßenhaus wegen etwas mehr finanziellem Aufwand Nachteile und Verluste an Eigentum und Lebensqualität aufbürden lassen, wenn es ganz klar eine gute Lösung zum Wohle Aller gibt? Allein die Ortsgemeinde bestimmt, was und wo auf ihrem Gebiet an Straßen gebaut wird. Warum hätte man sonst so viele (allerdings nichtige) Beschlüsse fassen müssen im Zusammenhang mit der OU? Und warum hat man jetzt Angst, die Forderung „Tunnellösung“ durchzusetzen?

Die OU laut Plan bedeutet für einige wenige Immobilienbesitzer an der Raiffeisenstraße eine Aufwertung. Die Gesamt-Abwertung für Dutzende neu Betroffene würde aber den für die Umgehung veröffentlichten Betrag von 16,8 Mio Euro wohl übersteigen. Prüfen Sie das selbst einmal nach: Zählen Sie die von der OU neu betroffenen Häuser (Birkenstraße und näheres Umfeld, Ortsränder von Ellingen und Niederhonnefeld), schätzen Sie grob deren Werte, nehmen Sie 30 bis 50 % dieser Werte als Verluste an und addieren Sie die Verluste bei dieser Daumenpeilung. Die Rechnung gelingt sogar zu Hause am Computer, beispielsweise mit Google Maps in vergrößerter Satelliten-Darstellung. Diese Wertverluste sind schon jetzt, im Planungsstadium der OU, real. Immobilienverkäufer dürfen nämlich Interessenten ein Bauvorhaben wie „B256 neu“ nicht verschweigen, sonst machen sie sich des Betrugs strafbar.

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neue Idee: vorübergehende Einbahn-Regelung

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Wenn es wirklich (hauptsächlich für die Wirtschaft) so dringend ist mit einer Beseitigung von Gefahren und Staus in Straßenhaus dann käme die Idee eines Mitbürgers in Frage: Man könnte die Raiffeisenstraße in Richtung Altenkirchen und die Lindenstraße in Richtung Neuwied in Einbahnstraßen umfunktionieren. Der B256-Verkehr ist dann sofort halbiert. Die erforderlichen Umbauten sind ratzfatz erledigt. Natürlich nur als vorübergehende Lösung! Die erwartbaren Proteste der Lindenstraßen-Anwohner*innen könnte man in der bestehenden BI „Zukunft für Straßenhaus“ e.V. bündeln und sich gemeinsam für den Tunnel einsetzen. Jedenfalls würde so auch das Verständnis für die Birkenstraßen-Anwohner*innen und die Mitmenschen an den Ortsrändern von Niederhonnefeld und Ellingen sehr stark wachsen. Die mehrfach gehörten Aussagen von Hauptstraßen-Anwohnern „Wir hatten lange genug Lärm, Dreck und Belästigungen durch die Bundesstraße. Jetzt sollen Andere mal sehen, wie das ist“, erlangen vor diesem Hintergrund ihre abstoßende, wirkliche Bedeutung. Ist es nicht beeindruckend, was die Trenn-Trasse unter den Straßenhauser Einwohner*innen schon lange vor dem ersten Spatenstich angerichtet hat? Die vereinten Politiker mit ihren sinnfreien Appellen kümmert das alles nicht. Mit Augenwischerei und Informationsgehalt gleich Null werden die Wähler*innen mittels substanzloser Verlautbarungen gefüttert und getäuscht. Stimmenfang halt.

Zukünftig würden derartige, unglückliche „Politiker-Appelle“ zum Thema Ortsumgehung Straßenhaus wohl bestenfalls unterbleiben – oder aber sie sollten zutreffende, vollumfängliche Informationen und erstrebenswerte Ziele beinhalten.

 Herbert Krobb, BI-Vorsitzender



Rhein-Zeitung, Leserbrief vom 07.08.2020



Rhein-Zeitung Leserbrief vom 14.07.2020 -

Facebook-Statement vom 13.07.2020

Rheinzeitung_Leserbrief_BI
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Fünfjahresplan
Fünfjahresplan


Hier der Link zum Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP):

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/investitionsrahmenplan-2019-2023.pdf?__blob=publicationFile


29.06.2020                                  

Bürgerinitiative: Planung B256 Ortsumgehung ist fehlerhaft

Warum hat Straßenhaus noch keine Ortsumgehung?

Eine Vermittlung von Hintergrundinformationen

Blick aktuell“ 22.06.2020 - 13:24 

Straßenhaus. Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit hat Erwin Rüddel, Mitglied des Bundestages, sich mit seiner Pressemitteilung einmal mehr zur geplanten Ortsumgehung B256 Straßenhaus geäußert. Er befürwortet die auf einem Banner zu lesende Forderung von einem Teil des Straßenhauser Gemeinderates „Umgehung bis 2024“. Die Unterstützung dieser teils menschenverachtenden Planung ist eher befremdlich, weil die Anliegen vieler von den geplanten Maßnahmen neu betroffenen Bürger dabei einfach ignoriert werden – bis hin zum Verstoß gegen das Grundgesetz, weil entgegen Art. 14, Abs. 1 des Grundgesetzes das Eigentum der Bürger nicht geschützt wird, sondern entlang der Birkenstraße und an den Ortsrändern von Niederhonnefeld und Ellingen Immobilienwerte in beträchtlichem Maße vernichtet werden sollen. Nachteile wie Naturzerstörung, Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen, Beseitigung von Wald, Rücksichtslosigkeit gegenüber Wildtiervorkommen bleiben unerwähnt.

Es darf nicht wahr sein und es kann nicht ohne Gegenwehr hingenommen werden, dass ohne Rücksicht auf Verluste einfach ein Straßenverlauf zwei Straßen weiter neben die Häuser anderer Leute verlegt werden soll. Einige wenige Anwohner der Bundesstraße – darunter die Ortsbürgermeisterin – profitieren, machen lautstark auf sich aufmerksam; ihnen wird von Politikern sowie mit nicht hinreichend recherchierten Berichten geholfen. Aber die mehrfache Anzahl anderer Anwohner an dem geplanten Trassenverlauf soll mit Wertverlusten geschädigt sowie mit Lärm und Dreck neu belastet werden. Das kann kein erstrebenswertes Ziel sein, das von einem Politiker ohne Kenntnis der Planungsdetails und ohne Wahrnehmung der offensichtlichen Nachteile wortreich unterstützt wird.

Wahre Sachverhalte werden der Öffentlichkeit vorenthalten

Dabei in simpler Weise auf dem Personalnotstand beim Landesbetrieb Mobilität herumzureiten, mag manche Leser in seinem Sinne zur Abgabe der Stimme bei der nächsten Wahl bestärken oder veranlassen, die vielen neu betroffenen Bürger*innen und die Leser mit Durchblick in der Sache werden jedoch nicht erreicht. Informationen über die wahren Sachverhalte und Zusammenhänge werden der Öffentlichkeit weitgehend vorenthalten. Warum wird die Tatsache verschwiegen, dass in Wirklichkeit eine Verzögerung eingetreten ist wegen der 81 Einsprüche, die vor gut zwei Jahren im laufenden Planfeststellungsverfahren eingereicht wurden? Für die Planfeststellungsbehörde und den LBM wird es nicht leicht sein, die vielen und wahrlich fundierten Einwände zu entkräften. Nur mit brachialen Methoden könnte es zu einem Planfeststellungsbeschluss kommen, der aber nicht ohne weiteres zu Baurecht führen würde, weil die Bürgerinitiative die berechtigten Interessen ihrer Mitglieder dann auf dem Klageweg vertreten wird. Selbst wenn alle Klagen irgendwie abgeschmettert würden, wäre viel Zeit vergangen, bis eine Entscheidung fiele. Erst danach könnten die meist etliche Jahre beanspruchenden Enteignungsverfahren für die benötigten Grundstücke beginnen. Verglichen mit der Bauzeit für die Umgehung Rengsdorf kämen 15 Jahre Bauzeit hinzu (die vielleicht mit viel Druck etwas verkürzt werden könnte).

All diese Fakten und Überlegungen scheinen unbekannt und/oder nicht beachtenswert zu sein. Es wäre wünschenswert, dass Herr Rüddel und andere nur gering informierte Befürworter der sogenannten Ortsumgehung sich einmal bei einem etwas ausführlicheren Ortstermin die Auswirkungen und Hintergründe der unsäglichen Planung erläutern ließen. Sehenswert ist, wo eine 109 m lange Brücke über den 40 cm breiten Hässbach für Lärmübertragungen in die Ortsteile von Straßenhaus verursachen soll. Überraschend ist, wo und wie einfach alle Verbindungswege zwischen den Ortsteilen gekappt werden sollen, sodass längere Umwege in Kauf genommen werden müssten und große Bereiche von Naherholungsgebieten verloren gingen. Regenrückhaltebecken sollen mitten auf dem altgedienten Schulweg und an anderer Stelle an einen geschützten Bachlauf – bei Starkregenereignissen mit Überlauf in eben diesen Bachlauf – entstehen. Genau dieser Bachlauf speist das Naturschwimmbad, das gerade für eine nennenswerte Summe inklusive eines höheren Betrages aus Fördermitteln saniert werden soll. Direkt vor Ort kann man sich einen Eindruck verschaffen, wie es wirkt, wenn ein ganzer Hügel samt Wald zwischen Straßenhaus und Niederhonnefeld und ein weiteres Waldstück zwischen Straßenhaus und Ellingen verschwinden.

Es kann in Augenschein genommen werden, wo Steigungs- und Gefällestrecken von 6,5 Prozent entstehen sollen, die Einwirkungen von Lärm, Abgasen und Feinstaub gegenüber der jetzigen fast eben verlaufenden Bundesstraße drastisch erhöhen würden. Beeindruckend ist auch die Stelle, wo die Ortsumgehung unter die Kreisstraße 103 in etwa neun Meter Tiefe hindurch führen soll. Durch diese sehr wenig professionell wirkende Planung ergeben sich die 30 Prozent über den zulässigen Normalwerten liegenden Fahrbahnneigungen von 6,5 Prozent.

Man kann direkt vor dem betroffenen Wohnhaus stehen, bei dem die Trasse in nur 37 m Abstand vorbeiführen soll, dabei überlegen, ob man dieses Wohnhaus besitzen möchte und darüber nachdenken, warum der nach DIN 18005-1 geltende Abstand von 450 m zu Bundesstraßen unbeachtet bleiben soll.

Fehlplanung beim Bau der neuen Kita

Gut erkennbar ist auch die gedankenlose Fehlplanung beim Bau der neuen Kita mit dem sinnigen Namen „Zur schönen Aussicht“: Die Kita soll mit weniger als 200 m Abstand direkten Blick auf die Steilstrecke mit Brücke haben, sodass Kinder und Betreuer*innen den Wirkungen von Lärm, Feinstaub und Abgasen ausgesetzt wären.

Die Vorstellung davon, wie nach Beseitigung des traditionellen Ellinger Schulpfades für die Bürger*innen die Verbindung mit ganz und gar nicht barrierefreien 45 Treppenstufen aussehen soll, fordert dazu auf, dem LBM, Landesbetrieb Mobilität, zu helfen mit Vorschlägen, wie eine andere Brückenkonstruktion aussehen könnte; bisher ist man an der Aufgabe nämlich schlicht gescheitert. Denkbare Lösungen hält man für zu kostenaufwändig und empfiehlt den Ellingern einfach, einen weiten Umweg über unzureichend befestigte Wege am Schwimmbad vorbei in Kauf zu nehmen.

Die zuletzt vom LBM verlautbarten Kosten von 16,8 Mio Euro für die Ortsumgehung einschließlich sechs Brücken und zwei Anschlussbauwerken sind einfach unhaltbar. Vor etlichen Jahren lautete die Kostenschätzung einmal 19,1 Mio Euro; im Laufe der Zeit wurde es, entgegen ansonsten allgemein steigender Baukosten, immer billiger. Tatsächlich würden die Gesamtkosten um die 30 bis 35 Mio Euro liegen. Allein die 109 m lange Hässbach-Talbrücke verursacht nach Expertenaussagen Herstellungskosten von 7 Mio Euro, fünf weitere (kleinere) Brücken sind hinzuzurechnen. Ein Anschlussbauwerk wurde bei der Tunnelstudie mit 3,1 Mio Euro veranschlagt. Bitte rechnen sie mit: Zwei solche Anschlussbauwerke braucht die Umgehungsstrecke, macht rund 6 Mio Euro. Plus 7 Mio Euro Brücke ergeben 13 Mio Euro. Die beiden Regenrückhaltebecken kosten zusammen 2 Mio Euro . Bleiben – bei 16,8 Mio Euro veranschlagten Gesamtkosten – 1,8 Mio Euro für eine vorwiegend dreispurige Straßenstrecke von 2.835 Metern (abzüglich 109 m Brückenlänge) mit weiteren fünf Brücken. Wer das glaubt und verbreitet, kann sich nur lächerlich machen und nicht mehr ernst genommen werden.

Ebenso lachhaft ist das Ergebnis der Tunnelstudie vom Ingenieurbüro Manns, einem Unternehmen, das nach vorliegender eigener schriftlicher Aussage „keine Kompetenzen im Tunnelbau“ hat(te). Diese Tunnelstudie kann bestenfalls als Gefälligkeitsgutachten eingestuft werden. Der unter Straßenhaus verlaufende Tunnel ist darin mit 16 m Überdeckung vorgesehen; das ist ein rekordverdächtiger Wert ohne vernünftige Begründung. Die 1.350 m lange Absenkungsstrecke vor dem Tunnelportal und der Tunnel selbst sind in dieser Studie übertrieben lang vorgesehen. So hat man unter anderem auch die bei mehr als 900 m Tunnellänge vorgeschriebenen zusätzlichen Fluchtbauwerke in die Kalkulation geschmuggelt, um die Kosten hochzutreiben.

Ortsumgehung ist in Wahrheit keine Ortsumgehung

Das sind wohl Machenschaften, die niemand von den Betroffenen Bürger*innen im Umfeld der sogenannten Ortsumgehung verdient hat – die in Wahrheit gar keine Ortsumgehung wäre, sondern die Ortsteile Ellingen und Niederhonnefeld als Trenn-Trasse für immer von Straßenhaus abtrennen würde.

