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24 Einträge auf 3 Seiten

Dr. Christoph Reusch

11.02.2017
17:11
Schwerer Abwägungsmangel
Der am 2.2.2017 vom SWR3 im Rahmen von „zur Sache Rheinland-Pfalz“ gezeigte TV-Bericht zur Ortsumgehung von Straßenhaus hat mich maßlos verärgert. Ich war als Rechtsbeistand der Bürgerinitiative „Zukunft für Straßenhaus“ e.V. bei den Fernsehaufnahmen dabei und kann über diese einseitige und tendenziöse Berichterstattung nur dem Kopf schütteln. Wir haben der Reporterin, Frau Pia Rieland, sehr genau erklärt, worin die Bedenken zahlreicher Bürger von Straßenhaus gegen die geplante Ortsumgehung liegen und wieso die Tunnellösung möglicherweise sogar kostengünstiger ist (zu den Argumenten im Einzelnen siehe Homepage www.­bi-­strassenhaus.­de)­. Weshalb stehe ich denn da mehr als zwei Stunden in der Kälte und friere mir einen Wolf, wenn diese voreingenommene Reporterin dann kein Wort meiner fachjuristischen Stellungnahme sendet? Ich habe ausgeführt, dass der von der Bürgerinitiative favorisierte Tunnel unter der B 256, abgesehen von der Kostenfrage, unbestreitbar die beste Lösung wäre. Deshalb müssten die jeweiligen Kosten beider Alternativen von Fachleuten exakt recherchiert werden. Einen solchen Vergleich der Kosten nicht oder, wie bis jetzt geschehen, nur unzureichend vorzunehmen, wäre ein schwerer Abwägungsmangel im Sinne § 17 Abs. 1 Satz 2 des Bundesfernstraß­engesetzes.­ Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerich­ts (z.B. Urteil vom 09.02. 2005 - BVerwG 9 A 80.03 -) ist die Variantenauswahl bei den möglichen Trassenführungen einer geplanten Bundesfernstraße fehlerhaft, wenn sich eine Alternativlösung als eindeutig besser geeignet aufdrängen musste. Da aber in das Entschließungsermessen der zuständigen Entscheidungsträger natürlich auch der Kostenfaktor einfließen muss, sind insoweit alle realistisch verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten auszunutzen. Und selbst wenn der Tunnel teurer würde als die Ortsumgehung, dann stellt sich immer noch die Frage, welchen Preis man im Rechtsstaat des Grundgesetzes für die Vermeidung von Grundrechtsverletzungen zahlreicher Bürger, die Wertminderung ihrer Grundstücke, die lärm- und abgasbedingte schwere Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität, die Zerteilung einer ganzen Ortschaft, die Zerstörung der natürlichen Eigenart der Landschaft und großer Waldflächen usw., usw., zu zahlen bereit ist.

Richter am OVG a.D. Dr. Christoph Reusch, Rechtsanwalt

Marion Krobb

10.04.2016
18:17
Obwohl ich schon eine Weile nicht mehr in Niederhonnefeld lebe, bleibt es doch meine Heimat. Das wird mir immer in dem Moment klar, wenn ich von Straßenhaus kommend das kleine Waldstück durchquert habe, in die „Häßbichs Kier” einfahre und vor mir ausgebreitet die fruchtbaren Felder sehe, während neben mir der Häßbach durch die saftig-grünen Talwiesen gurgelt. Das ist die Heimat, die ich liebe.

Mir graut vor der Zukunft, wenn an dieser Stelle eine gigantische Baustelle klafft. Wenn ich keinen grünen, lebendigen Wald mehr passiere, sondern den toten grauen Asphalt der „Umgehungsstraße”. Wenn ein hässliches, sinnloses Betonbauwerk die sanfte Hügellandschaft zerschneidet.

Ich danke allen Mitgliedern der BI, die dagegen ankämpfen – und wünschte sie hätten mehr Unterstützung und damit eine echte Chance, die für Menschen und Umwelt viel verträglichere Tunnellösung durchzusetzen. Deshalb bitte ich alle Niederhonnefelder und Ellinger inständig: Zieht den Kopf aus dem Sand und stellt euch das monströse Bauwerk vor eurer Haustür einmal bildlich vor. Seht ihr die kahl geschlagene Landschaft und die 70 m breite Trasse zwischen euch und Straßenhaus? Hört ihr das Motorendröhnen, das von der erhöhten Brücke über eure Häuser schallt? Das kann doch keiner wollen – täglich eine Straße vor Augen und in den Ohren zu haben, die vemutlich kein Niederhonnefelder je benutzen wird.

Noch ist Zeit, diesen Wahnsinn zu verhindern: Unterstützt die BI, sagt eure Meinung, schreibt eure Einwände an die Gemeinde und bis 2. Mai 2016 an das BMVI. Bitte helft mit, unsere schöne Heimat zu retten!

Claudia Krobb

02.04.2016
00:05
Ich bin in Niederhonnefeld aufgewachsen und betrachte die Vorgänge rund um die Ortsumgehung Straßenhaus nun kopfschüttelnd aus der Ferne.
Während die Webseite der BI viele aktuelle Informationen enthält und immer wieder ergänzt wird, liefert der Blick auf die Webseiten der Ortsgemeinde Straßenhaus ein merkwürdiges Bild:
Eine Foliensammlung der Firma Manns Ingenieure vom 23.6.2015 ist der letzte Beitrag zum Thema, der vorletzte Beitrag fasst den Stand bis Januar 2013(!) zusammen. Zusätzlich gibt es noch das 1. Informationsblatt "Ortsumgehung und Ortsdurchfahrt B256 Straßenhaus", datiert auf August 2013. In diesem heißt es: "Gerne möchten wir Sie auf diesem Wege zukünftig über die aktuellen Sachstände, Maßnahmen und Beschlüsse zur geplanten Ortsumgehung und zur bestehenden Ortsdurchfahrt umfassend unterrichten". Ist seit August 2013 wirklich nichts passiert? Sieht so eine "umfassende und kontinuierliche Information und Beteiligung aller Bürger und Bürgerinnen" aus, wie sie in dem Flyer (­http:­//­www.­strassenhaus.­de/­images/­ortsumgehung/­info-­ortsumgehung_­flyer.­pdf)­ angekündigt wird? Gerade vor dem Hintergrund der laufenden Einspruchsfrist zum Bundesverkehrswegeplan 2030 könnte man doch erwarten, dass die Bürger, die man nach eigenem Bekunden so gerne beteiligen möchte, auch darüber informiert werden, dass eine (zeitlich befristete!) Beteiligungsmöglichkeit besteht. Stattdessen wird das Thema Ortsumgehung/­Ortsdurchfahrt zumindest auf den Webseiten der Ortsgemeinde im wahrsten Sinne des Wortes "totgeschwiegen",­ ein 2. Informationsblatt hat es offensichtlich nie gegeben.

Elisabeth Bröskamp

08.03.2016
11:48
Befangenheit der Ortsgemeinderatsmitglie­der früher und heute!!!
Es ist schon erstaunlich, dass nie thematisiert wird, in welcher Form Ortsgemeinderatsmitglie­der befangen waren und auch immer noch sind.
Leider findet dies in der Presse keinen Platz!
Etliche Ratsmitglieder (ehemalige + heutige!!!),unter anderem auch die Bürgermeisterin Birgit Haas, wohnen nach wie vor an der B 256. Ihre Vorteile beim Bau einer Umgehung werden nicht thematisiert, die Nachteile aber derer die an der "neuen Strecke" wohnen würden schon.
Man müsste viel mehr Beachtung dieser sogenannten "Befangenheit" im Ortsgemeinderat in Straßenhaus widmen.
Befangenheit heißt nicht nur abzurücken bei der Abstimmung, sondern auch nicht mitberaten!
Kommunalbrevier § 22 Abs. 1. S. 1. Nr. 1 Gemeindeorndnung (GemO).

Siegfried Langner

19.02.2016
17:34
Habe den Brief an BMVI gelesen, auch einiges andere. Eure Politstrategen scheinen ja von allen guten Geistern verlassen zu sein. 37 Jahre Planen und Taktieren, mindestens noch 20 Jahre Streit- und Bauzeit und immer noch nicht auf dem richtigen Weg. Ihr werdet doch veräppelt! Bin froh, da nicht zu wohnen. Nehmt Schaufeln und grabt den Tunnel selbst!

Helga Möller-Röser

14.02.2016
11:02
...das der Tunnel für Strassenhaus und Umgebung die beste Lösung ist dürfte wohl jedem klar sein, der seine Heimat mit der wunderbaren Natur liebt.
Das die Streitereien, welches Haus beim Bau der Umgehungsstrasse weniger oder mehr wert wird, gehen doch am Thema vorbei. Man muss das große Ganze im Auge behalten.
Es darf doch nicht immer mehr Natur zerstört werden, (siehe Rengsdorf)wenn es eine viel bessere, umweltschonerende Lösung gibt.
Beim Bau eines Tunnels wird uns jedes Dorf um die Entscheider beneiden

