Erste Veröffentlichung zur Planung Ortsumgehung 

Am 2. November 1979 erschien ein Artikel in der Rhein-Zeitung, in dem drei Vorschläge zu einer möglichen Umgehung von Straßenhaus erörtert wurden.


Variante A: Beginn am damaligen Bonefelder Sportplatz, Überquerung der alten B256 hinter der Abfahrt Niederhonnefeld, weiterer Verlauf zwischen Straßenhaus und den Ortsteilen Niederhonnefeld und Ellingen, Weiterführung zurück auf alte B256 bis zur Abfahrt Oberraden/Niederraden.

Variante B: Verlauf westlich von Niederhonnefeld/Ellingen durch das Waldgebiet bis Anschluss Autobahn bei Willroth

Variante C: Verlauf östlich von Jahrsfeld

interessante FUNDSACHE:

Auszug aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Straßenhaus vom 8. November 1979.

Dieses Protokoll aus 1979 zeigt: 

Unsere Gemeindevertretung war nicht immer für die sogenannte Ortsumgehung. Mit vernünftigen Gründen wurde damals dem Vorhaben eine Absage erteilt.


Widerstand gegen die geplante Trassenführung A und A1

26.03.1996  wurde das Raumordnungsverfahren (ROV) beantragt

14.04.1996  wurde die Bezirksregierung mit der Durchführung des ROV beauftragt

26.06.1996  Einleitung des ROV durch die Bezirksregierung
Sept. 1996   hat das Straßenprojektamt die Varianten A, A1, B, C1 und C2
                      vorgelegt. Die Pläne wurden im Sept. 1996 bei der VG Rengsdorf zur Einsicht ausgelegt.

19.11.1996  Im Zuge des Erörterungtermins bei der Bezirksregierung 
                      Koblenz wurde von der unteren Landespflegebehörde eine Untertunnelung der Ortsdurchfahrt 
                      vorgeschlagen.


Verschiedenen Presseartikeln zufolge wurden die Varianten A und A1 (zwischen Straßenhaus und den OT Niederhonnefeld/Ellingen) aus Kosten- und Zeitgründen bevorzugt.
 

Während der Einspruchsfrist wurden von einer Bürgergruppe 226 Unterschriften gegen die geplante Trassenführung A und A1 gesammelt und der Bezirksregierung Koblenz (heute SGD Nord) überreicht.

Außerdem wurden schriftliche Einsprüche eingereicht.

1998           Raumordnerischer Entscheid 

                    Verworfen:

                   Tunnellösung sowie die Varianten B, C1 und  C2, 

                   übrig blieben somit Varianten A und A1.  



Der Widerstand geht weiter ...

2009 gründete sich eine Interessengemeinschaft mit dem Wunsch, Verbesserungen für die geplante Trassenführung zu erreichen.

Im Februar 2013 wurde die BI „Zukunft für Straßenhaus“ gegründet mit dem Ziel, die geplante Trassenführung zu verhindern und sich für Alternativlösungen einzusetzen

 

Seit 16.03.2015 ist die BI ein eingetragener Verein, der sich einsetzt für die Tunnelvariante und damit für alle Bürger mit dem Recht auf Erhaltung der Infrastruktur und für die Gewerbetreibenden mit dem Recht auf Sicherung ihrer Existenz durch Vermeidung eines Ortssterbens.

 

Eine Verlegung der Ortsdurchfahrt zwischen die Ortsteile ist keine Umgehung, sondern schlicht und einfach die Verlagerung der Belastungen auf andere Bürger. Und eine Verlegung der Durchgangsstraße direkt neben die Häuser und Gärten der Anwohner - gemäß dem Sankt-Florians-Prinzip:

"Heiliger Sankt Florian, verschone unser Haus, zünd' andere an." 

2015, 2016  -  Ist das der richtige Weg?