Bei Kenntnis und nach Beweis all dieser Sachverhalte dürfte es schwerfallen, weiterhin so zu tun, als sei diese schon oben als menschenverachtend bezeichnete Ortsumgehung das einzig wahre und erstrebenswerte Ziel als Ergebnis professioneller, zukunftsorientierter Planung. Der Bevölkerung wird vorgegaukelt, man wolle die sogenannte Umgehung zur Vermeidung von Unfallgefahren, für bessere Abläufe des Verkehrs, zur Vermeidung von Schadstoffbelastungen und für weitere schöne Ergebnisse, mutet aber gleichzeitig rücksichtslos die vermeidbaren Belastungen an anderer Stelle anderen Leuten zu.

Ist das die Art von Vorhaben und Maßnahmen, die Volksvertreter wie Mitglieder des Bundestages entsprechend Ihrem Amtseid mit ihrer Kraft zum Wohle aller Mitglieder des deutschen Volkes unterstützen sollten? Das ganze Vorhaben strotzt vor Fehlern und Missachtung von Vernunft und Rücksichtnahme. Die Ausrichtung der Unterstützungskraft bedarf also wohl einer Neu-Justierung.

Völlig anders ist es, wenn die Tunnellösung realisiert wird. Dabei kommen ALLE zu ihrem Recht, niemand wird geschädigt oder benachteiligt, jegliche mit einer Ortsumgehung zu erreichenden Ziele werden verwirklicht. Und das soll an ein paar Mio Euro Kostenunterschied scheitern? Die in der Vergangenheit vom LBM nicht abgerufenen Finanzmittel hätten auf jeden Fall schon zur kompletten Finanzierung ausgereicht.

Wenn klar erkennbare Fehler verteidigt werden, so wie es vorliegend der Fall ist, fordert man unweigerlich Widerspruch heraus. Anerkennung haben vielmehr solche Mitmenschen verdient, die Fehler eingestehen und deren Behebung mit Vehemenz angehen. Wenn Politiker dies tun, erreichen sie erfahrungsgemäß mehr Ansehen als anders herum – so kann man Wähler überzeugen und sodann die Anerkennung mit gutem Gewissen am Wahlergebnis ablesen.

Schon oft wurde wiederholt, dass gemeinsamer Einsatz für die richtige Lösung schnell zum Ziel führt, ohne zeit- und nervenraubende Auseinandersetzungen. So ist es auch speziell bei der Tunnellösung. Mit einem Einsteuern auf diese Lösungsversion mit Unterstützung zum Wohle Aller gibt es die Möglichkeit, dass auch ältere Mitbürger*innen noch eine Fahrt auf der Umgehung (mit Tunnel) erleben können. Mit der bisher geplanten Umgehung würde das vielleicht bis 2042 etwas. Insofern könnte sich auf das Banner mit 2024 ein Zahlendreher eingeschlichen haben.

         Pressemitteilung Bürgerinitiative „Zukunft für Straßenhaus“ e.V.,

       Herbert Krobb, Vorsitzender 


23.08.2019                                                              

Nach den aus Sicht der Bürgerinitiative tendenziösen Berichten im SWR Hörfunk und Fernsehen fand ein Gespräch mit einer Redakteurin vom SWR4 statt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch ein Schreiben ausgehändigt, das an die TV-Redaktion der Landesschau RLP gerichtet ist. Der Text hat inhaltlich Bezug zu den Aussagen in den Berichten über die geplante sogenannte Ortsumgehung B256 Straßenhaus. An die Landesschau-Redaktion wurde der Brief per Post auf den Weg gebracht.

TV-Berichte über Straßenhaus und die geplante Ortsumgehung B256

Sehr geehrte Damen und Herren,

zuletzt am 24.07.2019 und davor unter anderem in 2016 wurden vom SWR Fernsehen Berichte verbreitet, die besonders bei den von der geplanten Ortsumgehung betroffenen Bürger*innen eher Missfallen erregt haben. Vielfach wurden die Darstellungen als tendenziös bezeichnet.

Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative hat in einem Telefongespräch mit der Redaktion Ihres Hauses schon darauf hingewiesen, dass die Berichterstattung in punkto Wahrheitsgehalt zu wünschen übrig lässt. Daraufhin erfolgte die Aufforderung, die „Beschwerde“ schriftlich einzureichen. Das wird von unserer Bürgerinitiative hiermit getan.

Es ist völlig unverständlich, dass Aussagen der interviewten Personen einfach ungeprüft übernommen und an die Öffentlichkeit weitergegeben werden.

Die Ergebnisse der Lärmmessungen, über die berichtet wurde, werden nicht angezweifelt, wenngleich die Messmethoden wohl kaum auf der Basis objektivierter Kriterien beruht haben.  Aber muss dabei in Bezug auf den durchfahrenden Verkehr immer wieder stark übertrieben werden? Es fahren nicht wie schon mehrfach behauptet täglich „bis zu 20.000 Fahrzeuge“ durch den Ort, sondern 15.900; davon sind 4,4% LKW, also 700. Eine ordnungsgemäße Recherche hätte die Zählergebnisse, die von der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) alle fünf Jahre veröffentlicht werden, als zutreffenden Sachverhalt ergeben.

In dem Landesschau-Bericht wurde mit einseitig gestalteten Aufnahmen der Eindruck erweckt, dass vorrangig LKW auf der Ortsdurchfahrt verkehren.

Ähnlich verhält es sich mit etlichen anderen Aussagen, für die zwar keine amtlichen Vergleichsergebnisse vorliegen, die aber bei etwas genauerem Hinsehen leicht als Produkte der Phantasie zu entlarven sind.

In Straßenhaus „verschwinden“ keine Geschäfte – wie es von der Ortsbürgermeisterin dargestellt wird –, schon gar nicht wegen des Verkehrs. Aus ganz anderen Gründen geschlossen haben Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Die Apotheke wurde wegen fehlender Nachfolgelösungen aufgegeben.

Die Eisdiele ist sogar von Rengsdorf nach Straßenhaus umgezogen.

Der ortsansässige Metzger hat neu gebaut – mit einigen Parkplätzen vor dem Laden, außerhalb der Straße.

Tatsächlich verschwinden werden einige Gewerbebetriebe, WENN die Umgehungsstraße gebaut wird. Die Inhaber halten sich mit Äußerungen zurück, wollen nicht als Mitglieder der BI erkennbar sein und übergeben lieber anonyme Spenden als Beitragszahlungen, weil sie Repressalien der Gemeindeleitung fürchten, wenn sie als Gegner der von der Obrigkeit geplanten Maßnahme identifizierbar sind.

Sicherlich wird kein Ladengeschäft an der Raiffeisenstraße schließen, weil Einzelpersonen angeblich „nicht aus dem Auto kommen“ und deshalb gar nicht erst an der Durchgangsstraße parken. Die eigentliche Ortsdurchfahrt ist ein Gewerbe- und Mischgebiet, 455 m lang. Da wird sich – notfalls etwas abseits von der Hauptstraße – immer ein Parkplatz finden lassen, bei dessen Nutzung ein Fußweg zum gewünschten Ziel höchstens 250 Schritte beträgt. In Fußgängerzonen vieler Städte sind die Laufwege meist deutlich länger.

Eine Ortsumgehung „mit etwas Glück in etwa vier Jahren fertig zu stellen“ – wie es von dem Hauptakteur in der Sendung verlautbart wurde – ist absurd. Eine solche Aussage ist auch nicht dem LBM zu unterstellen, wie es hier geschah. Die Rechnung sieht wirklichkeitsnah etwas anders aus:

2019

     +        5 Jahre bis zum ersten Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgericht

      +        5 Jahre Enteignungsverfahren für benötigte Grundstücke zum Bau der Umgehung

      +      15 Jahre Bauzeit (ähnlich wie in Rengsdorf)

=  2044 wenn erste Autos über die Strecke fahren könnten.

Mit den üblichen Pannen, vor allen Dingen aber mit erwartbaren längeren gerichtlichen Auseinandersetzungen, würde es etwas später.

Auch das wären Recherche-Ergebnisse gewesen, die zu einem deutlich höheren Wahrheits- und Informationsgehalt geführt hätten und die sicherlich das gesteigerte Interesse der Fernsehzuschauer gefunden hätten.

Dagegen hätte niemand die Aufnahmen und die Ausstrahlung von der unsäglichen Aktion benötigt, bei der am Fußgängerüberweg im Feierabendverkehr Kinder dazu veranlasst wurden, vielfach hintereinander die Ampel zu bedienen, um dann auf dem Zebrastreifen hin und her die Straße für diverse Fernsehaufnahmen zu überqueren. Damit wurden im bekannt starken Berufsverkehr in beiden Fahrtrichtungen kilometerlange Staus verursacht.

Wer braucht so etwas und wozu soll das gut sein?

Ein Rettungswagen, mit Blaulicht und Martinshorn im Einsatz, musste sich mühsam und mit entsprechendem Zeitverlust durch das mutwillig angerichtete Chaos kämpfen.

Ein Mitglied unserer BI wurde zufällig Zeuge dieser Vorkommnisse, machte etliche Fotoaufnahmen und wurde daraufhin von den Akteuren (Straßenhäuser Bürgerinnen und Bürgern, bestehend aus Gemeinderatsmitgliedern und der Ortsbürgermeisterin) bedroht und aufgefordert, sofort die Bilder zu löschen.

Über die Raiffeisenstraße wurde auch schon in der Sendung Hierzuland berichtet. Direkt am Anfang des Berichtes von 2016 sprach die Ortsbürgermeisterin davon, dass ohne die erfolgte Dreifachverglasung das Wohnen in ihrem Haus wegen des Verkehrslärms nicht mehr erträglich wäre. Welch eine sinnlose Darstellung, die noch nicht einmal daraufhin überprüft wurde, ob nicht doch in Wirklichkeit lediglich eine Doppelverglasung vorhanden ist (was schon in den Fernsehaufnahmen erkennbar sein dürfte). Weder die Ortsbürgermeisterin noch jemand vom Fernsehteam verfügt(e) offenbar über Kenntnisse, die für die Beurteilung einer solchen Aussage erforderlich wären: Dreifachverglasung ist nicht vorrangig für die Lärmdämmung, sondern in der Regel für die Wärmedämmung nützlich und vorgesehen. Will man zusätzlich eine bessere Lärmdämmung erzielen, ist mindestens eine der Scheiben in einer anderen Glasstärke einzusetzen, weil sonst die Schwingungen von einer Scheibe auf die (gleich starke) andere Scheibe übertragen und so viel weniger gemindert werden als bei unterschiedlichen Glasdicken. Dieses nicht sehr wichtige Beispiel zeigt aber deutlich, dass manche oder sogar viele Aussagen einfach ohne nachzudenken getroffen werden – nur um Eindruck zu schinden. Wahrheitsgehalt und Sachlichkeit bleiben dabei auf der Strecke.

Viele unhaltbare Aussagen in der Berichterstattung sind unlauter; sie dienen nur dazu, die Bevölkerung zu beeinflussen und für die vorgegebenen, unvernünftigen Ziele einzunehmen. Ist etwas einmal gesagt, muss etwas dran sein. Zumal, wenn die Bürgermeisterin etwas sagt. Irgendwas bleibt immer „hängen“, wird für bare Münze genommen und beeinflusst die nächste Kommunalwahl.

So unterstützen Sendungen wie im vorliegenden Fall – gewollt oder ungewollt – nicht die vernünftigen und richtigen Ziele, sondern die, die den auftretenden Einflussnehmern zu eigen sind.

Folgende Tatsachen sind wohl als wesentlich zu betrachten:

· 1979, als erstmals die Ortsumgehung ins Gespräch kam, war der Gemeinderat geschlossen gegen die Realisierung. Die Argumente von damals sind noch heute vollumfänglich zutreffend (siehe veröffentlichtes Protokoll auf der BI-Homepage).

· 1996 erfolgte anlässlich einer Bürgerversammlung eine öffentliche Erpressung durch einen Mitarbeiter des damals noch existierenden Straßenneubauamtes Vallendar mit den sinngemäßen Worten: „Entscheidet Euch für die billigste Lösung oder Ihr bekommt gar nichts“. Folgsam machte der Gemeinderat die erforderliche Kehrtwendung.

· Seither erfolgten jahrelang alle Beratungen und Abstimmungen des Gemeinderates in nichtöffentlichen Sitzungen. Das ist unzulässig und führt dazu, das die so gefassten Ratsbeschlüsse allesamt nichtig sind. (BGH, Urteil vom 23.04.2015 - III ZR 195/14)

· Die als Trenn-Trasse zu bezeichnende geplante Straßenführung führt zwischen Straßenhaus-Jahrsfeld und den Ortsteilen Niederhonnefeld und Ellingen hindurch; damit wird der Ort durchschnitten und diese Ortsteile sind für ewige Zeiten abgetrennt.

· An der als Mischgebiet (Gewerbe- und Wohngebiet) eingestuften Strecke würden die Bewohner von etwa 25 Häusern „entlastet“, wobei aber gleichzeitig Bewohner von 80 Häusern entlang der Trasse „neu belastet“ würden – und zwar in reinen Wohngebieten.

· Der Abstand zu Wohnbebauung soll nach DIN 18005-1 zur Einhaltung von höchstens 45 dB(A) nachts 450 m betragen (bei ungehinderter Schallausbreitung). In einem Fall rückt laut Plan die Trasse bis auf 37 m an das Wohnhaus Birkenstraße 1, im weiteren Verlauf der Birkenstraße beträgt der Abstand 80 bis 90 Meter.

· An den 80 Häusern im Einflussbereich der Trenn-Trasse würden teilweise hohe Wertverluste von 30 bis 50 % entstehen – bei der Hausnummer 1 sicherlich deutlich mehr; eventuell wird dieses Haus unverkäuflich.

· Der Verlauf der Ortsdurchfahrt Straßenhaus ist nahezu eben. Der Streckenneubau sieht jedoch Steigungs- und Gefällestrecken von 6,5% vor (was über dem zulässigen Wert von 6% liegt). Das ist in Zeiten der Diskussionen um CO2  und Feinstaub eine Absurdität, weil hier tonnenweise mehr von diesen Schadstoffen produziert würde.

