Presseberichte 

stehen per Link für direkten Zugriff oder als PDF-Downloads zur Verfügung, 

mit freundlicher Genehmigung von 

Rhein-Zeitung, NR-Kurier, Blick aktuell und Schau ins Land 


31.01.2019

Blick aktuell

Rengsdorf -Waldbreitbach


Bürgerinitiative meldet hohe Anzahl von Homepage-Besuchern

Besucherzähler registrierte über 100.000 Klicks             

 

Straßenhaus. „Wir machen keine Werbung und wir haben auch nichts zu verkaufen“ sagt Herbert Krobb, Vorsitzender der BI ‘Zukunft für Straßenhaus’ e.V., „dennoch wurde unsere Homepage seit September/Oktober 2014 mehr als einhunderttausend Mal angeklickt. Für die BI ist das ein ganz großer Erfolg.“       

Der Erfolg dürfte unter anderem daran liegen, dass die Argumente der BI gegen die geplante Trassenführung der Ortsumgehung Straßenhaus zahlreiche Menschen interessiert – das zeigt auch die hohe Anzahl von 81 Einwendungen gegen die Planfeststellung. Drei davon reichten Naturschutzverbände ein.

Andererseits dürften aber auch die überaus detaillierten Informationen darüber, wie Bürger sich gegen umstrittene Baumaßnahmen zur Wehr setzen können, Interesse bei Internet-Usern außerhalb Straßenhaus und der VG Rengsdorf-Waldbreitbach auf die Seite www.bi-strassenhaus.de gelockt haben.        

Die BI wird weiterhin über den aktuellen Status in Sachen B256 Ortsumgehung Straßenhaus berichten und damit allen Interessierten, insbesondere den Bewohnern von Straßenhaus, Jahrsfeld, Niederhonnefeld und Ellingen, die Möglichkeit geben, sich mit den Fakten zur Ortsumgehung auseinander zu setzen.

                                                                                                                Pressemitteilung           BI „Zukunft für Straßenhaus“ e.V.


23.08.2018


Blick aktuell

Lokales / Kreis Neuwied / Rengsdorf / Waldbreitbach

 

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Ortsgemeinderat Straßenhaus

|„Die vorliegenden Daten von 2015

  sind auf jeden Fall überholt“

     

Straßenhaus. Die Grünen-Fraktion im Ortsgemeinderat Straßenhaus hatte den Antrag gestellt, an der Ortsdurchfahrt die Stickstoffdioxid-Konzentration messen zu lassen. Nun liegen die Ergebnisse vor. An fünf Stellen entlang der B256 wurden über mehr als 900 Stunden mit sogenannten NO2-Passivsammlern Proben genommen. Die Messwerte der einzelnen Standorte in Mikro-Gramm je Kubikmeter Luft (µg/m³) lagen zwischen 21,1 und 39,8.

Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen gibt einen Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel vor. Europaweit ist für Stickstoffdioxid in der Außenluft ein 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m³ festgelegt worden, der nicht öfter als 18 Mal im Kalenderjahr überschritten werden darf.

Vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) wurden als für Straßenhaus maßgebliche Werte die Ergebnisse der Messstellen in Neuwied (Hermannstraße) und Herdorf genannt. Der Gemeinderat von Straßenhaus war der Meinung, dass die Ergebnisse dieser Stationen für Straßenhaus nicht gelten können, weil die jeweiligen Verkehrsverhältnisse nicht miteinander vergleichbar seien. Durch Straßenhaus fahren sicherlich deutlich mehr Lkw als über die Hermannstraße in Neuwied. Umso mehr überrascht der Vergleich der Auswertungen mit den aktuellen Werten der Neuwieder Messstation, beispielsweise vom Samstag, 4. August: 7 Uhr = 60 µg/m³, 8 Uhr = 61 µg/m³, 9 Uhr = 58 µg/m³, 10 Uhr = 36 µg/m³.

Seit die Mautstation bei Oberraden aktiv ist, hat sich der Lkw-Verkehr anscheinend etwas reduziert. Aufschluss darüber müsste eine erneute Verkehrszählung geben. Die vorliegenden Daten von 2015, deren Auswertung bei der  Bundesanstalt für Straßenwesen drei Jahre gedauert hat, sind auf jeden Fall überholt. Sinnvoll wäre es wohl, sich alsbald für die Erhebung aktueller, belastbarer Daten einzusetzen. Es bietet sich an, die bestens geeignete Zeit nach Ferienende zu nutzen, wenn der Normalbetrieb wieder gegeben ist. 