Herbert Krobb

23.06.2015
17:34
Zur Klarstellung für Herrn Quack und alle Interessierten::
- Entlastung der Anwohner an der Ortsdurchfahrt gilt in der Tat sowohl für die Umgehungsstraße als auch für die Tunnellösung - deshalb darf der Punkt auch bei „Tunnel“ aufgeführt werden.
- „Aufhebung der Trennlinie durch den Ort“ trifft nur für die Tunnellösung zu. Eine Umgehungsstraße schafft eine neue, dauerhafte Abtrennung der Ortsteile Niederhonnefeld und Ellingen von Straßenhaus/Jahrsfeld.
- Das Zusammenwachsen der Ortsteile wird durch eine Umgehungsstraße für alle Zeiten verhindert. Ein Tunnel würde das Zusammenwachsen begünstigen.
- Sicherung des Einzelhandels wäre dadurch gegeben, dass die Ortsdurchfahrt durch Rampen neben den Tunneleinfahrten auf einfache Weise möglich ist, während bei großräumigen Anbindungen außerhalb der Ortslage Umwege und nicht ganz so einfache Fahrwege erforderlich wären. Dieser Punkt ist bei der Tunnellösung ein ganz wesentlicher Vorteil, weil keine Umwege anfallen, während die Ortsumgehung mit drei km Länge in jedem Fall weitere Anfahrtswege verursachen würde. Den Gewerbetreibenden ginge ein Großteil der Kundschaft unwiederbringlich verloren. Verödung des Ortes ist die unausbleibliche Folge - wie in Oberbieber schon geschehen und in Rengsdorf im Gange.
- Die Kosten für die Tunnellösung von etwa 1000 m Länge würden nach Recherchen im Internet, hochgerechnet auf heutige Werte gemäß den Indizes des Statistischen Bundesamtes, 19,2 Mio. Euro betragen; das ist der Durchschnitt aus 18 vergleichbaren Tunnelprojekten. Die Ortsumgehung ist zuletzt mit 18,2 Mio. Euro veranschlagt worden.
- Sind diese verhältnismäßig geringen Mehrkosten der Allgemeinheit / dem Steuerzahler zuzumuten, wenn mit der Tunnellösung keine Bürger mit Lärm und Abgasen neu belastet werden?
- Mit der Ortsumgehung würden 30 Häuser an der Bundesstraße entlastet, etwa 80 Häuser würden dagegen neu belastet. Die Umgehungsstraße rückt bis auf 37 m an die Wohnbebauung heran. DIN 18005-1 schreibt 250 m Abstand vor.
- Steigungs- und Gefällestrecken mit bis zu 6,5 % sollen entstehen - das liegt über den zulässigen Werten.
Noch Fragen? Es wird gerne zu allen Einwänden Stellung genommen.

Alfred Quack

14.06.2015
20:11
Unter "Fakten zur geplanten OU" werden die Vorteile lediglich gekürzt dargestellt.
Folgende treffen auch zu (kopiert aus dem Teil Tunnellösung):
- Entlastung der Anwohner an der Ortsdurchfahrt
- Aufhebung der Trennlinie durch den Ort
- Zusammenwachsen der Ortsteile
- schnellere Anbindung an die A3 (vorhanden)
- Sicherung des Einzelhandels im Ort durch kurze An- und Abfahrten
Zukunftssicherung des Ortes und Erhalt der Lebensqualität

Bei letzterem Punkt bitte ich um Erläuterung in wiefern hier ein Tunnel / eine OU / die jetzige Situation von Vorteil ist.


"Wer trägt die Kosten für Sanierungen der Raiffeisenstraße, wenn diese keine Bundesstraße mehr ist – als normale Ortsstraße wären es wohl die Gemeinde und die Anlieger?"

oder:

"Wer trägt die Kosten für teure (?) Tunnellösung, wenn diese umgesetzt wird – als normale Bundesstraße wären es wohl die Bürger?"



Gruß, ein interessierter Neutraler (der Sachlichkeit schätzt)

Roland Weber

13.05.2015
15:08
Respekt! Dass die BI einen Eintrag wie den vorangegangenen mit recht wirrem Inhalt nicht entfernt, verdient meine Hochachtung. Dieser Mitbürger hat wohl wenig bis nichts von all den Inhalten und Argumenten begriffen - auch nicht, was "Gästebuch" und "konstruktive Kritik" bedeuten.

Reinhold Mund

23.04.2015
07:37
Hier wird einer millionenschweren Tunnellösung das Wort geredet...denn es geht eben nicht um die Lebensqualität der Mehrheit, sondern "dem Wertverlust der betroffenen Immobilien". Von dem Wertgewinn der viel größeren Zahl der entlasteten Immobilien spricht natürlich niemand.

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