· Der Erhalt von Waldflächen würde dem zumindest teilweise entgegenwirken, jedoch würden beim Bau der Ortsumgehung 30.950 qm geopfert.

· Verkehrsprobleme und Unfallgefahren auf den Steilstrecken sind besonders bei Schnee und Eis zu erwarten.


Die Reihe der gesamten Beanstandungsgründe ist noch deutlich länger.

Folgerichtig sind nach Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens 81 Einsprüche vorgelegt worden. 77 Privatpersonen, 3 Naturschutzverbände plus die Ortsgemeinde (die einige auch für sie passende Argumente unserer BI für ihre Darlegungen aufgegriffen hat) haben sich zu Wort gemeldet.

Wir sind gerne bereit, Ihnen ein oder auch mehrere Einwandsschreiben zur Verfügung zu stellen; es gibt Exemplare von zwei bis 110 Seiten.

Der pflichtgemäß anstehende Erörterungstermin in dem laufenden Verfahren wird erwartet; eine „seriöse Terminangabe“ dazu ist laut LBM noch nicht möglich.

Wir, die BI und die Betroffenen, sind für die alsbaldige Lösung des Verkehrsproblems durch eine Ortsumgehung, wenn Sie unterirdisch verläuft.

Wir argumentieren für eine Tunnellösung. Der Verlauf des Tunnels könnte direkt unter der bestehenden Ortsdurchfahrt sein. Diverse ergänzende Vorschläge sind bestens geeignet, die Infrastruktur im Ort zu erhalten und ein Ortssterben wie in Oberbieber und Rengsdorf zu vermeiden. Zur Abwehrstrategie dieser Vernunftlösung haben folgende Maßnahmen des LBM, Landesbetrieb Mobilität, beigetragen:

· Mit der Erstellung einer Tunnelstudie wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, das nach eigener schriftlicher Aussage „keine Kompetenzen im Tunnelbau“ hat(te).

· In dieser als Gefälligkeitsgutachten einzustufenden Ausarbeitung wurden Gesamtkosten von 61 Mio. € für den Tunnel genannt. Dafür wurde   

· eine überlange Absenkungsstrecke vorgesehen,   

· eine Überdeckung von (unnötigen) 16 m vorgesehen,   

· die Tunnellänge auf 1200 m ausgedehnt (um hohe Mehrkosten für weitere Fluchtbauwerke ansetzen zu können, die bei Tunnellängen über 900 m erforderlich sind),   

· ein überflüssiges Anschlussbauwerk statt seitlicher Rampen am Nordportal des Tunnels vorgesehen.

· Die Kostenaussage des LBM für die Ortsumgehung wurde von zuvor 19,1 Mio. € auf zuletzt 16,8 Mio. € gesenkt; zum Bundesverkehrswegeplan wurden jedoch 27 Mio. € angemeldet. Laut Finanzministerium NRW kostete schon vor einigen Jahren ein km Straße 11,3 Mio. €. Das ergäbe bei 2.835 m Länge der OU Straßenhaus schon rund 32 Mio. €. Allein eine 109 m lange Talbrücke würde Kosten von 7,5 Mio. € verursachen, weitere sechs kleinere Brücken kämen hinzu, so dass die Gesamtrechnung wohl in Wirklichkeit ein deutlich höheres Ergebnis verursachen würde.

 

Die mit der Studie und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorgelegten Wertangaben sind also äußerst zweifelhaft. Auf der Homepage unserer BI haben wir dazu mehrfach Stellung genommen und die Begründungen für unsere Zweifel an Hand von Praxisbeispielen klar dargestellt.

Der Bau eines Tunnels bringt alle Vorteile einer Ortsumgehung uneingeschränkt mit, vermeidet aber sämtliche Nachteile der Trenn-Trasse.

Und: Tunnel halten nach Aussagen von Experten 100 Jahre, Brücken nur 50 Jahre.

Zudem ist die Planung einfacher und die Ausführung schneller. Zehn Meter Vortrieb je Arbeitstag sind möglich und anderenorts erreicht oder auch schon übertroffen worden. Wir gehen davon aus, dass Planung und Bauausführung in längstens zehn Jahren – also bis 2029 – realistisch sind.

Ein in Straßenhaus bestehendes Gewerbegebiet bleibt seit vielen Jahren weitgehend ungenutzt wegen diverser Fehler und Nachteile. Einer der gröbsten Fehler ist die Gestaltung als „Sackgasse“ ohne eine für größere LKW ausreichende Wendemöglichkeit. Mit dem Bau des Tunnels und der Gestaltung einer Anbindung des Gewerbegebietes im Verbund mit den von der BI vorgeschlagenen seitlichen Rampen am Tunnelportal Nord (statt eines aufwändigen und überflüssigen großen Anschlussbauwerkes) ist sogar diese Fehlleistung zu beheben. Mit der jetzt bestehenden Bundesstraße ist dies nicht möglich, weil der LBM keine weitere Einmündung auf diesen Verkehrsweg zulässt.

Niemand von den betroffenen Bürger*innen begreift, warum der Gemeinderat mehrheitlich vehement den Tunnel ablehnt und noch vehementer für die Trenn-Trasse eintritt. Dabei werden alle bekannten Nachteile für die betroffenen Mitbürger*innen nicht nur einfach ignoriert, sondern sogar noch mit sehr wenig Solidarität bekundenden und eher als rücksichtslos zu bezeichnenden Kommentaren versehen wie  „Wir wollen die Umgehung, weil wir lange genug Lärm und Dreck an der Durchgangsstraße hatten, jetzt sollen die Anderen (an der Birkenstraße) mal sehen, wie das ist“.

Wenn Sie diese Ausführungen den bisherigen TV-Berichten gegenüberstellen, kommen Sie hoffentlich – genau wie wir – zu dem Schluss, dass es an der Zeit wäre, die Darstellungen zu dem Thema Ortsumgehung einmal aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Wir sind gerne bereit, die Themen mit Ihnen zu erörtern und auf Wunsch unsere Argumente zu untermauern. Insgesamt reicht der Informationsumfang der Mitglieder unserer BI, um den Rahmen eines Landesschau-Berichtes bei Weitem zu sprengen.

Wir würden uns allerdings schon über die Maßen freuen, wenn es gelänge, die aus Ihrer und unserer Sicht wesentlichen Punkte dem betroffenen und auch dem interessierten Publikum einmal etwas näher zu bringen und dabei den Wahrheitsgehalt in nennenswertem Umfang zu steigern.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Krobb, 1. Vorsitzender

30.07.2019

Was stimmt (nicht) an den Aussagen zur Ortsumgehung B256 Straßenhaus?

Straßenhaus ist in aller Munde. Radio und Fernsehen berichteten von der  B256. Lärmmessungen ergaben, dass Straßenhaus (bei den bisherigen Messungen) der lauteste Ort im Sendegebiet des SWR ist. Das bleibt unbestritten, es ist ein trauriger Rekord. Klar ist, da muss etwas geschehen. Unklar bleibt, warum im Zusammenhang mit den Messungen Fakten verfälscht werden und unsinnige Kommentare als Beiträge von Bürgern und auch von der Ortsbürgermeisterin abgegeben werden.

Von mehr als 20.000 Fahrzeugen ist die Rede, die täglich durch Straßenhaus fahren würden. Die BaSt, Bundesanstalt für Straßenwesen, berichtet von anderen Zahlen.

Hier ein Auszug aus den offiziellen, amtlichen Veröffentlichungen dazu: 

Straße

Land

Zählstelle

Zählabschnitt

Kfz in 24 h

% SV

B256

RP

5510 0056

O'ho-Gierend - Kreisel L265

13.900

5,1

B256

RP

5510 0055

O'ho-Gierend - Rengsdorf K104

15.900

4,4


Und hier der Link für den Zugriff auf die im Internet verfügbare Auswertung:

https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Statistik/Verkehrsdaten/2015/Bundestrassen-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=8

siehe Ergebnisse auf Bundesstraßen, Seite 87.

 

15.900 ist die wahre Anzahl, davon 4,4% = 700 LKW (SV = Schwerlastverkehr).

Alles was ansonsten verkündet wird ist freie Erfindung.

Diese wirkliche Menge genügt jedoch, um Abhilfe-Maßnahmen zu rechtfertigen. Warum nur hat man die Übertreibungswerte immer schnell zur Hand? Die Bundesanstalt braucht für die Auswertung solcher Daten einige Jahre. Die selbst ernannten Experten verbreiten die ihnen vorschwebenden Zahlen ohne nachzudenken und verzichten somit auf Wahrheitsgehalt. Soll damit der Druck erhöht werden, um den Bau der Ortsumgehung zu beschleunigen? Das funktioniert schon seit 1979 nicht, als die Umgehung erstmals ins Gespräch kam. Auch die vom früheren Landrat Kaul (SPD) verfügte Freigabe des LKW-Verkehrs reicht als Druckmittel nicht aus.

Wenn Fachleute aus dem Bauwesen sich freiwillig an der als Mischgebiet (Wohn- und Gewerbegebiet) ausgewiesenen Raiffeisenstraße ansiedeln und sich nicht genieren, dann über die seit vielen Jahren bestehende hohe Verkehrslast zu klagen, wirkt das schon merkwürdig. Angeblich fällt ein solcher Bauexperte immer dann fast aus dem Bett, wenn LKW nachts durch die Schlaglöcher auf der Durchgangsstraße fahren. (Gefunden wurden diese Schlaglöcher noch nicht.)

Die Aussage der Ortschefin, in Straßenhaus würden Geschäfte wegen des vielen Verkehrs schließen, ist dermaßen widersinnig, dass einem die Worte fehlen. Die Ansiedlung der vorhandenen Gewerbebetriebe ist seit vielen Jahrzehnten geschehen, WEIL der Verkehr durch den Ort fließt. In Oberbieber und in Rengsdorf ist das genaue Gegenteil einer solchen Entwicklung erfolgt: Weil nach der Realisierung der Ortsumgehungen dort weniger Verkehr durch die Orte läuft, haben die Gewerbebetriebe drastisch abgenommen. Rengsdorf hat im Ort inzwischen weder Bäcker noch Metzger. In Straßenhaus hat die Apotheke geschlossen, weil es keine(n) Nachfolger(in) gab – nicht wegen des Verkehrs. Die Eisdiele ist sogar von Rengsdorf nach Straßenhaus umgezogen.

Ins Reich der Fantasie gehört auch die Aussage, nach dem Planfeststellungsbeschluss könnte die Umgehung in vier Jahren gebaut werden. Haha! Wovon träumen wohl solche Leute nachts, die derartige Hirngespinste tagsüber von sich geben?

Es gibt noch nicht einmal eine Terminaussage für den Erörterungstermin, der nach der im Planfeststellungsverfahren erfolgten Einreichung von 81 Einsprüchen erforderlich ist. Nach diesem Termin könnte der Beschluss kommen. Für diesen Fall ist mit Klagen zu rechnen. Gewöhnlich dauert es dann etwa fünf Jahre, bis der erste Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgericht stattfindet. Werden die Klagen abgewiesen und es erfolgen keine Widersprüche, beginnen die Enteignungsverfahren für die benötigten Grundstücke; mehr als 20 Hektar Wald und Flur müssten dran glauben. Fünf Jahre können erfahrungsgemäß als Mindestdauer für die notwendigen Abläufe angesetzt werden. Dann könnte der Bau beginnen. In Rengsdorf betrug die Bauzeit 16 Jahre (ein Jahr davon war einem Ausschreibungsfehler geschuldet). Wer mitgerechnet hat 2019+5+5+15 kommt auf 2044. Das ist die realistische Jahreszahl für die Eröffnungsfeier einer Ortsumfahrung Straßenhaus – bei Ablauf ohne Pannen!

Gibt es einen Ausweg?

Ja!

Die vernünftige Lösung ist eine Umgehung, die unter der Erde verläuft. Direkt unter der Ortsdurchfahrt kann ein Tunnel von 900 m Länge entstehen. An den Tunnelportalen bei der Einmündung K99 (Nähe Polizeistation) und bei der Einmündung K104 (Richtung Hardert) sind mit seitlichen Rampen statt mit großen Anschlussbauwerken vereinfachte Ortsdurchfahrten für diejenigen Autofahrer möglich, die etwas kaufen oder in den (noch bestehenden) Bankfilialen oder sonst wo etwas zu erledigen haben. Damit bleibt die Infrastruktur erhalten und wird nicht „abgemurkst“.

Alle Vorteile, die man von der Ortsumgehung erwartet, werden von dem Tunnel ebenfalls mitgeliefert. Nachteile, die die Ortsumgehung mit sich bringen würde, sind so weitgehend vermeidbar. Die Umgehung ist als Trenn-Trasse zwischen den Ortsteilen vorgesehen, Bewohner von mehr als 80 Häusern würden mit Verkehrslärm und Schadstoffen neu belastet, Wald und Natur ginge in großem Umfang verloren, Steigungs- und Gefälle-Strecken mit eigentlich nicht erlaubten 6,5% würden neu geschaffen

Warum in aller Welt sträuben sich die (meisten) Gemeindepolitiker gegen die Tunnel-Lösung? Da werden von Laien Schauermärchen erfunden von Rissen, die an den Häusern entstehen könnten – und das bei geplanten 16 m Überdeckung. Da wird von „zu teuer“ gesprochen, obwohl die von einem Ingenieurbüro „ohne Kompetenzen im Tunnelbau“ (eigene schriftliche Aussage) im Rahmen einer wohl als Gefälligkeitsgutachten einzustufenden Ausarbeitung genannten Kosten genau so unzutreffend sind wie die vom LBM verbreitete viel zu niedrige Aufwandsangabe für die Ortsumgehung.

Was hindert die Gemeindevertreter wirklich daran, die eindeutig beste Lösung für Straßenhaus zu fordern?

1996 war es eine öffentliche Erpressung, als der Beauftragte vom damals noch existierenden Straßenneubauamt Vallendar in einer Bürgerversammlung im Gasthof Reinhard forderte „Entscheidet Euch für die billigste Lösung, oder Ihr bekommt gar nichts!“.

Heute sollte jeder wissen, dass allein die Gemeindevertretung bestimmt, was, wann, wo und wie gebaut wird. Fragen Sie doch bitte einmal die Politiker, die Sie gewählt haben, warum sie quer liegen.

Und bedenken Sie dabei, dass ein Tunnel in zehn Jahren realisiert sein kann. Denn dabei fallen die Enteignungsverfahren weg und es werden keine zeitraubenden Klageverfahren stattfinden. Die Planung ist einfacher, die Baumaßnahme ist insgesamt wenig problematisch. Auch die Folgekosten halten sich im Rahmen, obwohl sie immer wieder als Abschreckung vorgetragen werden. Fachleute sagen: „Tunnel halten 100 Jahre, Straßen und Brücken nur 50 Jahre.“ Damit ist die Abschreckung entlarvt.

Wenn Sie erkennen, dass die Tunnellösung machbar ist und die deutlich bessere Alternative für Straßenhaus darstellt, setzen Sie sich mit dafür ein. Das ist besser, als unzutreffenden und überflüssigen Parolen zuzuhören, die bis hin zu der Aussage gehen „Wir wollen die Umgehung, weil wir lange genug Lärm und Dreck an der Durchgangsstraße hatten, jetzt sollen die Anderen (an der Birkenstraße) mal sehen, wie das ist.“

Eine äußerst solidarische Einstellung! Oder?

Gemeinsamer Einsatz für die wirklich bessere Lösung wäre wünschenswert und wohl für unseren Ort zuträglicher als die weitgehend sinnfreien und sehr wenig zielführenden theatralischen Aufführungen der immer wieder in Erscheinung tretenden Darsteller mit ihren an Wahrheit und Wirklichkeit mangelnden Verlautbarungen.

Glauben Sie bitte nicht, dass die Ortsumgehung zum Wohle der Bevölkerung von Straßenhaus entstehen soll. Einzig und allein wirtschaftliche Interessen verlangen nach einer besseren Verkehrsverbindung zwischen A61 sowie Neuwieder Becken und der A3. Wenn Sie die Forderungen der IHK und von Politikern genauer betrachten, werden Sie feststellen, dass entlang der B256 überall Gewerbegebiete entstehen sollen. Bundesstraßen sollen dabei grundsätzlich „ortsdurchfahrtsfrei“ werden. Die Entlastung von Bürgern ist lediglich ein Nebenprodukt, das zur Durchsetzung der Pläne gerne in den Vordergrund gebracht wird.

Das Schöne ist:

Ein Tunnel unter Straßenhaus stört diese Vorhaben in keinster Weise, bringt aber Nutzen für ALLE Einwohner*innen, ohne reine Wohngebiete neu zu belasten.


09. Mai 2019

Folgende E-Mail wurde an diverse E-Mail-Adressen verschickt:


Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Mitglieder der Fraktionen von CDU (4 Personen) und Liste Haas (10 Personen) im Ortsgemeinderat von Straßenhaus und an deren Spitze die Ortsbürgermeisterin Birgit Haas haben zum Schaden der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (2 Personen) und damit auch zum Schaden der Kandidaten der Grünen-Liste (14 Personen) für die Kommunalwahl am 25. Mai 2019 eine Falschmeldung über NR Kurier und Facebook verbreitet. Darin hieß es – die in Personalunion sowohl in der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Gemeinderat als auch in der Bürgerinitiative „Zukunft für Straßenhaus“ e.V. tätigen – Elisabeth Bröskamp und Herbert Krobb hätten versucht, „Kosten für ein Schreiben des beauftragten Rechtsanwaltes im Auftrag der Bürgerinitiative ‘Zukunft für Straßenhaus’ an den Bundesverkehrsminister ebenfalls auf die Ortsgemeinde abzuwälzen“.

Das ist unwahr. Es liegt eine an die Bürgerinitiative adressierte Rechnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peters und Partner vom 24.02.2016 vor über 916,30 €, die am 27.02.2016 vom Vereinskonto der BI bezahlt wurde. Belege im Anhang.

Dem damals für die BI und danach sowohl für die BI als auch für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN tätigen Rechtsanwalt Dr. Christoph Reusch, Richter am Oberverwaltungsgericht a.D., wurde mit dieser veröffentlichten Falschaussage ein Mitwirken an dem erdachten Vorgehen unterstellt. Damit würde ihm – wenn die Behauptung wahr wäre – wegen Gebührenüberhebung gemäß § 352 StGB eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis drohen.

Die geschilderte Handlung der Ortsbürgermeisterin im Verbund mit den genannten Ratsmitgliedern stellt eine Verleumdung und damit eine Straftat ihrerseits dar.

Es erfolgte mit Anwaltsschreiben vom 09.05.2019 die Aufforderung, die unwahre verleumderische Behauptung öffentlich zu widerrufen und richtig zu stellen. Dafür wurde eine Frist gesetzt bis zum 15.05.2019. Siehe Anhang.

 

Wir sind der Meinung, dass Sie über diese Informationen verfügen sollten.

Bleiben Sie uns gewogen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Bröskamp und Herbert Krobb


Diese niederträchtigen Falschmeldungen dienten kurz vor den Kommunalwahlen eindeutig nur dem einen Zweck, die Kandidaten der Grünen-Liste zu diskreditieren. Wer das liest, kann aus all dem seine Schlüsse ziehen und sich bei der Wahl mit seinem Kreuz entsprechend "äußern".

 

 




08. Mai 2019

Heute erschien im NR Kurier die Pressemitteilung von Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. Darin sieht die Darstellung der Zusammenhänge bei den Rechtsstreitigkeiten etwas anders aus als in der Veröffentlichung der Gemeinderats-Fraktionen CDU und Liste Haas.

Siehe hier:

https://www.nr-kurier.de/artikel/78462-sicht-der-gruenen-im-rechtsstreit-mit-ortsgemeinde-strassenhaus



18. April 2019


Turnusmäßig erfolgte die Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative "Zukunft für Straßenhaus" e.V. mit Neuwahlen der Vorstandsmitglieder.

Die Kassenprüfer berichteten, dass die Prüfung von Kasse und Bankkonto einwandfreie Führung, zutreffende Bestände und ordnungsgemäße Belege ergeben habe. Es wurde Entlastung des Vorstandes empfohlen und mit einstimmigem Beschluss der versammelten BI-Mitglieder bestätigt.

Als 1. Vorsitzender wurde Herbert Krobb wiedergewählt, der in Personalunion auch als Kassierer fungiert. 2. Vorsitzender wurde Jürgen Drumm. Harald Schmidtke wurde als Beisitzer bestätigt, neu hinzu kam Stephan Gärtner als Beisitzer. Zu Kassenprüfern sind Christa Kuhlendahl-Drumm und Uwe Bröskamp gewählt.

Die Versammlung stimmte dem Plan zu,  eine erforderlich werdende rechtliche Auseinandersetzung mit einer Kläger-Unterstützungs-Gemeinschaft zu finanzieren. Die Modalitäten für die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zu dem erste Kontakte aufgenommen wurden, sollen zunächst geklärt werden.



Termin: 18. April 2019, 19:30 Uhr


Mitgliederversammlung

der BI "Zukunft für Straßenhaus" e.V.

im Bürgermeister-Noll-Haus, Niederhonnefeld


Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung, Eröffnung der Mitgliederversammlung, Bestellung Protokollführer

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

3. Anträge zur Tagesordnung, Genehmigung der Tagesordnung

4. Vereinbarung über die Art der Abstimmung (Handzeichen oder Papierform)

5. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes

6. Neuwahlen der Vorstandsmitglieder

7. Informationen zur Bildung einer Klägerunterstützungsgemeinschaft

8. Verschiedenes

Die Teilnahme möglichst vieler Vereinsmitglieder und interessierter Mitbürger*innen wäre erfreulich.


Im Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung B256 Straßenhaus erfolgten insgesamt   81 Widersprüche – von 78 Privatpersonen und 3 Naturschutzverbänden. Entsprechend hoch ist der Arbeitsaufwand für Planfeststellungsbehörde und LBM, Landesbetrieb Mobilität. Die nächste pflichtgemäß anstehende Aktion, der Erörterungstermin, wird deshalb wohl noch etwas auf sich warten lassen. Je nach Entscheidung der Behörde wird es anschließend Klagen vor dem Verwaltungsgericht geben.

Betroffene sind berechtigt, Klagen einzureichen, wenn sie im Planfeststellungsverfahren Widerspruch eingelegt haben. Anwalts- und Gerichtskosten können in Einzelverfahren 10.000 Euro und mehr betragen. Diese Kosten hätte beim Verlieren des Prozesses jeder einzelne Kläger zu tragen. Bei Obsiegen wären diese Kosten von der beklagten Partei zu übernehmen.

Es gibt die Möglichkeit, eine Klägerunterstützungsgemeinschaft zu bilden. In diesem Fall reduzieren sich die Kosten auf einen relativ geringen Anteil pro Mitglied dieser Gemeinschaft.
Angenommen, die Anwalts und Gerichtskosten würden in einem „Musterprozess“ 15.000 Euro betragen und die Klägerunterstützungsgemeinschaft bestünde aus 40 Personen. Dann wäre der Anteil für jedes Mitglied 375 Euro. Bei Beteiligung aller 78 Einspruchsteilnehmer sinkt der Betrag auf rund 192 Euro. Das Beispiel zeigt, wie sich das Kostenrisiko minimieren lässt. Auch in diesen Fällen würden die Kosten bei Obsiegen erstattet.
Bei zu erwartenden finanziellen Verlusten an den Immobilien in der Nahzone der geplanten Ortsumgehung in Höhe von 30.000 Euro und mehr ist es wohl einleuchtend, dass bei den verhältnismäßig geringen Kosten pro Kläger niemand zögern sollte, seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

Einzelheiten zu dem Verfahren mit einer Klägerunterstützungsgemeinschaft sind noch zu klären, die Bedingungen für eine derartige „Zusammenarbeit“ sind noch auszuarbeiten. Dafür sollte die Zeit bis zum Anhörungstermin genutzt werden. Es wäre erstrebenswert, dass alle die Betroffenen, die noch nicht Mitglied der BI sind, nun unserer Initiative beitreten, damit der vorgezeichnete Weg beschritten werden kann.

Es ist wohl die Entscheidung wert, einen Bruchteil (375 Euro) der zu erwartenden Verlustsumme (von beispielsweise 30.000 Euro) einzusetzen, um einen Rechtsstreit mit durchaus guten Erfolgsaussichten zu führen, statt unter anderem den enormen Wertverlust seiner Immobilie klaglos hinzunehmen – denn dann wären die Einsprüche sinnlos gewesen.

Die Planung und die gesamte Vorgehensweise der zuständigen Behörde weist reichlich Fehler, Versäumnisse, Widersprüche und sogar einen Verstoß gegen das Grundgesetz auf; außerdem sind eine Reihe von Formfehlern – beginnend bei der Ortsgemeindevertretung – vorgekommen, die nicht einfach hingenommen werden können. Die Mitgliederversammlung unserer BI dient auch der Diskussion der Zusammenhänge und der Vorbereitung geeigneter Maßnahmen zur Schadensabwehr für die Betroffenen.
Wichtig ist die Erkenntnis, dass bisher lediglich Diskussionen und Proteste stattgefunden haben. Der eigentliche „Kampf“ für die bessere Lösung beginnt erst, wenn LBM und Planfeststellungsbehörde NICHT zu Gunsten der Vernunftlösung „Tunnel“ einlenken. 

Alle von der geplanten Maßnahme "Ortsumgehung" Betroffenen sollten schon jetzt darüber nachdenken, ob sie an einer Mitwirkung im Rahmen der Klägerunterstützungsgemeinschaft interessiert sind. Falls sich zu wenige Interessenten dazu melden, könnte es sein, dass der Vorgang sozusagen im Sande verläuft. Es bliebe dann nur für Einzelne das Durchstehen eines Prozesses mit entsprechend hohen Kosten – oder der Verzicht auf weitere Gegenwehr und damit das Erdulden aller Nachteile und Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der geplanten Realisierung.


"Zweifle nie daran, dass eine kleine Gruppe engagierter Menschen die Welt verändern kann – tatsächlich ist dies die einzige Art und Weise, in der die Welt jemals verändert wurde."
Margaret Mead, US-amerikanische Anthropologin

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Krobb, Vorsitzender BI "Zukunft für Straßenhaus" e.V.

Telefon 02634 956237        Mobiltelefon 0172 210 8237       E-Mail  herbert@krobb.de

PS   
Es sind Rückmeldungen erwünscht, wer zur JHV kommt oder wer nicht teilnehmen kann, weil damit bessere Planungsmöglichkeiten gegeben sind. DANKE!
Wer Mitglied werden möchte, findet im Anhang den Vordruck Beitrittserklärung. 

12 € pro Jahr gelten als Beitrag pro Familie.

Am 15.05.2018 war Gemeinderatssitzung in Straßenhaus. Das Protokoll dazu wurde in RW-direkt am 22.06.2018 veröffentlicht. Hier ein Auszug daraus, betreffend die geplante sogenannte Ortsumgehung B256 Straßenhaus:

4. Planfeststellungsverfahren für den Bau der Umgehung Straßenhaus im Zuge  

    der Bundesstraße 256

    - Beratung und Beschlussfassung

Die Vorsitzende berichtet über die stattgefundene Sitzung des Arbeitskreises B 256.

Dem Rat wurde daraufhin bereits vorab der Sitzung das folgende Ergebnis als Diskussionsgrundlage unterbreitet:

Es werden verschiedene Kritikpunkte gesehen, unter anderem die Fußgängerbrücke zwischen Ellingen und Straßenhaus. Diese sieht ein Treppenbauwerk mit 45 Stufen vor. Diese Wegstrecke ist dann von Personen mit Kinderwagen, Radfahrern, etc. nicht mehr nutzbar. Es wird diskutiert, ob die Ausweichstrecke/Ersatzstrecke über den Wirtschaftsweg parallel zur Ortsumgehung Richtung Niederhonnefelder Straße als zu weit zu beurteilen ist. Auf jeden Fall sollte diese beleuchtet und im Zuge der Baumaßnahme neu ausgebaut werden.

Es wird vorgeschlagen statt der geplanten Fußgängerbrücke mit Treppenaufgang eine Alu-Fachwerkbrücke (wie die Fahrradbrücke im Wiedtal) zu erstellen, die über den Taleinschnitt führt und auf der gleichen Höhe auf der anderen Seite des Einschnittes Anschluss findet. Das geplante RÜB am Niederhonnefelder Schulpfad sollte verlegt werden, damit der vorhandene Weg erhalten bleiben kann. Es werden Alternativen überlegt, ob der Gehweg auf der linken Seite von dem RÜB vorbei geführt werden kann, was aber vermutlich aufgrund der Böschung nicht in Betracht kommt.

Es ist darauf zu achten, dass die Zufahrt zum ehemaligen Parkplatz an der Sirene erhalten bleibt. Dies ist zur Wartung der dort vorhandenen Sendemasten erforderlich. Die geplante Streckenführung sieht eine Zuwegung wie bisher nicht vor. Die neue Zufahrt zweigt von der alten B256 unterhalb des ehemaligen Parkplatzes ab und führt außen vorbei, so dass dies zwar einen Umweg ergibt aber die Zuwegung verbleibt. Der Weg müsste dann entsprechend hergestellt werden.

Zu dem geplanten RÜB am Kirchweg soll eine konkrete Stellungnahme erfolgen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Wasser aus dem Überlauf in das Schwimmbad gelangt.

Lärmschutzmaßnahmen sollten alle überprüft werden damit sichergestellt Ist, dass keine Belastung über die zulässigen Grenzwerte für die Anwohner entsteht. Gleiches gilt für den Neubau der Kita Straßenhaus 2.

Die Bauausführung - auch der Brückenbauwerke - sollten mit den modernsten technischen Mitteln - auch Flüsterasphalt, etc. erfolgen.

Die Ortsgemeinde sollte die "Restflächen" nach Fertigstellung der Straße übernehmen.

Die Ausgleichsflächen für das Vorhaben sollten in der Ortsgemeinde verbleiben, bzw. im Kirchspiel. Hierauf wurde bereits bei vielen Gesprächen in der Vergangenheit ausdrücklich hingewiesen.

Seitdem hat die OG Flächen im Außenbereich erworben. um diese als Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen.

Ein Ratsmitglied regt an, die Anschlussstelle an der K99 zu überprüfen, ob diese mit weniger Flächenverbrauch herzustellen sei. Zudem regt ein weiteres Ratsmitglied an, Vorsorge für den Wildwechsel zu tragen, auch an der K99.

Die Vorsitzende wird die Anregungen in einer Stellungnahme für die Planfeststellungsbehörde zusammenfassen und zuvor zur Überprüfung an die Fraktionen weiterleiten. Sie weist darauf hin, dass die Stellungnahmefrist am 18.05.2018 abläuft.

Sie fragt an, ob der Rat sich mit den Anregungen und der Vorgehensweise einverstanden erklärt.

Abstimmungsergebnis:           

Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3

04.11.2018

Warten ist angesagt - auf die nächste Stufe im Planfeststellungsverfahren. Das ist der Erörterungstermin. Diejenigen, die schriftlich Einwände vorgebracht haben, werden einzeln oder zusammen zur Erörterung eingeladen. Das kann noch dauern. 

In der Zwischenzeit müssen sich BI-Mitglieder oft anhören, sie seien "Verweigerer", sie wären "aus Eigennutz" gegen die Ortsumgehung. 

Und warum sind die Befürworter der Ortsumgehung anderer Meinung? Zum Wohle der Allgemeinheit?  Dafür hat die BI wohl die besseren Argumente, und zwar in Hülle und Fülle – wie auf dieser Homepage zu sehen ist.

Es sei hier noch einmal deutlich gesagt: Die BI ist FÜR eine Umgehung, sie muss nur unter der Erde verlaufen!

Für die meisten Befürworter könnte das kleine Video vom Stern etwas Erleuchtung bringen.

25.06.2018

Siehe unter   Presse   eine Mitteilung direkt vom BMVI zur Eröffnung einer Teilstrecke Ortsumgehung in Bayern - mit Kostenaussagen, mit Kommentar dazu!


18. Mai 2018

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat sich ebenfalls zum Planfeststellungsverfahren geäußert ... nachzulesen im NR-Kurier:

http://www.nr-kurier.de/ artikel/68081-bund-lehnt- ortsumgehung-strassenhaus-ab


Dem aufmerksamen Leser wird auffallen, dass sich die Befürworter der Ortsumgehung für ihre Eingabe an die Planfeststellungsbehörde genau die Argumente zu eigen gemacht haben, die von unserer Bürgerinitiative in der Veranstaltung am 09.042017 als Kritikpunkte erläutert wurden, nachzulesen in der gezeigten Power-Point-Präsentation.

Einzige Ausnahmen: Zuwegung zum ehemaligen Parkplatz für die Wartung der Sendemasten und Wildwechsel an der K99. 

Am 09.04.2017 war nahezu der komplette Gemeinderat einschließlich der Ortsbürgermeisterin zu dem BI-Vortrag erschienen. Die Übernahme der BI-Kritik für eigene Zwecke zeigt, wie man auch ohne eigene Ideen der Bevölkerung suggerieren kann, man würde sich umfassend für das Wohl der Gemeinde einsetzen. Im Volksmund heißt das "sich mit fremden Federn schmücken". 

Bei genauerem Hinsehen ist festzustellen, dass dies die Fortsetzung von Handlungen oder Nichthandlungen wie schon in der Vergangenheit ist. Die Maßnahmen wie Fußgängerampel am REWE-Markt, Messung der CO2-Werte an der Ortsdurchfahrt und ähnliche Kleinigkeiten wurden jeweils von der Grünen-Fraktion beantragt und angestoßen. Ansonsten beschränkt sich der Einsatz der Umgehungs-Befürworter im Rat auf das Beklagen des hohen Verkehrsaufkommens, das Hin- und Her-Scheuchen von Kindern für Fernsehaufnahmen an der Fußgängerampel am ehemaligen Hotel Zur Post und ähnliche Aktionen. Oder ist jemanden aufgefallen, welche positive Beeinflussung der Verkehrsprobleme auf Einsatz von Gemeinderat und Ortsbürgermeisterin zurückzuführen ist? Beispiel Tempo 70 vor der Einfahrt in den Ort: Von den Grünen gefordert, von der Obrigkeit abgelehnt statt durchgesetzt.

Man hat oft den Eindruck, als wolle man mit bloßem Bejammern der Verkehrssituation die Baumaßnahme Ortsumgehung beschleunigen. Das wird nix! Gemeinsamer Einsatz für die Tunnellösung könnte die Probleme in zehn Jahren lösen. Wenn - egal wie - die Ortsumgehung irgendwann durchgesetzt werden sollte, sind mindestens 20 bis 25 Jahre bis zur Fertigstellung vergangen. So hart es auch klingen mag: Von der älteren Generation werden das Viele nicht mehr erleben.


20.07.2018

Wieder in Bayern: Für 204 Mio. € entsteht ein Tunnel in Starnberg. Die Pressemitteilung vom Verkehrsminister ist unter  Presse  zu finden. Mit wiederum einem Kommentar dazu. Höchst interessante Einzelheiten zu diesem Projekt finden Sie hier

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B002-G050-BY/B002-G050-BY.html

Da gibt es Informationen, Fakten und Argumentationshilfen für Diskussionen zum Thema.


Auf unserer Veranstaltung am 09.04.2018 wurden in einer Power-Point-Präsentation Bilder und Texte gezeigt und kommentiert, die Sie hier sehen können. Für Fragen und weitere Erläuterungen dazu wenden Sie sich bitte an die BI.

  

 

23. Mai 2018

Die Rhein-Zeitung berichtete am 23. Mai 2018 über die Eingabe der Ortsgemeinde Straßenhaus im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens B256 Ortsumgehung. Die Forderungen des Gemeinderates decken sich weitestgehend mit den Themen, die von unserer Bürgerinitiative bei der Veranstaltung am 09. April 2018 im Schützenhaus in einem Vortrag als Planungsmängel dargestellt wurden. Nachzulesen in der Power-Point-Präsentation unter  Aktuelles

Bei der Präsentation war die Ortsbürgermeisterin anwesend und mit ihr fast der komplette Gemeinderat ...


Achtung! 


Auf der Internetseite 

https://pfv.lbm-rlp.org/de/planfeststellungsverfahren/b-str/b256-ou-strassenhaus/

sind die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren einsehbar.


Am 19.03.2018 wird das Planfeststellungsverfahren offiziell eröffnet. 

Das ist unser aller Chance, doch noch zu einer Vernunftlösung zu kommen, die „OU“ zu verhindern und den Tunnel voranzutreiben!

Nutzen Sie diese einmalige Chance, Schäden an der Natur, der Landschaft, Ihrer Gesundheit und Ihrem Vermögen zu verhindern. Der Einwand kostet Sie gar nichts, die OU eine Menge. Neben dem Verkehrslärm und den Abgasen, die Ihrer Gesundheit schaden, kann Ihre Immobilie 10 bis 50 % an Wert verlieren.

Fakt ist: Ihr Einspruch muss berücksichtigt werden – und berechtigt Sie zu einer späteren Klage gegen die Baumaßnahme.

 

Das sollten Sie wissen:

– Ab dem 19.03.2018 läuft das sog. Planfeststellungsverfahren. Für einen Monat werden im Rathaus der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach die Planfeststellungsunterlagen ausgelegt.

– Bis Freitag, 18. Mai 2018, kann nun jeder das Bauvorhaben in  Frage stellen, Änderungen oder Entschädigungen fordern.

– Die Einwände sollten schriftlich abgegeben werden, am besten per Einschreiben.

– Der Einwand an sich ist kostenfrei möglich.

– Formulieren und begründen Sie ihre Einwände individuell und möglicht konkret. Muster und Anregungen finden Sie unter  Mustereinwendungen 

           

Wenden Sie sich an die BI, wenn Sie Fragen oder Ideen haben oder Unterstützung bei Ihrem Einspruch wünschen.

 

Gemeinsam können wir eine bessere Lösung für alle erreichen. Bitte lassen Sie diese Chance nicht verstreichen! Die Zukunft für Straßenhaus liegt in Ihren Händen.


 

Die folgende Einladung wurde am 01.02.2018 per E-Mail an BI-Mitglieder und Interessierte verschickt:

Hallo BI-Mitglieder, Unterstützer, Interessierte, Freunde, Anhänger und Betroffene!

 

Hiermit erfolgt die Einladung aller Vereinsmitglieder und Interessenten zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 02.03.2018, 19:30 Uhr, im Restaurant Café AUSZEIT, Rengsdorf, Tannenstraße 1, am Sportplatz. 

 

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:


  • Begrüßung, Eröffnung der Mitgliederversammlung, Bestellung Protokollführer
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
  • Vereinbarung über die Art der Abstimmung (Handzeichen oder Papierform)
  • Anträge zur Tagesordnung, Genehmigung der Tagesordnung
  • Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
  • Bericht des Vorstandes zu Aktivitäten im abgelaufenen Zeitraum seit JHV 2017
  • Vorgehen der BI bei Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zur sogenannten Ortsumgehung B256 Straßenhaus und weiteres Vorgehen der BI bei Ablehnung der Einsprüche durch die Planfeststellungsbehörde
  • Verschiedenes


Das Erscheinen möglichst vieler Vereinsmitglieder und interessierter Mitbürger*innen wäre erfreulich, Gäste sind willkommen.

 

Diesmal geht es um die wichtigsten Aktionen zur Verhinderung der Ortsumgehung und zur Erreichung einer besseren Lösung für Alle. Mit Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist in Kürze zu rechnen; laut Aussage des LBM innerhalb des ersten Quartals 2018. Dann beginnt die sechswöchige Offenlegungsfrist. In diesem Zeitraum sind von Jedermann Einsprüche gegen die geplante Baumaßnahme möglich. Für diese Einsprüche entstehen keine Behörden- oder Anwalts-Kosten. Es ist sinnvoll, dass möglichst viele Bürger*innen individuelle Einsprüche mit möglichst unterschiedlichen Argumentationen einlegen. Ein Sammel-Einspruch ist weniger sinnvoll, weil dieser mit einer einzigen Entscheidung zu einem einzelnen Vorgang abgewehrt werden könnte. Wenn die Planfeststellungsbehörde die Einsprüche abweist und die Planung beibehalten wird, ist der Klageweg offen. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird mit Kosten verbunden sein. Hier ist deshalb ein Sammelverfahrenmöglich und sinnvoll. BI-Mitgliedern wird diese Möglichkeit geboten. Allerdings sind Kostenbeteiligungen der betroffenen Familien und Einzelpersonen erforderlich, die naturgemäß weit über die Mitgliedsbeiträge hinausgehen werden. Es ist die Überlegung wert, ob man unter anderem den enormen Wertverlust seiner Immobilie einfach hinnimmt, oder einen Bruchteil der zu erwartenden Verlustsumme einsetzt, um einen Rechtsstreit zu führen, der durchaus Erfolgsaussichten hat. Die Planung und die gesamte Vorgehensweise der zuständigen Behörde weist Fehler, Versäumnisse, Widersprüche und sogar einen Verstoß gegen das Grundgesetz auf; außerdem sind eine Reihe von Formfehlern - beginnend bei der Ortsgemeindevertretung - vorgekommen, die nicht einfach hingenommen werden können und sollten. Die Mitgliederversammlung dient auch der Diskussion der Zusammenhänge und der Vorbereitung geeigneter Maßnahmen zur Schadensabwehr für die Betroffenen. Diese sind in der Überzahl gegenüber denjenigen, die sich von der Realisierung einer widersinnigen Planung eine Entlastung von Lärm, Dreck und Gefahren durch den Straßenverkehr und/oder eine Aufwertung ihrer Immobilien an der Ortsdurchfahrt erhoffen - auf Kosten vieler neu zu belastender Bürger*innen.

 

"Zweifle nie daran, dass eine kleine Gruppe engagierter Menschen die Welt verändern kann - tatsächlich ist dies die einzige Art und Weise, in der die Welt jemals verändert wurde."                                   Margaret Mead, US-amerikanische Anthropologin

 

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Krobb, Vorsitzender BI "Zukunft für Straßenhaus" e.V.

 

Telefon 02634 956237     Mobiltelefon 0172 210 8237    E-Mail  herbert@krobb.de

 

PS     

Rückmeldungen, wer kommt oder wer nicht teilnehmen kann, sind erwünscht, weil damit der Platzbedarf besser planbar ist. DANKE!

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Offener Brief an die Ortsbürgermeisterin von Straßenhaus!


In der 25. Kalenderwoche wurde das folgende Schreiben in Straßenhaus verteilt:


Dieter Mittau

Mittelstraße 5

56587 Straßenhaus-Niederhonnefeld

 

an alle Haushalte in Straßenhaus

 

offener Brief

       

an Frau Ortsbürgermeisterin

Birgit Haas, Straßenhaus

      

Sehr geehrte Frau Ortsbürgermeisterin Haas!

 

Ich wohne Seit 30 Jahren in Niederhonnefeld und fühle mich hier sehr wohl.

Ich wünschte mir sehr, es bliebe so.

Die geplante Ortsumgehung bereitet nicht nur mir, sondern sicherlich auch anderen betroffenen Bürgern deutliches Unwohlsein.

Dieses Unwohlsein gründet im Wesentlichen auf Befürchtungen bezüglich

- zunehmender Lärmbelästigung,

- Verschandelung der schönen Landschaft,

- grenzwallähnliche Teilung des Ortes und

- nicht zuletzt, bezüglich erheblicher Wertverluste des Eigentums (Haus und Grund).

         

Ich will gerne zugeben, dass mein Unwohlsein sich bisher eher als fatalistisch apathischer Gemütszustand beschreiben ließ, nach dem Motto: Man kann sowieso nichts machen.

Erst durch das Informationsblatt der „Bürgerinitiative Straßenhaus (BI)“ machte sich Hoffnung breit. Es erschien mir sehr einleuchtend, dass die von der BI vorgeschlagene „Tunnellösung“ sämtliche Betroffene von den befürchteten Belastungen befreien könnte. Um mehr zu erfahren, habe ich mich der BI angeschlossen. Durch die BI bekam ich zum ersten Mal eine komplette Information über den geplanten Trassenverlauf. Den häppchenweisen Veröffentlichungen in diversen Heimatblättern habe ich dies nicht entnehmen können. Um die Informationen richtig einzuordnen, musste man als Bürger schon sehr nahe an der Sache sein und dazu noch über baufachliche Kenntnisse verfügen.

   

Obwohl Sie, sehr geehrte Frau Haas, in Ihrem Informationsblatt die Tunnellösung unmissverständlich ausschlossen, bin ich doch mit Erwartungen und Neugier zu Ihrer Bürgerveranstaltung am 1.6.2017 gekommen. Besonders neugierig war ich auf Argumente gegen eine Tunnellösung.

Hier wurde ich leider enttäuscht.

Das einzige Gegenargument lautete: „Zu teuer“.

Konkrete Zahlen zu den Kosten des Tunnels wurden nicht genannt. Eine Gegenüberstellung der Kosten war somit natürlich auch nicht möglich.

Erstaunlicherweise konnte man erfahren, dass die Kostenschätzungen für die Umgehung trotz nachträglich zusätzlich eingeplanter Maßnahmen, - wie Übergänge, Lärmschutzwall, Lärmschutzwand, usw. – gesunken sind.

Diese Einschätzung verwundert den interessierten Bürger, denn in diversen medialen Berichten über öffentliche Bauprojekte hört man durch die Bank eigentlich nie, dass der gesteckte Kostenrahmen realistisch war. In nicht geringer Zahl haben sich die Kosten oft sogar verdoppelt.

Man muss sich die Topografie der paar Kilometer von Straßenhaus bis zur Autobahn einmal vor Augen führen, dann wird doch klar, dass in diesem umfassend bebauten Raum von einer Entlastung der Bürger durch eine Umgehung nicht gesprochen werden darf. Es geht hier doch eigentlich nur um eine Verlagerung der Belastung. Die einzelnen Ortsteile werden quasi mittels eines aufgeschütteten grenzwallartigen Bauwerks voneinander getrennt.

Die Belastung (Wertverlust der Häuser, Landschaftsbeeinträchtigung, Lärm) wird von der Raiffeisenstraße auf den südlichen Teil des Ortes und auf die Ortsteile Niederhonnefeld und Ellingen verlagert.

Damit kein Missverständnis entsteht bzw. keines entwickelt werden kann: Die Bürger der Raiffeisenstraße müssen entlastet werden.

Wenn mir eins aus der Veranstaltung deutlich in Erinnerung geblieben ist, ist es die Aussage der Fachleute, dass das aufgetürmte Erdreich einschließlich der Schutzwand den Lärm zwar reduziere, dieser „reduzierte Lärm“ wegen der Schutzwälle dann deutlich höher stiege, um dann in etwas größerer Entfernung wieder nach unten zu fallen.

Als Trost wurde dieser Information/Darstellung beigegeben, dass der dann immer noch vorhandene abgeschwächte Lärm sich innerhalb der zulässigen Grenzwerte bewege. Man muss nicht besonders böswillig sein, um diese Bemerkung als zynisch zu empfinden.

Mir tun die Bewohner der Birkenstraße und die Bewohner Ellingens (Talstraße) leid, denn die Belastungen werden trotz der Maßnahmen erheblich sein, ganz zu schweigen von dem immateriellen Schaden, den man empfindet, wenn man von der Birkenstraße als auch vom südlichen Ellingen aus dem Fenster in die verbarrikadierte Landschaft schaut.

Sehr geehrte Frau Haas, Sie waren sichtlich bemüht, Ihrer Moderation einen objektiven Anstrich zu geben. Nach meiner Einschätzung war Ihre Moderation nur oberflächlich objektiv.

Ich habe beobachtet, dass eine Menge Leute Fragen gestellt und Statements abgegeben haben, die von einer Umgehung gar nicht betroffen sind, mit der Folge, dass Argumente für die Tunnellösung nicht richtig zum Tragen kommen konnten, de facto zurückgestellt wurden. Unter dem Deckmantel einer gekünstelten Ausgewogenheit wurde der Raum für eine Darstellung der Tunnellösung deutlich eingeschränkt.

Man hatte den Eindruck, dass Sie verzweifelt nach Fragestellern fahndeten, die bereit waren, Fragen bezüglich der Umgehungsstraße zu stellen.

Sehr geehrte Frau Haas,

ich appelliere an Sie, tun Sie wirklich etwas für alle Bürger und setzen sich für die Tunnellösung ein, oder versuchen Sie es doch wenigstens.

Sollte die Tunnellösung tatsächlich teurer werden (was noch zu beweisen wäre), dann wäre sie es trotzdem wert.

Die Gemeindekasse wird ja nicht belastet, der Bundeshaushalt wird hier in Anspruch genommen. Machen wir / Sie uns doch nichts vor, der Bundespolitik geht es bei dem Vorhaben B 256 eher um einen reibungslosen Verkehrsfluss damit die Wirtschaft weiter brummt, Autoindustrie und Arbeitsplätze gesichert bleiben. Dies ist keinesfalls zu verurteilen, muss aber nicht unbedingt zu Lasten eines nicht unerheblichen Teils der Bürger von Straßenhaus geschehen. Für seine Rücksichtnahme könnte der Bund vielleicht auch etwas mehr bezahlen, wenn es denn überhaupt notwendig sein sollte.

                    

Auch wenn manchem Bürger unseres schönen Ortes der Wertverlust des eigenen Hauses egal ist, so wäre es trotzdem hilfreich, das Anliegen der BI zu unterstützen – es kostet ihn nichts, denn die Finanzierung ist Sache des Bundes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Mittau



Im Vorfeld der Bürgerversammlung am 01.06.2017, bei der vom Landesbetrieb Mobilität zum dritten Mal die Pläne für die Ortsumgehung vorgestellt werden sollen, hat die Ortsbürgermeisterin einen Flyer herausgegeben. Von unserer BI wurde ein E-Mail-Rundschreiben an viele Bürgerinnen und Bürger verschickt. Darin wurde dargestellt, was an dem Flyer nicht so ganz seriös wirkt. Hier der Wortlaut:


Wir in Straßenhaus - der sehr wenig seriöse Flyer der Ortsgemeinde


Veröffentlichungen im Namen des Gemeinderates?

Falsch! Ein Beschluss erfolgte dazu nicht! Ratsmitglieder wurden nicht gefragt.

Impressum: Mitglieder des Ortsgemeinderates Straßenhaus.

Das ist falsch und unzulässig dargestellt!

Verkehrszählung mit Messspitzen von 20.484 Kfz am Tag?

Niemand bestreitet, dass Straßenhaus viele Fahrzeuge zu verkraften hat. Mit der Dramatisierung von Einzelergebnissen wird die Problemlösung nicht beschleunigt.

Gefahren, Lärmbelastung, Abgase?

Niemand bestreitet diese Missstände. Aber das alles mit einer sogenannten Ortsumgehung einfach auf andere Bürger zu verlagern, kann nicht der richtige Weg sein.

Lärm- und Sichtschutzwälle sollen die einzigartige Landschaft verschandeln:

266 m + 189 m = 455 m entlang der Birkenstraße.

Wiedererreichen einer lebenswerten und notwendigen Wohn- und Lebensqualität?

Im Austausch soll genau das anderen weggenommen werden - in der Birkenstraße, in Niederhonnefeld und auch in Ellingen!

Steigerung der Attraktivität der Neubaugebiete für den Zuzug junger Familien?

Neubaugebiete entstehen doch wohl nicht an der Raiffeisenstraße!

Den vorhandenen jungen Familien fehlt keine Umgehung sondern die geplante KITA!

Belebung des Ortskerns durch neue und bestehende Geschäfte?

Ganz im Gegenteil! Schließungen wird es geben - wie in Oberbieber und in Rengsdorf schon geschehen. Das wird einfach verdrängt.

Fakten?

Klar: Vom Landesbetrieb Mobilität wird die Auftrags-Studie verteidigt - mit all ihren Inhalten, zutreffend oder nicht zutreffend.

Realistisch sind die Tunnelkosten nicht, weil

- die Absenkungsstrecke vor dem Südportal mit 1350 m übertrieben lang dargestellt wurde,

- das Südportal näher an den Ortseingang kann,

- die Fahrbahnneigung erhöht werden kann (bei der Ortsumgehung ging das auch - bis auf 6,5 %),

- die Überdeckung von 16 m deutlich verringert werden kann (dann werden keine  Notausstiege über acht oder mehr Stockwerke benötigt),

- die Tunnellänge auf 900 m verkürzt werden kann, so dass zwei Notausstiege für 1,2 Mio. € wegfallen,

- das Nordportal ebenfalls dichter an den Ortseingang kann und so der Tunnel kürzer wird,

- an der Einmündung K99 auf die B256 ein Kreisverkehr entstehen kann und das vorgesehene nördliche Anschlussbauwerk durch seitliche Rampen ersetzt werden kann,

- die Kosten für die Tunnelausrüstung sinken, wenn die Tunnelstrecke verkürzt wird,

- weitere Optimierungen gar nicht erst angestrebt wurden,

- bisher keine echte Kalkulation stattfand, sondern nur eine Auskunft vom Verkehrs-Ministerium verarbeitet wurde.

Die Kosten für die Ortsumgehung sind zweifelhaft, weil

- die Gesamtkosten ständig niedriger wurden (19,1 - 18,2 - 17,3 - 16,8 Mio. €),

- inzwischen alle Preise gestiegen und nicht gefallen sind,

- die Präsentation von LBM und Manns Ingenieure noch 17,3 Mio. € enthält,

- zum Bundesverkehrwegeplan lediglich 16,8 Mio. € Kosten angemeldet wurden für 2.835 m Umgehungsstraße (laut NRW-Finanzministerium kostet 1 km Straße 11,3 Mio. €, was rund 32 Mio. € entspricht),

- die Kosten für die Anschlussbauwerke und sechs Brücken in dieser Summe offenbar fehlen,

- inzwischen angeblich Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind, die ursprünglich gar nicht eingeplant waren,

- inzwischen angeblich Brücken-Dehnungskonstruktionen auf neuestem Stand der Technik vorgesehen sind, die ursprünglich auch nicht eingeplant waren,

                ganz aktuell: Heimat Kurier 23.06.2017 

                Die Wallbachtalbrücke der B 256 Rengsdorf

                wird für 300.000 € nachgerüstet!

- inzwischen eine zusätzliche Brücke für den Erhalt der fußläufigen Verbindung Ellingen-Straßenhaus neu eingeplant wurde (mit ganz und gar nicht behindertengerechten 45 Treppenstufen).


Bei diesen Zahlenwerken biegen sich die Balken!


Alle Gemeinderatsbeschlüsse einstimmig für die Ortsumgehung?

Auch das ist falsch!

Viele Beschlüsse fielen in nichtöffentlichen Teilen der Gemeinderatssitzungen. Normalbürger sollten davon nichts erfahren.

Bekannt ist: 1979 war der Gemeinderat einstimmig gegen die Ortsumgehung. Hauptgrund: Die dauerhafte Abtrennung der Ortsteile Ellingen und Niederhonnefeld von Straßenhaus.

Erst nach einer öffentlichen Erpressung durch das Straßenprojektamt wurde dieser Beschluss im wahrsten Sinne des Wortes auf den Kopf gestellt.

Einsatz dafür, dass die Umgehungsstraße für alle Bürgerinnen und Bürger keine Belastung, sondern eine Bereicherung wird?

Welch eine Farce! 

Die Belastungen sollen einfach nur auf andere Bürger abgewälzt werden!

Bereicherung durch endgültige Abtrennung von Ortsteilen?

Durch eine Umgehung, die ihren Namen nicht verdient, weil sie mitten durch den Ort führt - als Trenn-Trasse?

Unterstützung durch die Bürger?