Die Gemeindevertretung hat eine Möglichkeit gefunden, das Planfeststellungsverfahren zu verhindern, bei dem Einsprüche gegen die Pläne für alle zulässig gewesen wären. Mit Bebauungsplänen für einzelne Bauabschnitte der sogenannten Ortsumgehung wird verhindert, dass Bürger Einwände gegen die geplante Umgehung erheben können. Widerstand ist zwar auch gegen die Bebauungspläne möglich, aber hier gilt das nur für direkt von den einzelnen Abschnitten Betroffene. Für den Bornshof läuft das schon so - mit dem ersten im Januar 2015 verabschiedeten Bebauungsplan. Hier wurde sogar noch zusätzlich eine Veränderungssperre verhängt. Damit sind die Besitzer praktisch handlungsunfähig. Bauvoranfrage und Bauantrag für eine Reithalle wurden zurückgestellt bzw. bisher einfach nicht beantwortet, jedenfalls nicht mit einem amtlichen Bescheid.  

Der Umgang mit den Bürgern von Straßenhaus ist insgesamt höchst fragwürdig. Praktiken wie geschildert sind eher menschenverachtend als zielführend.

Wenige im Gemeinderat vertretene Besitzer von Immobilien an der Raiffeisenstraße würden mit der OU die Aufwertung ihres Besitzes erreichen, ohne Rücksicht auf Anwohner in den Wohngebieten entlang der Trenn-Trasse und ohne Rücksicht auf Gewerbetreibende, die Kundschaft durch die sogenannte Ortsumgehung verlieren würden.

Völlig unverständlich ist der Einsatz mit allen erdenklichen Mitteln gegen die Tunnellösung, mit der alle Probleme gleichzeitig gelöst wären. Selbst Ortsfremde stellen häufig die Frage, warum Gemeindevertretung und Bürgerinitiative nicht am gleichen Strang ziehen und sich gemeinsam für das Wohl aller Bürger und für die Alternative ohne Nachteile einsetzen, den Tunnel.

Mag das die Gemeindevertretung beantworten und verantworten. Vielleicht gibt es bei der nächsten Wahl eine Deutung dazu.

Irgendwie scheinen die Gedankengänge bei den Verantwortlichen ziemlich gestört zu sein. Wenn der Ort verödet, sinken die Steuereinnahmen, Abwanderung der Einwohner setzt ein. Ist das ein erstrebenswertes Ziel?

Wünschenswert wäre, dass die schweigende Mehrheit im Ort endlich spricht und sich nicht ängstlich wegduckt oder gar einschüchtern lässt. 

Es gibt kein Argument gegen einen Tunnel!

Außer den Kosten, weil sie unzutreffend hochgeschraubt wurden in einem Gutachten von einem Unternehmen ohne Kompetenzen im Tunnelbau, das auch noch direkt abhängig ist vom Auftraggeber LBM. Hier muss ein neues Gutachten von unabhängiger Stelle kommen.

Es wurde geschickt die Aufmerksamkeit auf die angeblich hohen Tunnelkosten gelenkt, gleichzeitig wurde die Umgehungsstraße immer billiger - 19,1 Mio., 18,2 Mio., 17,3 Mio. und zuletzt nur noch 16,8 Mio. Euro.

Bevor vom Tunnel die Rede war, hat sich niemand für die Kosten überhaupt interessiert. 

Jetzt steht das Thema im Vordergrund, begleitet von Unwahrheiten und fragwürdigen Aktionen.

Verschwiegen wird, dass bei der OU kein Schallschutz eingerechnet wurde und dass an der langen Brücke die billigsten Dehnungsfugen zum Einsatz kommen sollen. Das wird dann später - nach Beschwerden und gegebenenfalls nach Prozessen - nachgerüstet (wie vor ein paar Jahren zwischen Oberbieber und Niederbieber). Deshalb kalkuliert man es jetzt nicht ein, der später fällige Nachschlag bleibt zunächst außer Betracht.

Nach allen Recherchen wird der Tunnel mit nur einem Drittel der Länge von einer Ortsumgehung billiger als diese. Durchchnitt pro km Tunnel rund 20 Mio. Euro. Durchschnitt pro km Straße laut Finanzministerium NRW = 11,3 Mio. Euro, also bei 2.850 m Länge = 32,2 Mio. Euro. 

Da erübrigen sich wohl alle an den Haaren herbeigezogenen Gegenargumente!


Zu Kosten und Nachschlägen siehe auch Elbphilharmonie, Flughafen BER, Stuttgart 21, Nürburgring, Schlosshotel ...


Beispiele für Tunnelkosten:      

... hier hochgerechnet auf heutigen Stand mit Indizes vom Statistischen Bundesamt: