Brandaktuell: ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 25.04.2023. Das müssen Sie wirklich gesehen haben! Hier der Link zur Mediathek:

https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-25-april-2023-100.html
Hochinteressant ist es von Minute 17:50 bis 30:40. Sie können bis dorthin vorspulen.

Wenn Sie danach noch an die Zahlen und Aussagen des LBM zur Ortsumgehung B256 Straßenhaus glauben, dann  ... wird Ihnen hoffentlich bald geholfen !



 


Wir, die BI "Zukunft für Straßenhaus" e.V., sind für die Ortsumgehung von Straßenhaus. Im Interesse von Mensch und Natur setzen wir uns mit vortrefflichen Argumenten für eine Tunnellösung ein!

 



Veröffentlichung in "Schau ins Land" Ausgabe Januar 2023



Pressemitteilung nach dem Erörterungstermin


Pressemitteilung zum Erörterungstermin




BUND ist gegen die Ortsumgehung Straßenhaus - Lesen Sie hier den Bericht aus der Rhein Zeitung vom 21.04.2022



Landschaftsverbrauch im Kreis Neuwied muss gestoppt werden -

BUND sprach mit Anwohnern, Landwirten und Initiativen in Straßenhaus und Puderbach



Aktuelle Rechtsgutachten von BUND und Nabu stufen Bundesverkehrswegeplan 2030 als rechtswidrig ein!


Unser aktueller Flyer

Zum Vergrößern bitte anklicken. 














Gute Gründe für die Tunnellösung in Straßenhaus:

  • Minimale Eingriffe in die Natur.
  • Geringer Flächenverbrauch, weniger Waldverlust.
  • Keine Abtrennung der Ortsteile Niederhonnefeld und Ellingen.
  • Keine bloße Verlagerung von Lärm und Schadstoffen auf andere Bürger/innen.
  • Widerstände aus der Bevölkerung entfallen, es gibt keine rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Zeitverluste durch Enteignungsverfahren werden vermieden.
  • Seitliche Rampen an den Tunnelportalen sorgen für einfache Ortsdurchfahrten ohne Umwege, Verlust der Infrastruktur und Ortssterben werden vermieden.
  • Tunnel halten 100 Jahre, Brücken nur 50.
  • Alle Nachteile der bisherigen Planung werden vermieden.
  • Alle Vorteile einer Umgehung werden realisiert.



Im Planfeststellungsverfahren können vor dem Erörterungstermin – mit Unterstützung eines Fachanwaltes – Einwender in Ergänzung zur erfolgten schriftlichen Eingabe jederzeit vertiefend Weiteres vortragen und Beweisanträge stellen. Genau dies wurde  von der BI getan. Der Kostenaufwand -besonders bei Fortgang des Verfahrens- ist hoch. Jeder an einer für Alle nutzbringenden Tunnellösung Interessierte kann mit beliebigen Beträgen zum Gelingen beitragen.

Die KLUG (Kläger-Unterstützungs-Gemeinschaft) ist der intelligente und kostensparende Weg. Besonders für diejenigen, die Eingaben vorgebracht haben. Aber auch für all jene, die sich einfach nur für die gute Sache einsetzen und sich der beharrlich kämpfenden Gemeinschaft anschließen wollen. Auch viele kleine Einzahlungen helfen. Die BI-Mitglieder, die sich bisher schon nach Kräften engagiert haben, freuen sich auf das Mitwirken all derer, die sich bisher vornehm zurückgehalten haben. Gemeinsam erreichen wir das angestrebte Ziel. Aber es geht nicht umsonst.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich an der gemeinsamen Sache auch wirklich zu beteiligen.  

–> Mit der Spendenquittung reduziert sich der finanzielle Aufwand um Ihren privaten Steuersatz!


Im Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung B256 Straßenhaus erfolgten insgesamt 81 Widersprüche – von 78 Privatpersonen und 3 Naturschutzverbänden. Entsprechend hoch ist der Arbeitsaufwand für Planfeststellungsbehörde und LBM, Landesbetrieb Mobilität. Die nächste pflichtgemäß anstehende Aktion, der Erörterungstermin, wird deshalb wohl noch etwas auf sich warten lassen. Je nach Entscheidung der Behörde wird es anschließend Klagen vor dem Verwaltungsgericht geben.

Betroffene sind berechtigt, Klagen einzureichen, wenn sie im Planfeststellungsverfahren Widerspruch eingelegt haben. Anwalts- und Gerichtskosten können in Einzelverfahren 10.000 Euro und mehr betragen. Diese Kosten hätte beim Verlieren des Prozesses jeder einzelne Kläger zu tragen. Bei Obsiegen wären diese Kosten von der beklagten Partei zu übernehmen.

Es gibt die Möglichkeit, eine Klägerunterstützungsgemeinschaft zu bilden. In diesem Fall reduzieren sich die Kosten auf einen relativ geringen Anteil pro Mitglied dieser Gemeinschaft.
Angenommen, die Anwalts und Gerichtskosten würden in einem „Musterprozess“ 15.000 Euro betragen und die Klägerunterstützungsgemeinschaft bestünde aus 40 Personen. Dann wäre der Anteil für jedes Mitglied 375 Euro. Bei Beteiligung aller 78 Einspruchsteilnehmer sinkt der Betrag auf rund 192 Euro. Das Beispiel zeigt, wie sich das Kostenrisiko minimieren lässt. Auch in diesen Fällen würden die Kosten bei Obsiegen erstattet.
Bei zu erwartenden finanziellen Verlusten an den Immobilien in der Nahzone der geplanten Ortsumgehung in Höhe von 30.000 Euro und mehr ist es wohl einleuchtend, dass bei den verhältnismäßig geringen Kosten pro Kläger niemand zögern sollte, seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

Einzelheiten zu dem Verfahren mit einer Klägerunterstützungsgemeinschaft sind noch zu klären, die Bedingungen für eine derartige „Zusammenarbeit“ sind noch auszuarbeiten. Dafür sollte die Zeit bis zum Anhörungstermin genutzt werden. Es wäre erstrebenswert, dass alle die Betroffenen, die noch nicht Mitglied der BI sind, nun unserer Initiative beitreten, damit der vorgezeichnete Weg beschritten werden kann.

Es ist wohl die Entscheidung wert, einen Bruchteil (375 Euro) der zu erwartenden Verlustsumme (von beispielsweise 30.000 Euro) einzusetzen, um einen Rechtsstreit mit durchaus guten Erfolgsaussichten zu führen, statt unter anderem den enormen Wertverlust seiner Immobilie klaglos hinzunehmen – denn dann wären die Einsprüche sinnlos gewesen.

Die Planung und die gesamte Vorgehensweise der zuständigen Behörde weist reichlich Fehler, Versäumnisse, Widersprüche und sogar einen Verstoß gegen das Grundgesetz auf; außerdem sind eine Reihe von Formfehlern – beginnend bei der Ortsgemeindevertretung – vorgekommen, die nicht einfach hingenommen werden können. Die Mitgliederversammlung unserer BI dient auch der Diskussion der Zusammenhänge und der Vorbereitung geeigneter Maßnahmen zur Schadensabwehr für die Betroffenen.
Wichtig ist die Erkenntnis, dass bisher lediglich Diskussionen und Proteste stattgefunden haben. Der eigentliche „Kampf“ für die bessere Lösung beginnt erst, wenn LBM und Planfeststellungsbehörde NICHT zu Gunsten der Vernunftlösung „Tunnel“ einlenken. 

Alle von der geplanten Maßnahme "Ortsumgehung" Betroffenen sollten schon jetzt darüber nachdenken, ob sie an einer Mitwirkung im Rahmen der Klägerunterstützungsgemeinschaft interessiert sind. Falls sich zu wenige Interessenten dazu melden, könnte es sein, dass der Vorgang sozusagen im Sande verläuft. Es bliebe dann nur für Einzelne das Durchstehen eines Prozesses mit entsprechend hohen Kosten – oder der Verzicht auf weitere Gegenwehr und damit das Erdulden aller Nachteile und Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der geplanten Realisierung.


"Zweifle nie daran, dass eine kleine Gruppe engagierter Menschen die Welt verändern kann – tatsächlich ist dies die einzige Art und Weise, in der die Welt jemals verändert wurde."
Margaret Mead, US-amerikanische Anthropologin

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Krobb, Vorsitzender BI "Zukunft für Straßenhaus" e.V.

Telefon 02634 956237       
Mobiltelefon 0172 210 8237       
E-Mail  herbert@krobb.de

PS   
Wer Mitglied werden möchte, findet unter "Mitglied werden" den Vordruck Beitrittserklärung. 

12 € pro Jahr gelten als Beitrag pro Familie.

15.01.2019

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage!

Wir freuen uns über das große Interesse, das von dem Besucherzähler registriert wurde. Seit September / Oktober 2014 sind täglich durchschnittlich 65 Zugriffe auf die hier eingestellten vielfältigen Informationen sowie auf Kommentare und Gästebucheinträge zu verzeichnen. Heute wurde die Zahl von 100.000 überschritten. 

Unterstützen Sie uns weiterhin bei unseren Bemühungen FÜR die Ortsumgehung Straßenhaus, die zum Vorteil Aller und für Niemanden zum Nachteil UNTERIRDISCH verlaufen soll.

Momentan ist über keine aktuellen Ereignisse zu berichten, weil wir alle auf den im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Erörterungstermin warten. Einige Monate werden wir uns noch gedulden müssen. Wenn sich dann die Entscheidung für die Tunnellösung abzeichnet, wird "Friede, Freude, Eierkuchen" sein. Wenn nicht, steht eine lange Zeit rechtlicher Auseinandersetzungen bevor. Es bleibt zu hoffen, dass sich - beginnend bei unserem Gemeinderat - die Verantwortlichen für eine schnell zu realisierende Gestaltung der Verkehrslösung entscheiden.

Als Leser unserer Informationen wissen Sie, dass 1979 der Gemeinderat sich einstimmig gegen den Bau einer Ortsumgehung ausgesprochen hat und 1996 ein gegenteiliger Beschluss folgte – nach einer regelrechten öffentlichen Erpressung durch das Straßenneubauamt Vallendar anlässlich einer Bürgerversammlung im Gasthof Reinhard.

Genau genommen ist der Beschluss aus 1979 die letzte gültige Entscheidung des Gemeinderates zu dem Thema. Danach erfolgten Beratungen und Beschlüsse in mehr als 30 nichtöffentlichen Sitzungen. Die Beschlüsse daraus sind allesamt nichtig, weil Straßenbaumaßnahmen laut Vorschrift grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen zu behandeln sind. Dazu gibt es beispielsweise diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes nebst Kommentar:  

Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung und führt daher zur „Rechtswidrigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses.“ (BGH, Urteil vom 23.04.2015 - III ZR 195/14).

Auf dieser Grundlage wurde von der Grünen-Fraktion des Gemeinderates von Straßenhaus Einspruch eingelegt, den die Gemeindeleitung bisher nicht beantwortet hat.

Bleiben Sie uns gewogen!


Die bei der Veranstaltung am 09.04.2018 in einer Power-Point-Präsentation gezeigten und kommentierten Bilder und Texte können Sie unter Aktuelles einsehen. Für Fragen und weitere Erläuterungen dazu wenden Sie sich bitte an die BI.



Weitere interessanten Informationen:



 Letzte Aktualisierung: 
28. Oktober 2022

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