Wird hier etwa Unterstützung von denen erwartet, die geschädigt werden, beispielsweise durch 20 bis 50 % Wertverlust an ihren Immobilien?

Die Ratsmitglieder, deren Immobilien an der Raiffeisenstraße beim Bau der Ortsumgehung aufgewertet werden, unterstützen sich selbst!


Dabei wäre alles so einfach:

Allein die Ortsgemeinde entscheidet, ob, was und wo gebaut wird!

Die Lösung für ALLE ist und bleibt der Tunnel. Ohne Nachteile für irgendjemand.

Jegliche Anforderungen werden von einem Tunnel vollständig und besser erfüllt als von der unsäglichen sogenannten Ortsumgehung.

Es braucht Mut, die dazu notwendigen Beschlüsse neu zu fassen. Doch schlauer werden ist kein Gesichtsverlust!

Angst, dann würde zuviel Zeit verloren?

Seit 1979 (38 Jahre!) warten viele Bürgerinnen und Bürger, dass etwas geschieht.

Bisher ist noch nicht einmal ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Der Raumordnungsentscheid von 1998 lief am 31.03.2017 zum dritten Mal aus. Zweimal wurde er um je 5 Jahre verlängert - mit langen Pausen dazwischen.

Wird er noch einmal verlängert oder wird das Raumordnungsverfahren neu durchgeführt wegen veränderter Voraussetzungen?

Gegen das Planfeststellungsverfahren wird es Einsprüche und bei deren Abweisung Klageverfahren geben. Das kann dauern!

Und dann kommen noch die oft langwierigen Enteignungsverfahren für benötigte Grundstücke.

Mit Mut zum richtigen Weg, dem Tunnel, wird es auch noch etwas dauern.

Aber es wird deutlich schneller gehen als mit der sogenannten Ortsumgehung.

Diesen Plan zu unterstützen ist zielführend. Für ALLE.

Wer die Lösung für Straßenhaus noch erleben will muss sich bald für den richtigen Weg entscheiden.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Tunnel.

 

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Wollen Sie mehr wissen oder spezielle Auskünfte haben? Wenden Sie sich bitte an

 

Ihre Bürgerinitiative "Zukunft für Straßenhaus" e.V.           02634 956237


  

Mitgliederversammlung


Am 21. April 2017,  19:30 Uhr, fand 

          die ordentliche Jahreshauptversammlung

                    der BI "Zukunft für Straßenhaus" e.V.

statt. Es gab folgende Tagesordnung:


  1. Begrüßung, Eröffnung der Mitgliederversammlung, Bestellung Protokollführer
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Vereinbarung über die Art der Abstimmung (Handzeichen oder Papierform)
  4. Anträge zur Tagesordnung, Genehmigung der Tagesordnung
  5. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
  6. Bericht des Vorstandes zu Aktivitäten im abgelaufenen Zeitraum seit JHV 2016
  7. Abstimmung zur vorgezogenen Neuwahl des Vorstandes
  8. Neuwahl des Vorstandes 
  9. Verschiedenes

Nach dem Bericht der Kassenprüfer und vollumfänglicher Entlastung des Vorstandes wurden die Vorsitzenden Herbert Krobb und Elisabeth Bröskamp in ihren Ämtern bestätigt und für weitere zwei Jahre einstimmig wiedergewählt. Sie bedankten sich für das damit ausgesprochene Vertrauen und versprachen, sich weiterhin uneingeschränkt für eine von ALLEN annehmbare Lösung des Verkehrsproblems von Straßenhaus einzusetzen: Den Tunnel!


Unser aktueller Flyer wurde Ende Februar / Anfang März 2017 verteilt! 

Wir konnten neue BI-Mitglieder begrüßen, die daraufhin ihre Beitrittserklärung eingereicht haben. Wir freuen uns auf Anmeldungen weiterer Mitstreiter für die Lösung der Vernunft, den Tunnel.

Es gab viele positive Rückmeldungen. In Gesprächen konnten Informationsdefizite abgebaut werden. Vielfach waren Bedenken erkennbar, sich freiweg für den Tunnel und gegen die sogenannte Ortsumgehung zu äußern, weil man Repressalien befürchtet. 

Die falsche Entscheidung der damaligen Gemeindevertretung nach der öffentlichen Erpressung durch die Straßenbaubehörde 1996 hat offensichtlich tiefe Gräben zwischen den Bürgern der Ortsteile und Straßenzüge entstehen lassen. Hinzu kommen manchmal erstaunliche Fehlinformationen und große Mängel  im Wissen um die Zusammenhänge sowohl bei einer Tunnellösung als auch bei einer sogenannten Umgehungsstraße. 

In etlichen Gesprächen wurde  - besonders auch von Bürgerinnen und Bürgern aus den Nachbarorten - Unverständnis darüber geäußert, dass die Gemeindevertretung von Straßenhaus sich nicht für die allgemein als wünschenswert angesehene Tunnellösung einsetzt.

Die BI hat inzwischen eine Fülle an Informationen und auch an reichlich einschlägigem Wissen verfügbar. Das wird gerne geteilt mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Machen Sie es bitte wie schon viele vor Ihnen: Kommen Sie zu einem persönlichen Gespräch, rufen Sie an, schreiben Sie eine E-Mail, tragen Sie Ihre Meinung in das Gästebuch ein - wir  reagieren prompt auf Fragen oder Anregungen und sind offen für konstruktive Kritik.


Hier kann der Flyer zur Ansicht und zum Druck aufgerufen werden: 


  • Die Gemeindeleitung hat uns untersagt, das Wappen der Ortsgemeinde in unserem Flyer zu zeigen. Das Schreiben dazu finden Sie am Ende der PDF-Datei. 

 


  • Wir haben einen Antrag an die Ortsgemeindeleitung für die Erlaubnis zur Verwendung des Ortsgemeindewappens gestellt.



... und so hat die Gemeindeleitung (per E-Mail) geantwortet:


Sehr geehrter Herr Krobb,

leider können wir Ihrem Antrag nicht nachkommen. Nach § 5 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz dürfen Wappen der Gemeinde von anderen nur mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung verwendet werden. Eine solche liegt hier nicht vor. Die Ortsgemeinde hat einen Anspruch auf Beseitigung der unberechtigten Nutzung nach § 5 Absatz 3 GemO i.V.m. § 12 Satz 1 BGB und auf zukünftige Unterlassung gem. § 5 Absatz 3 GemO i.V.m § 12 Satz 2 BGB. Bei dem Flyer Ihrer Interessengemeinschaft entsteht der Eindruck einer offiziell erlaubten Verwendung des Wappens. Die Verwendung kann demnach untersagt werden, wie wir Ihnen bereits durch die Verbandsgemeindeverwaltung mitteilen ließen. Eine Zustimmung zur Verwendung des Wappens können wir demnach, wie bereits eingangs angekündigt, nicht erteilen. Bei dem Flyer  handelt sich nicht um ein offizielles Dokument oder Schreiben der Ortsgemeindeverwaltung. Dieser Eindruck könnte aber bei der Verwendung entstehen. Wir bitten insoweit um Beseitigung der unberechtigten Nutzung nach § 5 Absatz 3 GemO i.V.m. § 12 Satz 1 BGB und auf zukünftige Unterlassung gem. § 5 Absatz 3 GemO i.V.m § 12 Satz 2 BGB.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Haas

Ortsbürgermeisterin

Raiffeisenstr. 17

56587 Straßenhaus


Anmerkung: 

§ 5 Abs. 3 lautet:

Wappen und Flagge der Gemeinde dürfen von anderen nur mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung verwendet werden.

§ 12 Satz 1 und 2 lauten:

Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.  


  • ... und - mit freundlicher Genehmigung der Rhein-Zeitung - den Artikel vom 11.03.2017, Stichwort "Kampf mit Wappen":   

          hier ein Auszug daraus:

Kampf mit Wappen

Was das Kämpfen angeht, verfolgt die Bürgerinitiative Straßenhaus schon immer das gleiche Ziel: einen Tunnel statt eine neue B 256 als Umgehung. Unlängst legte die BI einen Flyer inklusive Bürgerbefragung auf und verteilte diese im Ort. Daraufhin habe die BI einige neue Mitglieder gewinnen können, heißt es seitens der BI. Der Gemeinde samt der Ratsmehrheit, die pro Umgehung eingestellt ist, missfiel allerdings, dass die BI ihren Flyer ungefragt mit dem Wappen der Gemeinde geschmückt hatte. Es folgte die Aufforderung der Verwaltung im Namen der Kommune, keine Flyer mit dem Gemeindewappen mehr in Umlauf zu bringen. Nun kann man trefflich darüber streiten, ob es dieses Schreibens bedurfte. Schließlich weiß eh jeder in Straßenhaus, worum es der BI geht – und neue Argumente sind auch nicht ins Feld geführt worden. Ein bisschen mehr Gelassenheit wäre der Stimmung im Ort sicher nicht abträglich gewesen.


  • Die Fortsetzung des Vorgangs um die Verwendung des Gemeindewappens sieht so aus:    



Wir hoffen, dass unsere Veröffentlichungen zu einer fundierten Urteilsbildung bei allen Besuchern dieser Internetseite beitragen.



Am 22.11.2016 zeigte der Besucherzähler eine Gesamtsumme seit Start von mehr als 50.000 Zugriffen auf diese Homepage. 

Am 19.04.2017 wurden die 60.000 erreicht.  

Das ist überwältigend! 

Sehen Sie oben rechts selbst, wie der aktuelle Stand ist.


Wir danken allen Besuchern für das rege Interesse!


Für Ihre Ideen und Anregungen gibt es das Gästebuch. 

Für direkten Kontakt ist die E-Mail-Adresse 

bi-strassenhaus@t-online.de 

eingerichtet. 

Für ein persönliches Gespräch gibt es Namen und Telefonnummer unter Impressum. 

Wir freuen uns auf Sie!




Der BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, nimmt im BUND magazin 4/2016 Stellung zum Bundesverkehrswegeplan:

http://www.bund.net/BVWP  



21.09.2016


Bundesminister legt Investitionspaket für Bundesfernstraßen vor 

Dobrindt:       Milliarden-Upgrade für die Infrastruktur         21.09.2016 

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat heute ein Investitionspaket mit Baufreigaben vorgelegt. Das Paket enthält 24 Projekte für Bundesfernstraßen, die jetzt umgesetzt werden sollen. Das Gesamtvolumen beträgt rund 2,1 Milliarden Euro.‎ Dobrindt: Wir starten heute ein kräftiges Upgrade für die Infrastruktur und finanzieren 24 weitere baureife Projekte in ganz Deutschland.‎ Dort kann nun schnell mit der Umsetzung begonnen werden. Die Freigabe dieser zusätzlichen Projekte ist ein Erfolg meines Investitionshochlaufs, durch den wir die Mittel für die Infrastruktur bis 2018 um 40 Prozent auf Rekordniveau steigern. Das Nadelöhr sind jetzt nicht mehr die Finanzen, sondern die Planungen der Länder. Durch den Investitionshochlauf von Minister ‎Dobrindt ‎steigen die Investitionen in die Infrastruktur im Jahr 2017 auf 13,7 Milliarden Euro und wachsen bis 2018 auf 14,4 Milliarden Euro. Die Baufreigaben werden erteilt für: 4 Projekte in Baden-Württemberg, Gesamtvolumen: 282 Mio. Euro 7 Projekte in Bayern, Gesamtvolumen: 314 Mio. Euro 2 Projekte in Hessen, Gesamtvolumen: 256 Mio. Euro 1 Projekt in Mecklenburg-Vorpommern, Volumen: 111 Mio. Euro 1 Projekt in Niedersachsen, Volumen: 143 Mio. Euro 1 Projekt in Nordrhein-Westfalen, Volumen: 740 Mio. Euro 3 Projekte in Rheinland-Pfalz, Gesamtvolumen: 84 Mio. Euro 1 Projekt in Sachsen, Volumen: 97 Mio. Euro 3 Projekte in Sachsen-Anhalt, Gesamtvolumen: 129 Mio. Euro 1 Projekt in Thüringen, Volumen: 5 Mio. Euro


Das sind die Projekte in RLP:

17    Mio. Euro B 417 Diez

38,5 Mio. Euro B 10 Godramstein - Landau / Pfalz

28    Mio. Euro B 48 Ortsumfahrung Imsweiler (Donnersbergkreis)



E-Mail Rundschreiben vom 25.08.2016:

 

Hallo BI-Mitglieder, Freunde, Unterstützer und Interessierte!

Die Fraktion Bündnis '90 / Die Grünen im Gemeinderat Straßenhaus hat zur Gemeinderatssitzung am 23.08.2016 einen Antrag gestellt, der die „Durchsetzung des bestehenden Fahrverbotes für LKW auf der B256 Straßenhaus“ zum Inhalt hat. Im Anhang befindet sich der komplette Antrag, der in der Sitzung mehrheitlich angenommen wurde; es gab bei 14 anwesenden Gemeinderatsmitgliedern vier Enthaltungen und keine Gegenstimme.
Damit ist unsere Ortsbürgermeisterin gehalten, alsbald die übergeordneten Stellen zu entsprechenden Maßnahmen aufzufordern. 
Wir dürfen auf die Umsetzung gespannt sein und erwarten gerne die hoffentlich zeitnahen Handlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Bröskamp und Herbert Krobb

 



Nachtrag:

Wie inzwischen allgemein bekannt sein dürfte, hat die Kreisverwaltung mit Wirkung vom 01.03.2017 das LKW-Fahrverbot auf der B 256 aufgehoben - angekündigt für ein Jahr zur Probe. 

Man muss kein Hellseher sein um vorherzusagen, dass es dieser Probezeit so ergehen wird wie beispielsweise der Schaumweinsteuer (die 1902 für die Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt wurde) oder dem äußerst langlebigen Solidaritätszuschlag: Das wird sich von alleine verlängern, vielleicht bis zum St. Nimmerleinstag.


Leserbrief in der Rhein-Zeitung vom 18. August 2016:

 



Leserbrief in der Rhein-Zeitung vom 16. August 2016: 

 

 

  

Vom BUND gab es eine Presseverlautbarung zum Bundesverkehrswegeplan, veröffentlicht in der Rhein-Zeitung vom 07. Mai 2016. 