     

Pressemitteilung

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Ortsgemeinderat Straßenhaus 


20.07.2018

Pressemitteilung    Quelle: BMVI

Spatenstich für den Tunnel Starnberg an der B 2

Scheuer: Infrastruktur-Upgrade für Starnberg und die Region

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat heute den feierlichen Spatenstich zum Bauauftakt des Stadttunnels Starnberg an der B 2 gesetzt. Der Tunnel wird zukünftig die Innenstadt von Lärm und Abgasen entlasten und zugleich dazu beitragen, dass der Durchgangsverkehr verträglich gebündelt wird. Scheuer: Mit diesem feierlichen Spatenstich starten wir ein kräftiges Infrastruktur-Upgrade für Starnberg und die Region. Das ist nicht nur ein dringend benötigtes Projekt für den Mobilitätsfortschritt - mit weniger Stau und besserem Verkehrsfluss. Das ist vor allem ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Lebensqualität - mit weniger Lärm und noch besserer Luft. Seit langem kämpfen die Starnberger mit Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit für eine Entlastungsstraße. Die erste Idee für einen Tunnel an der B 2 gab es bereits vor über 30 Jahren. Allein schon deshalb ist heute ein historischer Tag für Starnberg. Der Bund investiert rund 200 Millionen Euro in das Bauvorhaben. Weitere 4 Millionen Euro kommen vom Freistaat Bayern, der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn AG. Die Entlastungsstrecke inklusive Tunnel umfasst 3,1 Kilometer. Die Verkehrsbelastung ist derzeit überdurchschnittlich hoch, mehr als 36.000 Fahrzeuge durchfahren Starnberg pro Tag. Das Bauvorhaben beginnt nun mit dem Bau der Zulaufstrecken zum Tunnel. Ab 2021 folgt das Herzstück der Maßnahme, der 2,1 Kilometer lange Tunnel. Die Verkehrsfreigabe für die Entlastungsstraße ist nach rund achtjähriger Bauzeit im Jahr 2026 geplant. Nach dem Starnberger Stadtratsbeschluss im Februar 2017 hatte das BMVI im März 2017 die Baufreigabe für das Projekt erteilt und damit die Durchführung des Projektes seitens des Bundes bekräftigt. Auf dieser Grundlage hat das Staatliche Bauamt Weilheim noch im Jahr 2017 mit den Arbeiten zur Vorbereitung des Baufeldes begonnen.

Die Strecke von 3,1 km inklusive Tunnel soll also 204 Mio. € kosten. Für 36.000 Fahrzeuge täglich.

Durch Straßenhaus fahren pro Tag - je nachdem, wer die Zahlen verbreitet - 18.000 bis 20.000 Fahrzeuge.

Die sogenannte Ortsumgehung hier soll laut LBM-Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan für 16,8 Mio. € machbar sein. Die Tunnellösung soll einschließlich abenteuerlicher Übertreibungen laut Studie 61 Mio. € kosten. Kalkuliert man die Umgehung korrekt und reduziert man die (zweispurige) Tunnellösung auf ein ehrliches Normalmaß, könnte man auf die Idee kommen, dass auch für Straßenhaus und die Region eine Vernunftlösung machbar wäre.

Ach würde Straßenhaus doch in Bayern liegen. 

Da gehen die Uhren wohl tatsächlich anders - und anders gerechnet wird da offensichtlich auch. 

25.06.2018

Pressemitteilung    Quelle: BMVI

Verkehrsfreigabe des 4. Bauabschnitts der Westtangente Rosenheim

Scheuer: Bessere Luft und weniger Lärm in Pfaffenhofen

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat heute gemeinsam mit der bayerischen Bauministerin Ilse Aigner den vierten Bauabschnitt der Westtangente Rosenheim auf der B 15 für den Verkehr freigegeben.

Scheuer: Heute sind wir dem Ziel einer durchgängigen Nord-Süd-Verbindung von der A 8 bis zur bestehenden B 15 einen großen Schritt näher gekommen. Mit der neuen Ortsumgehung stoppen wir den hohen Durchgangsverkehr in der Gemeinde und sorgen so für bessere Luft und weniger Lärm in Pfaffenhofen.

