Ein paar Dinge, die klar gestellt werden müssen

Immer wieder hören die Bewohner der Birkenstraße die Aussage, dass sie sich "mal nicht so anstellen sollen" oder sogar "das Maul halten sollen", denn sie hätten ja die Grundstücke in der Birkenstraße billig gekauft!  Das ist falsch! 

Die Grundstücke wurden Ende der 1960er Jahre gekauft - zum Teil mit der Auflage, kurzfristig zu bauen. Alle Häuser der Birkenstraße am Ortsrand wurden bis 1974 gebaut und bezogen, die meisten sogar bis 1972, bevor 1979 erstmals öffentlich das Thema Ortsumgehung bekannt wurde. Die Grundstücke wurden zu den damals üblichen Preisen gekauft und nicht billig erworben. Original-Unterlagen können gerne eingesehen werden. Künftig werden gegen Personen, die unwahre Behauptungen zu dieser Sachlage äußern, rechtliche Schritte eingeleitet,12.09.2014)


Forderungen der BI wurden für Kommunalwahlkampf 2014 missbraucht: 

Im Januar 2014 wurden vom Gemeinderat Straßenhaus Forderungen zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Ortsdurchfahrt an den LBM weitergegeben. (Siehe Bericht RZ 24. Januar 2014).

Schon am 29. Januar 2014 wurde vom LBM-Chef B. Cornely der Forderungskatalog der Gemeinde größtenteils als machbar erklärt.
Interessant ist, dass die Gemeindevertretung diese Forderungen kurz vor den Kommunalwahlen stellte und auf ihre Wahlfahne schrieb. 

Die BI hatte diese Forderungen bereits im März 2013 gestellt!! Und all die Jahre zuvor ist in Richtung einer Verbesserung der Situation an der Ortsdurchfahrt in keiner Weise etwas unternommen worden.  

Anmerkungen zum Leserbrief von Herrn Mertensacker 
in der Rhein-Zeitung vom 20. März 2015 

Wichtige Informationen wurden im Leserbrief von Herrn Mertensacker falsch wiedergegeben - oder nur „vergessen“? 
Folgende Sachverhalte müssen wir daher klar stellen: 
Die Kosten für einen 800 m langen Tunnel in bergmännischer Bauweise wurden im raumordnerischen Entscheid vom 26.03.1998 mit 40 Mio. Deutsche Mark beziffert. Es handelt sich dabei nicht um Mehrkosten zu den mit 19,8 Mio. DM angegebenen Baukosten für die Variante A (damals noch ohne „Ohren“ - gemeint sind die Auf- und Abfahrten an der K99 unterhalb der Polizeiinspektion). 
Die von Herrn Mertensacker gewählte Formulierung zur Unterschriftensammlung suggeriert dem Leser, dass die Unterschriften eine Befürwortung der geplanten Ortsumgehung darstellten. Im Gegenteil: Im September 1996 wurden 226 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus Straßenhaus, Niederhonnefeld und Ellingen gegen die geplante Trassenführung A und A1 bei der damaligen Bezirksregierung Koblenz eingereicht. Der eingelegte Widerspruch und der raumordnerische Entscheid vom 26.03.1998 können auf unserer Homepage unter der Rubrik Historie als PDF abgerufen werden.

Die „Schnäppchen“-Frage und die damit verbundenen Vorwürfe und Diskussionen gäbe es heute nicht, wenn nach Festlegung der Trassenführung in 1998 zeitnah und nicht erst im Februar 2015 ein entsprechender Bebauungsplan (Ortumgehung B256) von der in den vergangenen Jahren verantwortlichen Kommunalpolitik erstellt worden wäre. 

Delia Buchstäber,  22.03.2015