Dateidownload
RZ_20160507_BUND_c.pdf (323.81KB)
Dateidownload
RZ_20160507_BUND_c.pdf (323.81KB)


Auf diese Presseverlautbarung gab es die folgende Stellungnahme eines Bürgers aus Straßenhaus:


Hallo Herr Bialk,

ich sympathisiere schon seit Jahrzehnten (bin 57 Jahre alt) mit der Natur, war lange Jahre Mitglied bei Greenpeace und habe hinter meinem Haus in Strassenhaus/Niederhonnefeld einen privaten Naturpark mit Trockensteinmauern, Teichen und Naturpflanzen angelegt, in dem sich Eidechsen, Ringelnattern, Bunt-und Grünspechte sowie Rehe ein Stelldichein geben. Auch mein "Naturschutzgebiet" wird im weitesten Sinn von der Ortsumgehung betroffen sein. Nun war ich der Meinung, auch der BUND macht sich, bevor er ein solches Interview gibt, ein Bild von der Örtlichkeit. Ihren Ausführungen nach können Sie sich die Gegebenheiten vor Ort überhaupt nicht angeschaut haben, denn Ihre Aussagen entsprechen in fast keinem Punkte einer sachlichen Grundlage. Alte Baumbestände, schützenswerte Wiesen oder ein Bachlauf, der tangiert wird…. dies gibt es hier nicht, wo haben Sie denn eine Ortsbesichtigung durchgeführt? Dass Baumbestände und Wiesen betroffen sind, ist klar, aber haben Sie mal eine halbe Stunde lang versucht, die B in Strassenhaus zu überqueren….und dies müssen mehrmals täglich alle Kinder der Jahrsfelder Seite. Bitte künftig erst schauen. 

Danke und schönen Gruß

- Name des Bürgers -


Anmerkungen dazu:

Laut LBM sollen der Ortsumgehung 30.950 qm Wald zum Opfer fallen. Die Größenordnung für den Verlust von Wiesen und Ackerland dürfte deutlich höher sein. Zwei Bachläufe sind direkt betroffen, einer davon speist das Naturschwimmbad in Niederhonnefeld; Abwässer von der Umgehungsstraße werden direkt in diesen Bachlauf einfließen - sagt der LBM. 

Das Ergebnis Ihrer Meinungsbildung und die Ansichten Ihrer Diskussionspartner zu diesem Vorgang dürfen Sie gerne der BI „Zukunft für Straßenhaus“ e.V. mitteilen - oder Fragen stellen, auf die wir unverzüglich reagieren.


Die Antwort vom BUND lautete:

Guten Abend Herr Xxx,

zunächst vielen Dank für ihre kritische Mail zu unserer Presseverlautbarung zur Ortsumgehung. Ich lasse einmal mein Unverständnis über Ihre Unterstellung angeblich mangelnder Ortskenntnis beiseite, denn das erschwert ja nur eine sachliche Auseinandersetzung. Selbstverständlich kenne ich die Örtlichkeit und habe mit mehreren Bewohnern Ihrer Gemeinde einen regen Austausch. Gut verstehen kann ich Ihre Sorge um Leib und Leben Ihrer Kinder und der übrigen Bewohner. Aber sind Sie wirklich der Meinung, es gäbe nur diese eine Art der Abhilfe durch eine große Ortsumgehung? Wäre nicht der einfachste Weg, die Gefahr durch die Autos direkt zu bekämpfen, nämlich durch eine wirksame Verkehrsberuhigung z.B. Tempo 30 in der belebtesten Ortszone, Schikanen, Überwege mit Drucktastenampel, insbesondere zu Zeiten mit viel Kinderfußverkehr usw.. Ich habe 30 Jahre in einem vergleichbaren WW-Dorf gelebt, wo man zunächst jahrelang keinerlei Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger durchbekam mit Hinweis auf eine geplante Ortsumgehung. Die verschob sich Jahr um Jahr - bis zu ihrer Aufgabe. Erst dann passierte etwas für die Bewohner und seither ist es deutlich ungefährlicher geworden, meines Wissens gab es keinerlei Unfälle mehr mit Personenschäden im Ort. Haben Sie mal überlegt, wie lange es dauern wird, bis die Umgehung tatsächlich planfestgestellt, finanziert und gebaut ist? Was passiert bis dahin mit Ihren Kindern? Und was macht der Ziel- und Quellverkehr in der Ortsmitte? Wahrscheinlich hat er dann freie Bahn und fährt noch schneller. Ohne jegliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, denn 2 teure Projekte wird man für Straßenhaus wohl kaum bauen. Und hat unsere (ökologisch und finanziell limitierte) Gesellschaft nicht wirklich wichtigere Projekte als immer nur mehr Asphalt? Was sind die indirekten Folgewirkungen? Mehr und schnellere Straßen bringen mehr und schnellere Autos und mehr Abgase, Klimaerwärmung. Als greenpeacer und Natursympatisant dürfte Ihnen das kritische Nachdenken hierüber nicht fremd sein. Wann aber fangen wir wirklich an mit einer Wende? Deutschland liegt weit hinter seinen offiziellen Klima-und Umweltzielen, auch bei der Biodiversität. Straßenhaus kann da nicht so tun, als hätte es damit nichts zu tun. Hier gilt es abzuwägen und im Zweifel die Kirche im Dorf zu lassen, also nach kleineren und umweltverträglicheren Lösungen zu suchen.

Freundliche Grüße

Egbert Bialk, BUND, Mitglied im Landesvorstand

Terminsache Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Frist für Abgabe von Stellungnahmen an das BMVI, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, endete am 02. Mai 2016.

Interessante Einwände von BI-Mitgliedern und auch vom  BUND  finden Sie unter  Einwände, Korrespondenz .

Siehe auch hier:

http://www.nr-kurier.de/artikel/47599-bund-lehnt-ortsumgehung-strassenhaus-ab   


BVWP - Bundesverkehrswegeplan - vorgestellt am 16.03.2016

Die sogenannte Ortsumgehung Straßenhaus ist als vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten. Die Vorstellung des BVWP bedeutet jedoch nicht, dass alle veröffentlichten Projekte tatsächlich realisiert werden.

Der Bundestag muss in jedem Fall die Bauvorhaben in Form eines Gesetzes bestätigen. Das geschieht nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürger und Verbände ihre Einsprüche vorbringen können - und die beginnt ja demnächst erst. 

Der BUND hat schon 2003 zu der geplanten Ortsumgehung Stellung genommen: 

Ablehnung, da Wald, Extensivwiesen, Bachlauf und §24 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) betroffen sind; liegt im Naturpark.

An diesen Tatbeständen hat sich nichts geändert. Wir werden also unsere Einwände geltend machen und - wenn erforderlich - die notwendigen rechtlichen Verfahren einleiten.

Alle Argumente und Tatsachen aus dem - bisher unbeantworteten - Anwaltsbrief unserer BI vom 15.02.2016 bestehen weiter und werden zur Erreichung einer Entscheidung der Vernunft

auch zukünftig mit Nachdruck vorgetragen. 

Wichtig ist dabei, dass wir nicht gegen eine Lösung der Verkehrsprobleme in Straßenhaus sind, sondern für eine Lösung zum Wohle aller, ohne einfache Verlagerung von Nachteilen auf andere mit einer OU. 

Diese Lösung ist ein Tunnel.

Der wird nur ein Drittel der Länge einer Ortsumgehung haben, keine sechs Brückenbauwerke wie die OU und deutlich weniger Steigungen und Gefälle als die OU.

 

Anwalts-Brief  vom 15.02.2016  an  

BMVI  Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Tunnellösung 

Diese Fotomontage zeigt, wie die Einfahrt des Tunnels am Ortseingang (von Rengsdorf kommend) aussehen kann.

Fotomontage BI "Zukunft für Straßenhaus" e. V. 04/2015


Die nach außen verlegten Fahrspuren ermöglichen die einfache Durchfahrt für Autofahrer, die Besorgungen im Ort erledigen möchten. Durchreisende LKW und PKW benutzen den Tunnel und entlasten so die Ortsdurchfahrt. 

Am gegenüberliegenden Ortseingang aus Richtung A3 kommend wird mit der Verlegung der Fahrspuren nach außen eine verbesserte Anbindung des Gewerbegebietes Ost möglich - ohne Sackgasse, verkehrsfähig auch für Schwerlastverkehr. 

Und  das alles geht ohne aufwändige Anschlussbauwerke mit großen "Ohren".

Der Bau des Tunnels kann in "bergmännischer Bauweise" erfolgen. Dabei wird unterhalb der Raiffeisenstraße gebohrt und gebaut, ohne Verkehr und Anwohner im Ort zu beeinträchtigen. Mit modernen Methoden entsteht ein solches Bauwerk gefahrlos. Eventuelle Absenkungen können auf wenige Millimeter begrenzt werden, so dass Risse in Häusern oder sonstige Schäden vermeidbar sind.

 


Keine Chance für Einwände ?

Das Planfeststellungsverfahren - letzte Chance für die Bürger, Einwände gegen die Umgehungsstraße geltend zu machen - findet wohl nicht statt. Jedenfalls scheinen die politisch Verantwortlichen alles dafür zu tun, es zu verhindern. Basis dafür ist ein Paragraph, den die Gemeindevertretung anscheinend für sich entdeckt hat. Siehe hier:  

http://dewitt-berlin.de/glossar/strassen/#themenu


Wichtiger Abschnitt: 

Ersetzung durch Bebauungsplan 
Ein Planfeststellungsbeschluss für eine Bundesfernstraße kann durch einen Bebauungsplan ersetzt werden (§ 17b Abs. 2 FStrG). Vergleichbare Vorschriften finden sich in allen Straßengesetzen der Länder. Das gilt nicht nur für die Straßen, die in einem Bebauungsplan ausgewiesen sind. Zulässig ist auch ein isolierter Bebauungsplan, der sich auf die Flächen der Straße beschränkt. Allerdings ersetzt ein Bebauungsplan nicht etwa andere erforderliche behördliche Genehmigungen. Insbesondere fehlt ihm die enteignungsrechtliche Vorwirkung. Im Enteignungsverfahren wird deshalb nochmals die Rechtmäßigkeit des Vorhabens geprüft (Doppelprüfung). Der Inhalt eines solchen Bebauungsplans ist durch den Katalog der Festsetzungen in § 9 BauGB begrenzt. Anders als der Planfeststellungsbeschluss kann ein solcher Bebauungsplan z. B. keine Nebenbestimmung enthalten, dass die Kosten für passiven Schallschutz zu ersetzen sind. Hier hilft nur eine ergänzende Planfeststellung nach § 17b Abs. 2 S. 2 FStrG. Möglich wäre auch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Anwohnern über die Gewährung passiven Schallschutzes. Ein solcher Bebauungsplan setzt die inhaltliche Abstimmung mit dem Träger der Straßenbaulast voraus. Er kann mit dem Rechtsmittel der Normenkontrolle angegriffen werden.


Die Gemeindevertretung beschließt also für Teilabschnitte der Ortsumgehung Bebauungspläne und vermeidet damit das Planfeststellungsverfahren. So bereits geschehen im Fall des Trassen-Teilbereichs, der im Gebiet Ortsausgang / Bornshof entstehen soll, beschlossen in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2015 mit 8 Ja- und 2 Gegen-Stimmen. Weitere Teilabschnitte sollen folgen.


Die Planfeststellungsbehörde hat bei größeren Infrastrukturprojekten abzuwägen, ob den Argumenten, die für das Bauvorhaben sprechen, nicht Belange wie Naturschutz, Landwirtschaft und privates Eigentum entgegenstehen. Für die Öffentlichkeit sind die Pläne während des Verfahrens einen Monat lang zur Einsicht offen und alle, deren Belange von dem Bauvorhaben berührt werden, haben die Gelegenheit, binnen einer zweiwöchigen Frist Einwendungen zu erheben. 


Findet das Planfeststellungsverfahren nicht statt, wird uns Bürgern die Möglichkeit genommen, die vollständigen Pläne einzusehen und Gegenargumente anzuführen.


Über Monate hinweg war tageweise ein PKW zwischen Straßenhaus und Niederhonnefeld zu beobachten; eine Person saß entweder darin oder erkundete zu Fuß die Umgebung. Ein Ingenieurbüro, dessen Firmen-Logo sich auf der Autotür befand, hat vermutlich mit Multi-Moment-Aufnahmen Beobachtungen und Feststellungen zusammengetragen, die helfen sollen, die Umgehungsstraße statt eines Tunnels durchzusetzen.  

Mehr dazu hier:   http://www.sweco-gmbh.de/unsere-leistungen/landschaft-und-okologie/


Ein Textabschnitt von der Homepage des Unternehmens:
Zur erfolgreichen Genehmigung komplexer Infrastruktur- und Investitionsvorhaben benötigen Sie ein Genehmigungsmanagement, das auf Ihren Einzelfall exakt zugeschnitten ist. Vorhabenträgern und Genehmigungsbehörden bieten wir daher professionelle und fachkompetente Unterstützung bei der Durchführung ihrer Genehmigungs- und Zulassungs-verfahren in verschiedenen Rechtsbereichen. Wir bieten Ihnen ein
professionelles Genehmigungsmanagement und einen möglichst reibungslosen Verfahrensablauf.

Als Bürgerinitiative machen wir uns für Offenheit, Transparenz und Bürgerbeteiligung stark. Wollen Sie fundierte Informationen, um sich Ihre eigene Meinung über die für unsere Gemeinde beste Verkehrslösung zu bilden? Wollen Sie mitreden und mitentscheiden, wenn es um die Zukunft von Straßenhaus geht? Dann unterstützen Sie die BI, tauschen Sie sich mit uns aus, werden Sie Vereinsmitglied. 

Das Umdenken hin zum Tunnel verdient verstärkte Bemühungen. Schließen Sie sich dem eingetragenen Verein an, der als gemeinnützig anerkannt ist und der sich für diese Lösung der Vernunft einsetzt! 

Gemeinsam finden wir den besten Weg durch unseren Ort, für unseren Ort. 

Machen Sie mit!   


 


 

rz_2020_09_11.pdf (299.24KB)
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