Das BMVI investiert insgesamt rund 115 Millionen Euro in die 11,3 Kilometer lange Westtangente Rosenheim. Der heute freigegebene vierte Abschnitt ist 2,3 Kilometer lang und hat rund 17,9 Millionen Euro gekostet. Die Bundesstraße 15 ist eine wichtige Nord-Süd-Verkehrsverbindung mit entsprechend hohem Verkehrsaufkommen: Zwischen der A 8 und der Stadt Rosenheim fahren rund 38.200 Fahrzeuge pro Tag, auch die Ortsdurchfahrt Rosenheim ist mit rund 23.100 Fahrzeugen pro Tag sehr hoch belastet.

  

- Zitat Ende -

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Kostenangaben des LBM für die sogenannte Ortsumgehung B256 Straßenhaus nicht zutreffend sein können, dann wurde er mit dieser Pressemitteilung geliefert. 

2.300 m Umgehung ohne Brücken und große Anschlussbauwerke kosten also in Bayern 17,9 Mio. €. 

Bei 2.835 m in Straßenhaus wären das also nur für die Straße 22 Mio. €. Hinzu kämen in Straßenhaus sechs Brückenbauwerke, von denen das teuerste allein mindestens 7 Mio. € kosten würde, plus zwei Anschlussbauwerke (eines mit großen "Ohren"), das bei der Tunnelstudie 3,1 Mio. € kosten soll und das andere 2,8 Mio. €. Bei ehrlicher Rechnung ergäbe das 

Straße 2.835 m

22,0 Mio. €

Anschlussbauwerke 3,1 + 2,8 Mio. €

  5,9 Mio. €

Brücke (109 m)

  7,0 Mio. €

Fünf weitere Brücken    geschätzt

  6,0 Mio. €

Summe

40,9 Mio. €

Dies ist nur eine von vielen Beispielrechnungen. Man kann rechnen wie man will, die 16,8 Mio. €, die der LBM zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet hat, können nicht ausreichen für eine größtenteils dreispurige Strecke mit etlichen zusätzlichen Bauwerken. Würde man bei den Tunnelkosten die Übertreibungen herausnehmen und bei der sogenannten Umgehung die echten Aufwendungen benennen, lägen die Endbeträge schon relativ dicht beieinander. Da sollte doch die Vernunftlösung Tunnel den Vorzug bekommen – und dies nicht zuletzt, weil sie deutlich schneller realisierbar ist als eine Umgehung mit ihren vielen Nachteilen.

Pressemitteilung der BI und Leserbrief eines Bürgers, veröffentlicht in Blick aktuell, 

Ausgabe 23/2018, Rengsdorf-Waldbreitbach, vom 07.06.2018:

 


Pressemitteilung der BI, veröffentlicht in Blick aktuell, 

Ausgabe 14/2018, Rengsdorf-Waldbreitbach, vom 05.04.2018:

 


Diese Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wurde am 19.07.2017 (leicht gekürzt) in Blick aktuell, Ausgabe 29/2017  Dierdorf / Rengsdorf  veröffentlicht:


Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Ortsgemeinderat Straßenhaus

Der Gemeinderat wurde umgangen

Eine "eigenmächtige" Entscheidung der Ortsbürgermeisterin


Der für den Bau einer Ortsumgehung im Verlauf der Bundesstraße 256 Straßenhaus erforderliche Raumordnungsentscheid (ROE) stammt vom 26.03.1998, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dazu ist aus 1992. Der ROE war zunächst für fünf Jahre gültig. Zweimal gab es für jeweils fünf Jahre Verlängerungen - mit Pausen dazwischen. Die letzte Verlängerungsgenehmigung galt bis 31.03.2017. Nun ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen von damals noch zutreffen oder ob sich Änderungen im Umfeld und in der Gesetzeslage ergeben haben.

Es gibt aus unserer Sicht viele Gründe, die gegen eine einfache Verlängerung, aber für eine komplette erneute Prüfung sprechen. Beispiele sind Änderungen diverser Vorschriften für Bau, Lärm, Natur und Landschaftsschutz. Hinzu kommt, dass eine Realisierung umfassender Straßenneubauten inklusive sechs Brücken und zwei großräumigen Anschlussbauwerken mitten im Naturpark Rhein-Westerwald nicht zulässig ist.

Die Ortsbürgermeisterin von Straßenhaus fühlte sich berufen, am 08.05.2017 eigenmächtig ein Schreiben an die SGD Nord, Struktur- und Genehmigungs-Direktion Koblenz, zu versenden; der bestätigte Eingang bei der SGD Nord erfolgte einen Tag später. Die Aussage im Brief lautet: „Seitens der Ortsgemeinde sprechen keinerlei Gründe gegen die Beibehaltung der damaligen raumordnerischen Beurteilung in Form des ROE vom 26.03.1998 bzw. dessen Konkretisierung in der Verlängerung vom 14.06.2012.“

Der Ortsgemeinderat erhielt das Schreiben erst zur Diskussion in der Gemeinderatssitzung am 27.06.2017. Die vorweggenommene eigenmächtige Entscheidung sollte nur noch nachträglich durchgewinkt werden. Der Gemeinderat wurde vorher dazu nicht gehört. 

Warum die plötzliche Eile?

In einer Erklärung der Grünen-Fraktion wurde das Verhalten der Ortsbürgermeisterin gerügt und mit dem üblichen Vorgehen in totalitären Staaten verglichen. Es wurde ausgeführt, dass im Verhalten der Bürgermeisterin eine Missachtung des gesamten Gemeinderates gesehen wird. Auf Nachfrage erklärte Frau Haas, sie habe das Schreiben mit den Beigeordneten abgestimmt. Die drei Beigeordneten haben jedoch kein Stimmrecht und können auch nicht als Ersatz für das gesamte Gremium mit 16 Ratsmitgliedern dienen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich fragen, ob sie nur eine Bürgermeisterin oder auch Ratsmitglieder zur Vertretung ihrer Interessen gewählt haben!

Eingaben an die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung in diversen ähnlichen Fällen sowie bei mehreren formalen Fehlern im Verlauf von Sitzungen und bei der Protokollführung blieben stets ohne Anerkennung. Wir beabsichtigen nun, die Hilfe eines Rechtsanwaltes und in der Fortsetzung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um zu demokratischen Prozessen zu finden. Vielleicht gelingt es mit derartiger Unterstützung doch noch, die Gemeinderatsarbeit auf eine solide, ehrliche Basis zu stellen, wobei auch Meinungen respektiert werden müssen, die von den Vorgaben und Vorstellungen der Ortschefin und der „großen Koalition“ abweichen. So kann vielleicht vermieden werden, dass in Straßenhaus die Beachtung des Wählerwillens mit fragwürdigen Methoden endgültig abgeschafft wird.


Pressemitteilung Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Gemeinderat Straßenhaus 

 

Die folgende Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erschien am 28.06.2017 (etwas verändert) in Blick aktuell, Ausgabe 26/2017  Dierdorf / Rengsdorf:

Es gibt eine Lösung für ALLE

Der Tunnel für Straßenhaus bleibt aktuell

Der offensichtlich im Wahlkampfmodus befindliche Herr Rüddel (MdB) verbreitet zur Ortsumfahrung Straßenhaus Teil- und Fehl-Informationen, wohl zwecks Stimmenfang. Von einem miserablen Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Tunnellösung zu sprechen ist deshalb falsch, weil überhaupt keine Kosten-Nutzen-Rechnung vorgelegt wurde. Dass nur „Wenige“ die Tunnellösung fordern ist wohl ein Wunschtraum. Die Kosten für den Tunnel zu verteufeln geht deshalb an der Wahrheit vorbei, weil die dazu vorgelegte Studie erkennbar ein Auftrags-Gutachten mit erwünschtem Ergebnis war. Eine viel zu lange Absenkungsstrecke vor dem Tunnelportal Süd, eine übertrieben lange eigentliche Tunnelstrecke, unnötig hohe 16 m Überdeckung, ein unnützes Anschlussbauwerk statt seitlicher Rampen neben dem Tunnelportal Nord und einige andere teure Eigenschaften der beschriebenen Tunnellösung haben die Kosten auf ein Niveau deutlich über dem Maßstab aller vergleichbaren Projekte getrieben.

Der Bevölkerung wird etwas eingeredet, weil man - was nicht verwerflich ist - die Summe für die Realisierung der B256-Baumaßnahme niedrig halten will. So werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu Steuer-Spar-Kommissaren umgeschult. Zuvor hat niemand jemals gefragt, was eine Ortsumgehung kosten würde. Die Summe aus der Tunnelstudie kennt jetzt jeder. Die Umgehung wurde immer billiger. Der Preis sank von 19,1 über 18,2 und 17,3 auf 16,8 Mio. Euro, die auch zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet wurden. Verteuerung beim Tunnel, Verbilligung bei der Umgehung - rein politisches Gezerre, um der Bevölkerung etwas vorzugaukeln und sie auf die Billiglösung einzustimmen. Da biegen sich die Balken!

Laut Veröffentlichung vom Finanzministerium NRW kostet 1 km Straße im Durchschnitt 11,3 Mio. Euro. Die 2.835 m lange Ortsumgehung kostet demnach 32 Mio. Euro. Sie ist über 1.585 m sogar dreispurig; das kostet etwas mehr. Dazu kommen 6 Brücken. Eine davon ist 109 m lang; die kostet rund 5 Mio. Euro. Zwei großräumige Anschlussbauwerke einschließlich 2 Brücken für je 3,1 Mio. Euro, also zusammen 6,2 Mio. Euro, kommen hinzu. 3 weitere Brücken können mit zusammen 3 Mio. Euro veranschlagt werden. Ein Regenrückhaltebecken ist mit 1 Mio. Euro anzusetzen. Damit beträgt die Summe 45,2 Mio. Euro.

Wie das später bei nur angemeldeten 16,8 Mio. Euro abgerechnet wird? Ganz einfach: Wenn der Bund eine Verpflichtung eingegangen ist, muss er auch später anfallende Mehrkosten übernehmen. Man kann also mit Vorgaben wie im Beispiel „Tunnellösung teuer oder Umgehungsstraße billig“ nach Belieben manipulieren.

Da darf man sich nicht wundern, wenn eine Bürgerinitiative wegen der zu erwartenden Beeinträchtigungen durch Lärm und Abgase sowie wegen erheblicher Wertminderungen von 20 bis über 50 % am Immobilieneigentum zu Gegenmaßnahmen greift.

Kommen wir zu realistischen Realisierungszeiträumen, die in der Rüddel’schen Verlautbarung gar nicht angesprochen werden. Zunächst ist zu klären, ob der am 31.03.2017 zum dritten Mal abgelaufene Raumordnungsentscheid von 1998 (!) noch einmal verlängert werden kann oder neu zu erstellen ist; immerhin ist die Umweltverträglichkeitsprüfung dazu aus dem Jahr 1992 und man muss die Frage stellen, ob eine UVP im Alter von 25 Jahren noch Gültigkeit haben kann.

Erst nach Klärung dieser Sachverhalte können die Arbeiten am Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden. In der sechswöchigen Plan-Offenlegungsfrist werden betroffene Bürgerinnen und Bürger ihre Einsprüche geltend machen. Deren Bearbeitung wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Etwa 2020 könnte die Entscheidung fallen, ob die Maßnahme nach Beurteilung der Planung und Bewertung der Einsprüche durchgeführt werden soll oder nicht. Das ist Sache der Planfeststellungsbehörde. Wenn ja, entsteht Baurecht. Dann müssen die benötigten Grundstücke erworben bzw. enteignet werden. Verfahrensdauer: 5 bis 15 Jahre. Dann würde die Bauzeit von 12 bis 15 Jahren folgen (Rengsdorf 16 Jahre, mit 1 Jahr Verzögerung durch Ausschreibungsfehler). Wer mitgerechnet hat, ist jetzt bei Eröffnung der B256-Ortsumfahrung frühestens in 2037, vielleicht aber auch in 2045 oder später. Nicht eingerechnet ist die Zeit, die gebraucht wird für Klageverfahren, weil protestierende Anwohner von Birkenstraße und Umgebung sowie von den Ortsrändern Niederhonnefeld und Ellingen das Verwaltungsgericht anrufen.

Unseriöse Berechnungen? Gegenbeweise fehlen. Der Landesbetrieb Mobilität hat stattdessen nur nebulöse Aussagen gemacht, die keine Jahreszahlen beinhalteten. Die BI hat - wie der LBM bestätigte - bisher keine Verzögerung der Maßnahmen verursacht. Laut Veröffentlichungen fehlen aber dem LBM 56 Bauingenieure und in 2016 wurden 49 Mio. Euro, die für Straßenbaumaßnahmen in RLP bereitgestellt waren, überhaupt nicht abgerufen. Woran liegt es also, dass seit 1979 von einer Umgehung geredet wird, aber bis heute kein Planfeststellungsverfahren eröffnet wurde?

Weder durch mehrmaliges Vorstellen der Umgehungspläne durch den LBM noch durch Verlautbarungen von Mitgliedern des Bundestages wird die endgültige Entscheidung für oder gegen Tunnel oder Umgehung getroffen. Wahrscheinlich wird irgendwann das Oberverwaltungsgericht ein Urteil dazu fällen.

Wie könnte denn nun eine Lösung aussehen, die ALLEN Einwohnern von Gesamt-Straßenhaus gerecht wird? Dass der Verkehr wegen der überaus großen Belastung von der Raiffeisenstraße weg auf eine andere Strecke verlegt werden sollte, ist unbestritten. Aber nun wird es Zeit, dass ALLE Betroffenen sozusagen auf die Barrikaden gehen und die Tunnellösung fordern, bei der es so gut wie keine Enteignungverfahren gibt, Einsprüche und Klagen nicht zu erwarten sind, die Planung einfacher ist, die Realisierung schneller geht. Und: Die Ortsteile werden nicht durch einen bis zu 9,5 m hohen Wall abgetrennt, die Ellinger müssen keinen Fußweg nach Straßenhaus mit 45 Treppenstufen ertragen, die Auseinandersetzungen der Einwohner im Ort können beendet werden.

Wirklich qualifizierte Ingenieurbüros und Tunnelbau-Spezialisten sind in der Lage, die Lösung in 10 Jahren zu bewältigen. Tunnelvortrieb von 10 m täglich sind möglich, 3 bis 5 m also durchaus realistisch. Netto-Bauzeit bei 900 m Tunnelröhre demnach 300 bis 450 Arbeitstage.

Besänftigt werden müssten nur noch diejenigen Raiffeisenstraßen-Anwohner, die Risse in Ihren Häusern befürchten, wenn der Tunnel gebaut wird. Bei Verlauf direkt unter der bestehenden Fahrbahn und bei bis zu 16 m Überdeckung gehören derartige Ängste in den Bereich Fantasie. In London wurde unter der bestehenden U-Bahn eine neue U-Bahn gebaut, ohne den fließenden Verkehr anzuhalten; an einer Stelle betrug der Abstand zwischen neuem Tunnel und laufender Rolltreppe nur 30 cm. Im Fernsehbericht dazu sprach Tunnelbohrmaschinen-Hersteller Herrenknecht von 100 Jahren Haltbarkeit eines Tunnels und von nur 50 Jahren bei Brücken. Damit dürften auch die Bedenken Richtung Folgekosten zumindest teilweise ausgeräumt sein.

Bleibt die Frage zu beantworten, ob nicht ALLE Bürger von Straßenhaus die Tunnellösung fordern sollten, um endlich vom Fleck zu kommen. Erstaunlich einfach zu lösen ist der Vorgang, wenn die Ortsgemeindevertretung den auf Grundlage einer öffentlichen Erpressung zu Stande gekommenen Beschluss von 1996 aufhebt und einen neuen Beschluss zum Tunnelbau fasst. Denn durch die Ortsgemeinde allein - also durch die Bürger bzw. die gewählten Vertreter - wird entschieden, ob, was und wo etwas gebaut wird. Das ginge dann alles bedeutend schneller voran - auch wenn jetzt Ängste aufkommen, der Bund könnte nein sagen. Das ist deshalb nicht zu erwarten, weil ja vordringlicher Bedarf bereits festgestellt ist und weil die Kosten für Umgehung oder Tunnel erst einmal von einer unabhängigen Stelle ermittelt und gegenüber gestellt werden müssen. Das Ergebnis würde garantiert ein anderes als bei den bisherigen Veröffentlichungen.

Und dabei haben wir noch gar nicht über vermeidbare Waldverluste, verhinderte Verschandelung der Landschaft und unterlassene Eingriffe in Natur und Ortsbild gesprochen. Das alles ist bei einem Tunnel wohltuend anders.

Pressemitteilung Fraktion im Gemeinderat Straßenhaus BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Elisabeth Bröskamp und Herbert Krobb


Link zum Bericht in der Rhein-Zeitung vom 07.05.2016:

BUND übt massive Kritik an Umgehung      http://k-urz.de/e82f

Link zum Bericht im NR-Kurier vom 06.05.2016:

http://www.nr-kurier.de/artikel/47599-bund-lehnt-ortsumgehung-strassenhaus-ab



Link zum Bericht in der Rhein-Zeitung vom 08.03.2016:

Straßenhaus: BI gibt Tunnellösung nicht auf     http://k-urz.de/5c8d